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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 2/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,577
BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 2/66 (https://dejure.org/1967,577)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1967 - 1 ABR 2/66 (https://dejure.org/1967,577)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1967 - 1 ABR 2/66 (https://dejure.org/1967,577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bargeldlose Lohnzahlung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 279
  • NJW 1967, 1342
  • DB 1967, 385
  • DB 1967, 820
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.12.1962 - 1 ABR 4/61

    Einigungsstelle - Zweckmäßigkeitsfragen - ArbG - Beschlußverfahren - Entscheidung …

    Auszug aus BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 2/66
    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß § 59 BetrVG auf einer Unterscheidung zwischen materiellen und formellen Arbeitsbedingungen aufbaut (vgl" BAG 13, 345 ~354 ftoJJ ~ AP Nr= 3 zu § 56 BetrVG Akkord, BAG AP Nr" 25 zu § 56 BetrVG, BAG AP Nr" 1, 2 zu § 56 BetrVG Entlohnung, BAG AP Nr" 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsvereinbarung)" 6.
  • ArbG Wilhelmshaven, 06.05.1965 - BV 1/65
    Auszug aus BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 2/66
    Die Rechtsbeschwerde der Industriegewerkschaft Chemie - Papier - Keramik gegen den Beschluß des e Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 10. Februar 1966 - 3 Ta BV 1/65 - wird zurück gewiesen.
  • BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Zwar waren nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BetrVG 1952 auch die Tarifvertragsparteien in einem Beschlußverfahren antragsberechtigt, in dem die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung im Hinblick auf den Tarifvorrang geklärt werden sollte und zwar auch, soweit das Verfahren nicht von ihnen eingeleitet worden war, da es insoweit um die Grenze der Kompetenzen von Tarif- und Betriebspartnern gehe (vgl. BAG Beschlüsse vom 16. September 1960 - 1 ABR 5/59 -, AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1953 Betriebsvereinbarung m.zust.Anm. v. Auffarth; vom 21. Februar 1967 - 1 ABR 2/66 - und - 1 ABR 9/66 - und vom 8. Dezember 1970 - 1 ABR 20/70 -, AP Nr. 25, 26 und 28 zu § 59 BetrVG;… Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 77 Rz 74).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 186/05

    Eingruppierung - Gewerkschaftssekretär

    Da die Regelungen in Betriebsvereinbarungen ebenso wie tarifliche Regelungen oftmals einen Kompromisscharakter haben, ist bei der Feststellung einer Regelungslücke eine gewisse Zurückhaltung geboten (BAG 21. Februar 1967 - 1 ABR 2/66 - BAGE 19, 279).
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2008 - 12 Sa 1073/08

    Tarifliche Weiterverweisungsklausel - und nach wirkungsloser Aufhebung einer in …

    Vielmehr ist ausnahmsweise die lückenausfüllende Auslegung zulässig bzw. die Annahme, dass seit dem 01.10.2005 eine Tarifregelung im Sinne von § 29 B Abs. 7 Satz 3 BAT fehlt, zu treffen (vgl. BAG, Beschluss vom 21.02.1967, 1 ABR 2/66, AP Nr. 25 zu § 59 BetrVG).
  • BAG, 21.02.1967 - 1 ABR 9/66

    Tarifüblichkeit - Bestimmter geographischer Raum - Materielle Arbeitsbedingungen …

    Von dieser Rechtsprechung abzugehen besteht kein Anlaß, Im vorliegenden Verfahren sind im übrigen von keiner Seite Bedenken hinsichtlich der Verfahrensvoraussetzungen geltend gemacht worden, 2, In der Rechtslehre und Rechtsprechung besteht 'weit gehend Einigkeit darüber, daß § 59 BetrVG nur die materiellen Arbeitsbedingungen anspricht (vgl, Dietz, Betriebsverfassungsgesetz, 5" Aufl , § 59 Anm, 7l Galperin-Siebert, Betriebsverfassungsgesetz, 4, Aufl , § 59 Anm, 6; BAG AP Nr, 1 zu § 2 ArbGG 1955 Betriebsvereinbarung /Bl, 520.7] BAG AP.Nr, 25 zu § 56 BetrVG /Bl, 405 r7; Beschluß des erkennenden Senats vom heutigen Tage, 1 ABR 2/66, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung, des Gerichts bestimmt).
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