Rechtsprechung
| BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.10.1987 - 40 BV 7/87
- LAG Berlin, 08.04.1988 - 13 TaBV 13/87
- BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88
Papierfundstellen
- BAGE 59, 174
- NJW 1989, 317 (Ls.)
- ZIP 1988, 1214
- MDR 1989, 98
- NZA 1989, 150
- BB 1988, 1896
- JR 1989, 220
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.1986 - VI ZB 3/86
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsverfahren - Berufspflichten des …
Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Begründung einer Berufung oder einer Revision, daß die Begründungsfrist auch dann mit der Einlegung des Rechtsmittels zu laufen beginnt, wenn das Rechtsmittel verspätet eingelegt wurde, und daß der Rechtsmittelführer vor der Begründung seines Rechtsmittels die Entscheidung über seinen Wiedereinsetzungsantrag nicht abwarten kann (vgl. zuletzt BGH Beschluß von 22. April 1986, VersR 1986, 892 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83
Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung
Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88
Dieser Entscheidung steht der Beschluß des Fünften Senats vom 19. September 1983 (BAGE 43, 297 = AP Nr. 18 zu § 72 a ArbGG 1979) nicht entgegen. - BAG, 18.01.1962 - 5 AZR 179/61
Ersatzzustellung - Direktor eines Arbeitsamts - Eigenschaft als Behördenvorstand …
Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88
Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht für die Begründung einer Revision oder einer Rechtsbeschwerde angeschlossen (Urteil vom 18. Januar 1962 - 5 AZR 179/61 - AP Nr. 1 zu § 184 ZPO; Beschluß vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -, unveröffentlicht). - BAG, 01.08.1983 - 1 ABR 33/83
Auszug aus BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88
Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht für die Begründung einer Revision oder einer Rechtsbeschwerde angeschlossen (Urteil vom 18. Januar 1962 - 5 AZR 179/61 - AP Nr. 1 zu § 184 ZPO; Beschluß vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -, unveröffentlicht).
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung
Rn. 3 a) Hat der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gestellt, beginnt die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht etwa erst nach der Entscheidung über den Antrag zu laufen (vgl. BAG 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174). - LAG Düsseldorf, 04.10.1990 - 5 Sa 377/90
Haftung des Arbeitnehmers: Freistellung - einfache Fahrlässigkeit
Dabei liegt ein nicht nur im Arbeitsrecht gültiger Gedanke zugrunde: Wer einen anderen mit Geschäften beauftragt, die mit einer erhöhten Gefahr der Schädigung Dritter verbunden sind, soll dieses erhöhte Schadensrisiko nicht ohne weiteres und nicht im vollem Umfang auf den Beauftragten abwälzen können, sondern sich nach Billigkeitsgesichtspunkten daran beteiligen (vgl. zunächst die bereits vom Arbeitsgericht genannten Autoren und weiter: RAG , Urteil vom 18.12.1940, ARS 41, 55, 59 ff.; BAG, NJW 1989, 317; BGHZ 92, 271; 52, 115;… Gamillscheg/Hanau, Die Haftung des Arbeitnehmers, 2. Aufl. 1947, S. 89 ff.;… Denck, Der Schutz des Arbeitnehmers vor der Außenhaftung, 1980, S. 254 ff.; BGH, Urteil vom 19.09.1989, BB 1989, 2252 ff.; vgl. auch Baumann, BB 1990, 1833 ff.). - BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91
Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist
Sie beginnt deshalb jedenfalls grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils, wenn die Frist zur Einlegung der Beschwerde versäumt worden und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. BAGE 59, 174;… Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl., § 160 a Randnote 11).
- BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der …
Dies hält der Senat wegen der damit verbundenen Begrenzung des der "armen Partei" verbleibenden Rechtsschutzes nicht für gerechtfertigt (s. auch BAGE 59, 174 ). - BFH, 18.05.1994 - I R 111/93
Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der …
Dies entspricht der Rechtsprechung des BAG zur vergleichbaren Regelung für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BAG-Beschluß vom 26. Juli 1988 1 ABN 16/88, BAGE 59, 174 m. w. N.). - BVerwG, 08.06.2016 - 5 B 26.16
Begründung der Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des …
Der Umstand, dass dem Beschwerdeführer Wiedereinsetzung in die versäumte Einlegungsfrist gewährt worden ist oder zu gewähren wäre, lässt den Lauf der Begründungsfrist unberührt (BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 S. 3 und vom 25. November 1993 - 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 14 S. 15 f.; BAG, Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 und vom 12. Februar 1997 - 5 AZN 1106/96 - NJW 1997, 2002; BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - VIII ZB 41/86 - BGHZ 98, 325 und vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 - NJW 1989, 1155;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 133 Rn. 17;… Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2015, § 133 Rn. 61;… Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 133 Rn. 48; noch offengelassen BVerwG, Beschluss vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3 S. 4 f.). - BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96
Nichtzulassungsbeschwerde und Prozeßkostenhilfe
Die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde endet auch dann zwei Monate nach Zustellung der anzufechtenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, wenn der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist versäumt hat und über seinen Wiedereinsetzungsantrag bei Ablauf der Begründungsfrist noch nicht entschieden ist (BAG, Beschluß vom 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979; ähnlich BAG, Urteil vom 18. Januar 1962 - 5 AZR 179/61 - AP Nr. 1 zu § 184 ZPO sowie BAG, Beschluß vom 1. August 1983 - 1 ABR 33/83 -, n.v., für die Begründung einer Berufung oder einer Rechtsbeschwerde). - BSG, 08.07.2025 - B 2 U 7/24 B Vielmehr ist die Begründungsfrist eine von der Einlegungsfrist unabhängige Zweimonatsfrist, die grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils anläuft, wenn die Einlegungsfrist versäumt und deshalb Wiedereinsetzung beantragt worden ist (vgl BSG Beschlüsse vom 12.4.2017 - B 12 KR 62/16 B - juris RdNr 4 und vom 4.4.2017 - B 5 R 23/17 B - juris RdNr 4; BVerwG Beschlüsse vom 26.9.2016 - 2 B 39/16 - juris RdNr 7 und vom 2.3.1992 - 9 B 256/91 - juris RdNr 2; BAG Beschlüsse vom 7.7.2011 - 2 AZN 294/11 - juris RdNr 3 und vom 26.7.1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174 = juris RdNr 5; BFH Beschlüsse vom 28.7.2004 - IV B 83/04 - juris RdNr 6 und vom 16.10.2003 - XI B 95/02 - BFHE 203, 407 = juris RdNr 9).
- BFH, 30.11.1994 - I S 14/93
Aussetzung der Vollziehung im Sinne der Finanzgerichtsordnung
Dies gilt spätestens seit dem Zeitpunkt, in dem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) seine gegensätzliche Auffassung aufgegeben hatte (vgl. BVerwG-Beschluß vom 2. März 1992 9 B 256/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2780; BFH-Beschluß I R 111/93 m. w. N.; vgl. auch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juli 1988 1 ABN 16/88, BAGE 59, 174 m. w. N.).
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