Rechtsprechung
| BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 34/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zweite Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Fristverlängerung - Zurückweisung einer unzulässigen Beschwerde als unbegründet
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG (1979) § 66 Abs. 1; ZPO § 563
Mehrfache Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 20.01.1993 - 3 BV 12/92
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.1994 - 12 TaBV 8/93
- BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 34/94
Papierfundstellen
- BAGE 79, 1
- NJW 1995, 2054
- MDR 1995, 1242
- NZA 1995, 549
- BB 1995, 883
- DB 1995, 1472
- JR 1995, 352
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters - …
Ebenfalls nur beiläufig hat der 1. Senat in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1994 (- 1 ABR 34/94 - BAGE 79, 1 = ArbGG 1979 § 66 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 20, zu B I der Gründe) bei einer Entscheidung über die mehrmalige Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung angeführt, dass das Gesetz keine Anhaltspunkte für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung dahin enthalte, dass die Begründungsfrist bis zur Gesamtdauer von einem Monat mehrfach verlängert werden kann. - BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94
Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil
In diesem Sinne hat ferner das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (Beschluß vom 6. Dezember 1994 - 1 ABR 34/94 - NZA 1995, 549, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), eine zweite Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist sei nach § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG auch dann nicht zulässig, wenn erst durch sie eine insgesamt einmonatige Fristverlängerung erreicht würde. - LAG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - 10 Sa 27/22
Mehrfache Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - keine Wiedereinsetzung in …
Eine mehrfache Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren deshalb unwirksam (…im Anschluss an BAG 7. November 2012 - 7 AZR 314/12 - Rn. 19; 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - zu II 2 der Gründe m.w.N.; 6 Dezember 1994 - 1 ABR 34/94 - zu B I. der Gründe).Eine mehrfache Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren deshalb unwirksam (…BAG 7. November 2012 - 7 AZR 314/12 - Rn. 19; 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - zu II 2 der Gründe m.w.N.; 6 Dezember 1994 - 1 ABR 34/94 - zu B I. der Gründe).
Das Bundesarbeitsgericht hat sich daher schon frühzeitig dahin positioniert, dass die erneute Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verstoßes gegen § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG, der dem § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG a.F. entspricht, unwirksam ist (BAG 4. Februar 1994 - 8 AZB 16/93 - zu II. 2. a) bb) der Gründe) und zwar selbst dann, wenn erst durch die zweite Verlängerung eine insgesamt einmonatige Verlängerung erreicht würde (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 34/94 - zu B I. der Gründe).
- LAG Köln, 24.09.2003 - 3 Sa 232/03
Berufungseinlegungsfrist, Berufungsbegründungsfrist, Rechtsmittelbelehrung
Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einer anderen, nur wenige Tage später ergangenen Entscheidung zur mehrfach verlängerten Berufungsbegründungsfrist zutreffend entschieden (BAG, Beschluss vom 6.12.1994 - 1 ABR 34/94, EzA § 66 ArbGG 1979 Nr. 20; ebenso BAG, Urteil vom 18.09.1997 - 2 AZR 37/97). - LAG Hessen, 31.08.2022 - 18 Sa 130/22
Auslegung von Prozesserklärungen Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch …
Dies gilt auch dann, wenn durch die weitere Fristverlängerung erst die insgesamt einmonatige Fristverlängerung erreicht würde (BAG Urteil vom 7. November 2012 - 7 AZR 314/12 - NZA 2013, 1035, Rz.19; BAG Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 ABR 34/94 - NZA 1995, 549, Rz.15).Eine entgegen § 66 Abs. 1 S. 5 ArbGG vorgenommene weitere Fristverlängerung ist nichtig (BAG Urteil vom 18. September 1997 - 2 AZR 37/97 - juris, Rz.15; BAG Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 ABR 34/94 - NZA 1995, 549, Rz.14).
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 37/97 Die weitere Fristverlängerung bis zum 22. Januar 1996, soweit sie sich entgegen ihrem Wortlaut überhaupt auf die Berufungsbegründungsfrist bezog, war wegen Verstoßes gegen § 66 Abs. 1 Satz 4 ArbGG nichtig ( BAG Beschluß vom 6. Dezember 1994 - 1 ABR 34/94 - BAGE 79, 1 = AP Nr. 7 zu § 66 ArbGG 1979; Senatsurteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979 = EzA Nr. 22 zu § 66 ArbGG 1979;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 66 Rz 32; GK-ArbGG/Stahlhacke, § 66 Rz 109; Ascheid, Urteils- und Beschlußverfahren im Arbeitsrecht Rz 1142;… Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 66 Rz 4 a; Hauck, ArbGG, § 66 Rz 15).
Da aber in beiden Fällen das erstinstanzliche Urteil in Rechtskraft erwächst, sich also durch die abweichende Tenorierung keine Unterschiede für die Entscheidung über den Sachantrag des Klägers ergeben, führt der Fehler des Landesarbeitsgerichts nicht zur Aufhebung seines Urteils (BAG Beschluß vom 6. Dezember 1994, a.a.O.).
- LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02
Berufungsfrist nach ZPO-Reform 2002 - Rechtsmittelbelehrung
Im Fall der zweimaligen Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stellt das BAG auf einen Vertrauensschutz auch dann nicht ab, wenn die zweimalige Verlängerung der Begründungsfrist insgesamt die an sich zulässige Dauer der Fristverlängerung von einem Monat nicht überschreitet (vgl. BAG vom 06.12.1994, Az. 1 ABR 34/94 = AP Nr. 7 zu § 66 ArbGG 1979 unter B I der Gründe).
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