Rechtsprechung
| BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Köln, 23.02.1987 - 6 TaBV 50/86
- BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen …
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Die gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 3 BetrVG und damit auch der darauf gerichtete Antrag des Betriebsrats müssen daher so bestimmt sein, daß der Arbeitgeber der Entscheidung unschwer entnehmen kann, welches Verhalten ihm aufgegeben worden ist (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe).Im Regelfall darf deshalb eine gerichtliche Entscheidung, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiederholt, nicht ergehen (Senatsbeschluß vom 17. März 1987, aaO, zu B III 1 der Gründe;… Beschluß des Siebten Senats vom 29. Juni 1988, aaO, zu B I 2 b der Gründe).
Zu einem Ordnungsgeld kann der Arbeitgeber jedenfalls verurteilt werden, wenn er dem gerichtlichen Verbot, Tendenzträger ohne vorherige Unterrichtung des Betriebsrats einzustellen, zuwidergehandelt hat (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 2 der Gründe).
Dies hat der Senat im Beschluß vom 17. März 1987 (aaO, zu B II der Gründe) näher begründet.
Die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG kommt dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe, im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972).
- BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 15/87
Karitatives Unternehmen
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Auch im Beschlußverfahren muß der Streitgegenstand nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO so genau bezeichnet werden, daß die eigentliche Streitfrage selbst mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160, 164 f. [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe; Beschluß des Siebten Senats vom 29. Juni 1988 - 7 ABR 15/87 - zu B I 2 a der Gründe m. w. N., zur Veröffentlichung vorgesehen).Im Regelfall darf deshalb eine gerichtliche Entscheidung, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiederholt, nicht ergehen (…Senatsbeschluß vom 17. März 1987, aaO, zu B III 1 der Gründe; Beschluß des Siebten Senats vom 29. Juni 1988, aaO, zu B I 2 b der Gründe).
Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, der eindeutig auf das Unternehmen selbst abstellt und nicht auf die Verhältnisse derer, die den Unternehmensträger beeinflussen (vgl. Beschluß des Siebten Senats vom 29. Juni 1988 - 7 ABR 15/87 -, zu B II 2 a dd der Gründe und den zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenen Senatsbeschluß vom 8. November 1988 - 1 ABR 17/87 -).
- BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78
Auskunftspflicht
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Der Arbeitgeber betreibt einen Zeitungsverlag und ist damit ein Unternehmen i. S. von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, das Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dient (Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).Bei den von der Einstellung betroffenen Redakteuren und Volontären handelt es sich auch um sogenannte Tendenzträger, d. h. um Arbeitnehmer, die selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig sind und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen können (für Redakteure: BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; für Redaktionsvolontäre: BAGE 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972).
Der Betriebsrat könne in solchen Fällen gegen die Einstellung auch schriftliche Bedenken aus den Gründen des § 99 Abs. 2 BetrVG geltend machen, mit denen sich der Arbeitgeber auseinandersetzen müsse (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; für die Versetzung eines Redakteurs: Beschluß des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 -, zu B 2 b aa der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80
Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Der Arbeitgeber betreibt einen Zeitungsverlag und ist damit ein Unternehmen i. S. von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, das Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dient (Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).Bei den von der Einstellung betroffenen Redakteuren und Volontären handelt es sich auch um sogenannte Tendenzträger, d. h. um Arbeitnehmer, die selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig sind und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen können (für Redakteure: BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; für Redaktionsvolontäre: BAGE 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972).
Daraus folgt, daß die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Presseunternehmen nur insoweit zurücktreten müssen, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (Senatsbeschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
- BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - …
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG kommt dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe, im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972).Umstritten ist, ob die Wiederholungsgefahr ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist (verneinend: BAGE 48, 246, 256; bejahend: von Hoyningen-Huene, Anm. zu dieser Entscheidung in AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972, unter 5, und Konzen, Anm. ebenfalls zu dieser Entscheidung in EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 10, unter II 1 a).
- BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74
Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Bei den von der Einstellung betroffenen Redakteuren und Volontären handelt es sich auch um sogenannte Tendenzträger, d. h. um Arbeitnehmer, die selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig sind und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen können (für Redakteure: BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; für Redaktionsvolontäre: BAGE 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972).Der Betriebsrat könne in solchen Fällen gegen die Einstellung auch schriftliche Bedenken aus den Gründen des § 99 Abs. 2 BetrVG geltend machen, mit denen sich der Arbeitgeber auseinandersetzen müsse (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; für die Versetzung eines Redakteurs: Beschluß des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 -, zu B 2 b aa der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die …
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Der Betriebsrat könne in solchen Fällen gegen die Einstellung auch schriftliche Bedenken aus den Gründen des § 99 Abs. 2 BetrVG geltend machen, mit denen sich der Arbeitgeber auseinandersetzen müsse (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; für die Versetzung eines Redakteurs: Beschluß des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 -, zu B 2 b aa der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).Ihre Anwendung ist vielmehr, soweit durch sie die Pressefreiheit des Verlegers eingeschränkt würde, schon durch § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ausgeschlossen (BVerfG Beschluß vom 6. November 1979, BVerfGE 52, 283, 296 ff. = AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG 1972; vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 -, zu B 2 a bb der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren - …
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Der Arbeitgeber betreibt einen Zeitungsverlag und ist damit ein Unternehmen i. S. von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, das Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dient (Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).Die Vorschrift in § 99 Abs. 2 BetrVG, nach der der Betriebsrat der Einstellung eines Redakteurs an sich die Zustimmung verweigern kann, findet daher keine Anwendung (vgl. zuletzt die Entscheidung des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87
Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition …
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, der eindeutig auf das Unternehmen selbst abstellt und nicht auf die Verhältnisse derer, die den Unternehmensträger beeinflussen (vgl. Beschluß des Siebten Senats vom 29. Juni 1988 - 7 ABR 15/87 -, zu B II 2 a dd der Gründe und den zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenen Senatsbeschluß vom 8. November 1988 - 1 ABR 17/87 -). - BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
Tendenzbetrieb
Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Ihre Anwendung ist vielmehr, soweit durch sie die Pressefreiheit des Verlegers eingeschränkt würde, schon durch § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ausgeschlossen (BVerfG Beschluß vom 6. November 1979, BVerfGE 52, 283, 296 ff. = AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG 1972; vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 -, zu B 2 a bb der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87
Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
- BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74
Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem …
- BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen …
- BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger - …
- BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74
Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung
- BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung
Nach der Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 1988 (- 1 ABR 42/87 - n.v., im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe und im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) kommt die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will. - BAG, 21.04.2026 - 1 ABR 10/25
Unterlassungsanspruch - Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs
Im Regelfall darf deshalb eine gerichtliche Entscheidung, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiederholt, nicht ergehen (vgl. BAG 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 - zu B III 1 c der Gründe, BAGE 87, 64; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 42/87 - zu B I 1 der Gründe; 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - zu B III 1 der Gründe).Abweichendes kann gelten, wenn sich aus der Begründung des Begehrens und der Einlassung des Arbeitgebers ergibt, dass inhaltliche Fragen der Pflichten nach § 99 Abs. 1 BetrVG zwischen den Beteiligten nicht im Streit sind (vgl. BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 42/87 - aaO).
- BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91
Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren
So hat es der Senat z. B. auch für ausreichend bestimmt gehalten, wenn in einem Beschlußverfahren über Tendenzschutzfragen im Antrag die in Betracht kommenden Personen lediglich als "Tendenzträger" bezeichnet werden, wenn diese entsprechend dem Anlaß des Verfahrens näher individualisiert werden können (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 42/87 -, n. v.).
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