Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1988 - 1 A 93.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausländer - Asylberechtigter - Ehegattennachzug - Sozialhilfe - Aufenthaltserlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG §§ 2, 10; GG Art. 6 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zaoerv.de
(Kurzinformation)
Papierfundstellen
- DVBl 1988, 642
- DVBl 1998, 642
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerwG, 13.01.1988 - 1 A 93.87
Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, sowohl im Rahmen der Negativschranke als auch bei Ausübung des Ermessens die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit dem besonderen Interesse an der Einheit und Erhaltung von Ehe und Familie nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips abzuwägen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; BVerfG, Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BA S. 67). - BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1988 - 1 A 93.87
Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, sowohl im Rahmen der Negativschranke als auch bei Ausübung des Ermessens die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen mit dem besonderen Interesse an der Einheit und Erhaltung von Ehe und Familie nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips abzuwägen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; BVerfG, Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - BA S. 67). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1988 - 1 A 93.87
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sich der Vorrang des Schutzgebotes nach Art. 6 Abs. 1 GG vor den die Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet rechtfertigenden öffentlichen Interessen auch bei der Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auswirkt (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; Beschluß vom 17. November 1986 - BVerwG 1 A 70.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 81 für den Fall der "Zuheirat" eines nicht im Bundesgebiet lebenden Ausländers mit einem hier ständig lebenden heimatlosen Ausländer).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1988 - 1 A 93.87
Das gleiche gilt für das in § 10 Abs. 1 Nr. 10 AuslG anerkannte öffentliche Interesse, nach dem der Aufenthalt Ausländern verwehrt werden kann, die den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestreiten können oder bestreiten; denn der nach der Rechtsprechung des Senats sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitende aufenthaltsrechtliche Schutz soll dem deutschen Ehegatten des Ausländers gerade unter Aufrechterhaltung der Ehe- und Familiengemeinschaft im Rahmen der dargelegten Grundsätze den Verbleib in Lebensumständen ermöglichen, von denen nicht nur ihre persönlichen und beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten, sondern auch ihre soziale Sicherheit wesentlich abhängen (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 126 ). - BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75
Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1988 - 1 A 93.87
Das gleiche gilt für das in § 10 Abs. 1 Nr. 10 AuslG anerkannte öffentliche Interesse, nach dem der Aufenthalt Ausländern verwehrt werden kann, die den Lebensunterhalt für sich und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestreiten können oder bestreiten; denn der nach der Rechtsprechung des Senats sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitende aufenthaltsrechtliche Schutz soll dem deutschen Ehegatten des Ausländers gerade unter Aufrechterhaltung der Ehe- und Familiengemeinschaft im Rahmen der dargelegten Grundsätze den Verbleib in Lebensumständen ermöglichen, von denen nicht nur ihre persönlichen und beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten, sondern auch ihre soziale Sicherheit wesentlich abhängen (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 126 ). - BVerwG, 17.11.1986 - 1 A 70.86
Ausländerrecht - Heimatlose - Aufenthaltsrecht - Ausländische Ehegatten
Auszug aus BVerwG, 13.01.1988 - 1 A 93.87
Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sich der Vorrang des Schutzgebotes nach Art. 6 Abs. 1 GG vor den die Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet rechtfertigenden öffentlichen Interessen auch bei der Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auswirkt (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; Beschluß vom 17. November 1986 - BVerwG 1 A 70.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 81 für den Fall der "Zuheirat" eines nicht im Bundesgebiet lebenden Ausländers mit einem hier ständig lebenden heimatlosen Ausländer). - BVerwG, 05.01.1987 - 1 ER 315.86
"Nachzug" des ausländischen Ehegattens eines rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1988 - 1 A 93.87
Jedoch ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkann daß mit Rücksicht auf die besondere Lage eines politisch Verfolgten nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und den mit der Asylanerkennung verbundenen besonderen Rechtsstatus der aufenthaltsrechtliche Schutz für einen Ausländer, der mit einem rechtmäßig im Bundesgebiet ansässigen Asylberechtigten verheiratet ist, grundsätzlich ebenso weit reicht wie der eines mit einem Deutschen verheirateten Ausländers (Beschluß vom 5. Januar 1987 - BVerwG 1 ER 315.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 84).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - 17 A 139/97
Aufenthaltserlaubnis; Außergewöhnliche Hörte; Lebenshilfe für pflegebedürftige …
Rn. 63 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1990, a.a.O. und vom 13. Januar 1988 - 1 A 93.87 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 90; Urteil des Senats vom 13. Oktober 1993, a.a.O., vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Januar 1987 - 1 ER 315.86 -, InfAuslR 1987, 74 = Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 84. - BVerwG, 30.10.1989 - 1 A 93.89
Ehegattennachzug - Asylberechtigter - Ausländer - Drittstaat - Familieneinheit - …
Die Grundsätze, über den Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden anerkannten Asylberechtigten (vgl. Beschlüsse vom 5. Januar 1987 - BVerwG 1 ER 315.86 - und vom 13. Januar 1988 - BVerwG 1 A 93.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 84 und 90) finden auch auf Ausländer Anwendung, die in einem Drittstaat als politische Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt worden sind.In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, daß der Ehegattennachzug zu einem im Bundesgebiet lebenden anerkannten Asylberechtigten nach diesen Maßstäben grundsätzlich nicht schon deshalb versagt werden darf, weil der Lebensunterhalt des Ehegatten nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestritten werden kann (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 126 ; Beschluß vom 13. Januar 1988 - BVerwG 1 A 93.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 90).
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