Rechtsprechung
| BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 22/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Außertarifliche Angestellten - Einblicksrecht - Betriebsrat - Bruttogehaltsliste - Interesse - Darlegungspflicht
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 22.01.1973 - 10 BVTa 46/72
- BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 22/73
Papierfundstellen
- DB 1974, 1917
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht - …
Auszug aus BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 22/73
Außertarifliche' Angestellte sind Angestellte., die kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages fallen; ob die Tarifbindung etwa mangels Zugehörigkeit zur Gewerk schaft entfällt, ist unerheblich (Bestätigung des Beschluss ses vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 -) .Der Senat hat sich bereits in seinem Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - ([demnächst] AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) unter Ziff. III 6 mit dem Einhlicksrecht des A.
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur …
Nach allgemeinem Begriffsverständnis zeichnen sich außertarifliche Mitarbeiter dadurch aus, dass sie kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale oder ihrer Vergütungshöhe nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen (vgl. BAG 28. Mai 1974 - 1 ABR 22/73 - zu II 3 der Gründe;… Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 13 Rn. 13;… ErfK/Preis 18. Aufl. § 611a BGB Rn. 119). - BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 85/17
Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur …
Rn. 23 aa) Nach allgemeinem Begriffsverständnis zeichnen sich außertarifliche Mitarbeiter dadurch aus, dass sie kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale oder ihrer Vergütungshöhe nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen (vgl. BAG 28. Mai 1974 - 1 ABR 22/73 - zu II 3 der Gründe;… Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 13 Rn. 13;… ErfK/Preis 18. Aufl. § 611a BGB Rn. 119). - BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des …
AT-Angestellte sind Angestellte, die kraft ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen, andererseits aber noch nicht zum Personenkreis des § 5 Abs. 3 BetrVG gehören (Senatsbeschlüsse vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und 28. Mai 1974 - 1 ABR 22/73 - AP Nr. 6 zu § 80 BetrVG 1972). - LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2025 - 6 SLa 67/24
Anspruch aus Betriebsvereinbarung auf Differenzvergütung wegen Abstand zur …
Unter außertariflichen Angestellten sind die Angestellten zu verstehen, die kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages fallen, deren Aufgabengebiet also höhere Anforderungen stellt als das der höchstbezahlten tariflichen Beschäftigungsgruppe (BAG 28. Mai 1974 - 1 ABR 22/73 - Rn. 14 -, zitiert nach juris).
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