Rechtsprechung
| BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsordnung - Mitbestimmungspflicht - Weisungsrecht
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 16.03.1960 - VII Ta 26/59
- BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60
Papierfundstellen
- BAGE 12, 124
- NJW 1962, 759
- DB 1962, 274
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.05.1960 - 1 ABR 11/59
Betriebsrat - Aufstellung eines Produktographen - Mitbestimmungsrecht
Auszug aus BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60
Sicher ist, daß eine betriebliche Bekleidungsvcrschrift, um eie es sich im vorliegenden Pall handelt, eine der in § 56 Abs, 1 f BetrVG bczeichneten Angelegenheiten sein kann (Dietz, BetrVG 3, Auf1 , § 56 Anm. 33; Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5, Aufi , § 56 Arm, 37; Galperin-Siebert, BetrVG, 3- Aufl., § 56 Anm. 70; Hueck-JTip lerdey, lehrb, , Bd, II S. 829; Neuinann- Duesberg, Betriebsverfassungsrecht, I960, So 490 mit Anm, 105), .."s sind jedoch Palle denkbar, in denen es sich nicht um formelle Arbeitsbedingungen, um Ordnungsvorschriften handelt, sondern in Wahrheit um eine notwendige Gestaltung der Arbeitspflicht, somit um materielle Arbeitsbedingungen (vgl, zu dieser Unterscheidung BAG AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG V/ohlfahrtseinrichtungen und BAG 9, 238 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).wähnte Entscheidung des Senats vom 27. Mai I960 (BAG 9, 238 AP Nr. zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes) für Ap nt.
- BAG, 15.02.1957 - 1 ABR 10/55
Beschlußverfahren - Bestehen einer Betriebsvereinbarung - Pflichten des …
Auszug aus BAG, 15.12.1961 - 1 ABR 3/60
Sicher ist, daß eine betriebliche Bekleidungsvcrschrift, um eie es sich im vorliegenden Pall handelt, eine der in § 56 Abs, 1 f BetrVG bczeichneten Angelegenheiten sein kann (Dietz, BetrVG 3, Auf1 , § 56 Anm. 33; Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 5, Aufi , § 56 Arm, 37; Galperin-Siebert, BetrVG, 3- Aufl., § 56 Anm. 70; Hueck-JTip lerdey, lehrb, , Bd, II S. 829; Neuinann- Duesberg, Betriebsverfassungsrecht, I960, So 490 mit Anm, 105), .."s sind jedoch Palle denkbar, in denen es sich nicht um formelle Arbeitsbedingungen, um Ordnungsvorschriften handelt, sondern in Wahrheit um eine notwendige Gestaltung der Arbeitspflicht, somit um materielle Arbeitsbedingungen (vgl, zu dieser Unterscheidung BAG AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG V/ohlfahrtseinrichtungen und BAG 9, 238 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).
- BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 65/88
Betriebsrat: Mitbestimmungsbefugnis bei Dienstkleidung
Könne dagegen die geschuldete Arbeitsleistung auch ohne die bestimmte Regelung erbracht werden, unterlägen Anordnungen über die Ordnung des Betriebes und über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb der Mitbestimmung durch den Betriebsrat (BAG Beschluß vom 15. Dezember 1961 - 1 ABR 3/60 - AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes).Zu Recht hat die Rechtsbeschwerde darauf hingewiesen, daß die Abgrenzungskriterien des Senats in der Entscheidung vom 15. Dezember 1961 (aaO) in der Literatur auf erhebliche Kritik gestoßen sind.
- BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92
Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung
Die Festlegung einer Kleiderordnung betrifft die Art und Weise der Verrichtung der Arbeit und ist damit eine Maßnahme, die Fragen der Ordnung des Betriebes betrifft und deshalb gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (h.M., vgl. Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 140 und 144;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 87 Rz 34;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 59 a;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 148; ders. UFITA Band 64 (1972), S. 145, 154 f.; - ebenso im Grundsatz bereits BAGE 12, 124, 126 = AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes). - BAG, 07.12.1972 - 2 AZR 235/72
Betriebsangehöriger - Kündigungsschutzprozeß - Auflösungsantrag - Mitglied des …
auch nicht geeignet sind, einen Grund zur ordentlichen Kündigung des Beklagten abzugeben« Denn die Sachverhalte des Verdachts der V'oitergabe des Briefes des Intendanten vom 13° August 197° an den Redakteur D und die Tätigkeit des Klägers in 0 ohne Genehmigung des Beklagten bzw« ohne dessen Unterrichtung sind nicht geeignet, eine ordentliche Kündigung zu tragen, weil nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts keine Tatsachen vorliegen, die in den genannten Beziehungen dem Kläger überhaupt als Fehlverhalten gegenüber seinem Arbeitgeber angelastet werden könnten« Auch hier bedurfte es nicht, im Gegensatz zur Ansicht der Revision, einer Gesamtwürdigung oder Gesamtabwägung, weil es an einem dem Kläger vom Beklagten vorwerfbaren Verhalten ."fehlt, das überhaupt als Kündigungsgrund in Frage kommen könnte« VIII« Da das Arbeitsverhältnis des'Klägers zum Beklagten trotz der Kündigung vom 21« Juni 1971 und der nachgeschobenen Kündigungsgründe vom 13« Juli 1971 weiterbestanden hat, hat das Landesarbeitsgericht mit Recht den hilfsweise vom Beklagten gestellten Auflösungsantrag nach § 9 Abs« 1 Satz 2 KSchG geprüft" Dabei ist das Landesarbeitsgericht ohne Rechtsirrtum davon aus" gegangen, daß tatsächlich festgestellte, dem Arbeitnehmer anzulastende Verhaltensweisen, die nicht als Grund zur ordentlichen Kündigung ausreichen, im Rahmen der Prüfung des Auflösungsantrags dazu führen können, dem Auflösungsantrag stattzugeben, wenn auf Grund dieser festgestellten Tatsachen eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nicht mehr zu erwarten ist" Die Gründe., auf die der Auflösungsantrag gestützt wird, brauchen nicht schon zur Zeit des Ausspruchs der Kündigung vorzuliegen , sie können sich-auch erst während des Laufes des Prozesses ergeben (BAG 12, 124 = AP Nr. 0 '2o zu § 66 BetrVG; AP Nr" 56 zu § 1 KSchG; LAG Mannheim AP 53 Nr. 0 188; Hueck, KSchG, 7° Aufl ,, Anm" lo zu § 9)" Maßgebend ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsachenin stanz (BAG AP Nr" 56 zu § 1 KSchG)" Danach könnte eine vom Beklagten bewiesene auf das Arbeitsverhältnis des Klägers zum Beklagten und dessen Beendigung bezogene in der Öffentlichkeit ausgetragene parteipolitische Polemik geeignet sein, eine weitere den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr erwarten zu lassen, wenn diese politische Polemik durch ein dem Arbeitnehmer nachgewiesenes Verhalten oder durch seine Tätigkeit heraufbeschworen ist" Davon geht das Landesarbeitsgericht zu Recht aus.
- BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 34/66
Betriebsbußordnung - Bußordnung
Diese Rechtsprechung (vgl, BAG 9 y 258 ffo - AP Nr, 1 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes; BAG 12, 124 ff, = AP Nr, 3 aaO) hat sich lediglich mit der arbeitstechnischen Seite von Anordnungen des Arbeitgebers befaßt und insoweit grundsätzlich ein llitwirkungorecht des Betriebsrates nach § 56 Abs. 1 f BetrVG verneint. - LAG Köln, 08.06.1988 - 5 TaBV 19/88
Mitbestimmungspflicht; Betriebsrat; Dienstkleidung; Betriebliche Ordnung
Zutreffend hat das ArbG unter Bezugnahme auf die den Beteiligten vorliegende Begründung des Beschlusses des LAG Frankfurt vom 23.8.1977 (5 Ta BV 84/77, BB 1978 S. 810), dem ein gleichgelagerter Sachverhalt zugrunde gelegen hat, ausgeführt, daß die in der von der Beschwerdeführerin herausgegebenen Trageordnung geregelte Materie eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer betrifft, insbesondere diese Bekleidungsvorschrift keine mitbestimmungsfreie sog. arbeitsnotwendige Maßnahme i.S. der Entscheidung des BAG vom 15.12.1961 (1 ABR 3/60 , DB 1962 S. 274 = AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG -- Ordnung des Betriebs) darstellt, ohne die der Arbeitnehmer. - BAG, 13.11.1964 - 1 ABR 6/64
Kündigungsbeschränkung - Bestimmungsrecht
Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung BAG 12, 124 /T287 = AP Nr, 3 zu § 56 BetrVG Ordnung des Betriebes ausgeführt, der Arbeitgeber könne sich vielleicht eines etwaigen alleinigen Bestimmungs rechts etwa dadurch begeben, daß er jahrelang eine bestimmte Handhabung in seinem Betrieb duldet. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1976 - P L 7/76
Mitbestimmung des Personalrates bei der Zuweisung von Räumen an Mitarbeiter durch …
Rn. 23 Der weiter vom Antragsteller genannte Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1961 (- 1 ABR 3/60 - = BAGE 12/124) ist hier ohne Bedeutung.
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