Rechtsprechung
| BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus streikbedingten Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streik - Arbeitswillige Arbeitnehmer - Streikbedingte Gründe - Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit - Zustimmung des Betriebsrats - Mitbestimmungsrecht - Beschlußverfahren - Kompetenzabgrenzung - Gewerkschaft - Beteiligtenstellung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 09.11.1976 - 13 BV 30/76
- LAG Hamburg, 14.02.1977 - 2 TaBV 1/77
- BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77
Papierfundstellen
- BAGE 31, 372
- NJW 1980, 140
- MDR 1979, 964
- BB 1979, 1348
- DB 1979, 1655
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16
Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung
Ebenso bedarf der Arbeitgeber während Arbeitsniederlegungen in seinem Betrieb keiner Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BetrVG, wenn er für arbeitswillige, einem gewerkschaftlichen Kampfaufruf nicht Folge leistende Arbeitnehmer aus streikbedingten Gründen vorübergehend die betriebsübliche Arbeitszeit verlängern will (BAG 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 - BAGE 31, 372).Rn. 43 (aaa) Will der Arbeitgeber während eines laufenden Streiks in seinem Betrieb für die arbeitswilligen und zur Ableistung von Mehrarbeit bereiten Arbeitnehmer - begrenzt auf die Dauer der konkreten Arbeitsniederlegung - vorübergehend deren betriebsübliche Arbeitszeit verlängern, bedarf er hierzu nicht der Zustimmung des Betriebsrats (vgl. BAG 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 31, 372).
- BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts trotz der tatsächlichen Erledigung eines aktuellen Konflikts im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig im Betrieb auftreten kann (BAG 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 19; 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 12; 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 - BAGE 31, 372 für die Feststellung von Mitbestimmungsrechten im Arbeitskampf; 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - BAGE 34, 331).Will der Arbeitgeber während eines Streiks in seinem Betrieb für arbeitswillige Arbeitnehmer aus streikbedingten Gründen vorübergehend die betriebsübliche Arbeitszeit verlängern, so bedarf er dazu nicht der Zustimmung des Betriebsrats (BAG 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 - BAGE 31, 372).
Andernfalls könnte der Betriebsrat eine dem Arbeitgeber sonst mögliche Abwehrmaßnahme verhindern oder zumindest bis zur Herbeiführung einer Entscheidung der Einigungsstelle erheblich hinauszögern (BAG 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 - aaO).
- BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
Vergütung - Betriebsversammlung
Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das Betriebsverfassungsrecht während eines Arbeitskampfes anzuwenden ist, und daß mögliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats einer besonderen arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43 und 30, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
- BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86
Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer
Es trifft zu, daß der Senat mehrfach ausgesprochen hat, daß Beteiligungsrechte des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes Einschränkungen erfahren müßten (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). - BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86
Betriebsrat - Aufkunftsanspruch
Nach der Rechtsprechung des Senats können Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Arbeitskampf eine Einschränkung erfahren, wenn und soweit die Ausübung von Beteiligungsrechten die Karapfparität und damit den Arbeitskampf beeinträchtigen würde (BAGE 23, 484; 30, 43; 30, 50; 31, 372; 34, 355 = AP Nr. 44, 57, 58, 63 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und zuletzt Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77
Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüsse vom 13. September 1977 - 1 ABR 67/75 -" AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972 [zu II A 3 der Grün de] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, und vom 24. April 1979 - 1 ABR 43/77 -, [demnächst] AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [zu B I 3 der Gründe]) kann das Rechtsschutzinteresse bei be triebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten nicht ohne weiteres verneint werden, wenn der konkrete Vorgang, der zu dem Verfahren geführt hat, in der Vergangenheit liegt und zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist. - LAG Hamm, 16.09.1997 - 13 TaBV 33/97
Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht und Unterlassungsanspruch bei Zahlung von …
Zwar entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden und Kurzarbeit sowie beim Ausfall von Schichten, soweit der Arbeitgeber in seinem Betrieb unmittelbar vom Streik betroffen war (BAG, Beschluss vom 24.04.1979 -- 1 ABR 43/77 -- EzA ,Art. 9 GG Arbeitskampf, Nr. 34; BAG, Beschlüsse vom 22.12.1980 -- 1 ABR 2/79 -- und -- 1 ABR 76/79 -- EzA, § 615 BGB Betriebsrisiko, Nr. 7 und 8; BAG, Urteil vom 13.07.1977 -- 1 AZR 336/75 -- EzA, § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, Nr. 3;… vgl. zum Streitstand Fitting, BetrVG 18. Aufl., § 87 , Rn. 131 -- 140). - LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12
Mitbestimmung, Betriebsrat, Versetzung, Arbeitskampf, Streik, konzernweit, …
Rn. 48 Auch die Mitbestimmung des Betriebsrats aus § 99 Abs. 1 BetrVG besteht während eines Arbeitskampfs nur eingeschränkt (BAG 24.04.1979 - 1 ABR 43/77 - BAGE 31, 372). - LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - 4 TaBV 39/00
Antrag, Bestimmtheit, Unterlassung, Beschlussverfahren, Mehrarbeiter, …
Die Herausnahme der Mitbestimmung bei Überstunden im Rahmen von Arbeitskampfmaßnahmen im Hilfsantrag 1. stellt ebenfalls nur eine Einschränkung ohne konkreten Anlass dar, die die Rechtsprechung entwickelt hat (BAG v. 24. April 1979 in BB 1979, 1348; BAG v. 30. August 1994 in BB 1995, 99; BAG v. 11. Mai 1995 in DB 1996, 223 f). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 10 Ta 31/06
Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 2 und 3 BetrVG …
Auch insoweit gebietet eine "arbeitskampfkonforme" Auslegung ein Zurücktreten dieses Mitbestimmungsrechts während eines Streikgeschehens im Betrieb (BAG, Beschluss vom 24.04.1979, Az. 1 ABR 43/77, m. w. N.). - ArbG Köln, 07.08.2008 - 14 BV 113/07
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Versetzungen in einen anderen, …
- BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80
Betriebsratsmitbestimmung
- LAG Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 8 TaBV 6/88
Probeweise Einführung eines sich über sämtliche Wochentage erstreckenden …
- OLG Koblenz, 18.10.1989 - 1 Ws 533/89
- LAG Hessen, 04.08.1987 - 5 TaBVGa 82/87
Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung des Betriebsrats auf Unterlassung …
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