Rechtsprechung
| BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 11/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Mitbestimmung bei Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - Tendenzschutz
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Rechtsbeschwerde; Unterschiede der Anforderungen an eine Rechtsbeschwerdebegründung gegenüber den Anforderungen an eine Revisionsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsbeschwerde: Anforderung an die Begründung; Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung von Tendenzträgern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 04.02.1998 - 4 BV 1/98
- LAG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 11/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96
Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an …
Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 11/99
Die Revisionsbegründung muß zu den gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO gerügten Punkten unter konkreter Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll, eine Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils enthalten (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - AP ZPO § 554 Nr. 30 = EzA ZPO § 554 Nr. 7, zu 1 der Gründe). - BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93
Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung
Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 11/99
Soweit überhaupt in der Rechtsbeschwerdeinstanz erstmals ein weiterer Antrag gestellt werden kann, setzt das jedenfalls voraus, daß die Rechtsbeschwerde zulässig ist, den Rechtsstreit also in die Dritte Instanz bringt (BAG 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - BAGE 77, 165, zu B II 1 der Gründe, für den Fall einer wirksamen Erledigterklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur bei einer zulässigen Rechtsbeschwerde). - LAG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 22 TaBV 1/98
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung von Tendenzträgern
Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 11/99
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 3. März 1999 - 22 TaBV 1/98 - wird als unzulässig verworfen. - BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 62/82
Rechtsbeschwerde
Auszug aus BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 11/99
Soweit im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG neben der Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm ausdrücklich die Angabe verlangt wird, worin die Rechtsverletzung bestehen soll, wird nach ganz herrschender Auffassung angenommen, daß die Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung über die Anforderungen an eine Revisionsbegründung hinausgehen (BAG 10. April 1984 - 1 ABR 62/82 - AP ArbGG 1979 § 94 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 94 Nr. 2;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 94 Rn. 15 mwN;… GK-ArbGG/Leinemann/Senne Stand Dezember 1999 § 94 Rn. 20).
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03
Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs
Dazu ist eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung erforderlich sowie die Darlegung, weshalb die Begründung des Beschwerdegerichts unrichtig sein soll (BAG 10. April 1984 - 1 ABR 62/82 - NZA 1984, 268; 29. Februar 2000 - 1 ABR 11/99 -, zu B I 1 der Gründe mwN).
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