Rechtsprechung
| BAG, 26.04.1963 - 1 ABR 10/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsbeschwerdebegründung - Revisionsbegründung - Rechtsbeschwerdebegründungsfrist - Rechtsmittelbegründung - Rechtsmittelschrift - Zustellung des angefochtenen Beschlusses
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 19.10.1962 - 5 TaBV 2/62
- BAG, 26.04.1963 - 1 ABR 10/62
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1643
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 69/62
Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beschäftigung im Zeitlohn
Auszug aus BAG, 26.04.1963 - 1 ABR 10/62
Wie der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20c Februar 1963 - 4 AZR 69/62 - zutreffend zu § 554 Abs- 3 Nr, 2 ZPO ausgeführt hat, ist bereits im Urteilsverfahren bei sachlich-rechtlichen Revisions angriffen eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keinen Zweifel lassende Begründung erforderlich; es sind im einzelnen die Gründe darzulegen, die die angefochtene Entscheidung nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen. - BAG, 06.09.1962 - 5 AZR 272/61
Ursprüngliche Berufseinlegung - Gesetzliche Erfordernisse - Berufungseinlegung - …
Auszug aus BAG, 26.04.1963 - 1 ABR 10/62
Wie der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 6. September 1962 - 5 AZR 272/61 - ausgesprochen hat, io.
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94
Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil
Eine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingegangene Berufungsbegründung kann regelmäßig als zulässige Wiederholung der Berufung mit gleichzeitiger Begründung angesehen werden (im Anschluß an BAG Beschluß vom 26. April 1963 - 1 ABR 10/62 - AP Nr. 3 zu § 94 ArbGG).Insofern ist die nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingegangene Berufungsbegründung als zulässige Wiederholung der Berufung mit gleichzeitiger Begründung aufzufassen (vgl. BAG Beschluß vom 26. April 1963 - 1 ABR 10/62 - AP Nr. 3 zu § 94 ArbGG; BGH Beschluß vom 10. Dezember 1969 - VIII ZB 43/69 - VersR 1970, 184 und vom 20. März 1978 - III ZB 18/77 - VersR 1978, 720).
- BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 62/82
Rechtsbeschwerde
Es muß also schon nach dem ein deutigen Gesetzeswortlaut in der Rechtsbeschwerdebegründung dar gelegt werden, wie die angeblich verletzte Rechtsnorm richtig 1 auszulegen ist und inwieweit sich das auf die Entscheidung aus wirken muß (…Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 94 Rz 8; vgl. hierzu auch schon den Senatsbeschluß vom 26. April 1963 - 1 ABR 10/62 -, AP Nr. 3 zu § 94 ArbGG 1953, zu 2 der Gründe).
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