Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3223
BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73 (https://dejure.org/1974,3223)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1974 - 1 ABR 46/73 (https://dejure.org/1974,3223)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1974 - 1 ABR 46/73 (https://dejure.org/1974,3223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,3223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder - …

    Auszug aus BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
    wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Betriebsrats benötigt werden, damit die Betnebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder dem nächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können (Beschluß vom y\. Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - = AP Nr. 2 zu § 4o BetrVG 1972, Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - [demnächst] AP Mr, 4 zu & 37 BetrVG 1972, Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - [demnächst] AP Mr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, alle Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Bei dem Begriff "Er forderlich" handelt es sich um einen unbestimmten Rechts begriff (Beschluß vom 9" Oktober 1972 - 1 ABR 6/73 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt, Beschluß vom 11. Dezember 1975 - 1 ABR 38/75 -) Bei der Frage, ob die Entsendung eines Betriebsratsmitgliedes zu einer Sehulungsveranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 erforderlich ist, stehen sowohl dem Betriebsrat als auch dem Tatsachenrichter ein gewisser Beurteilungsspielraum zu.

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
    Die übereinstimmenden Anträge der Antragsteller zu 2) und 3) gehen auch dahin, die Antragsgegnerin zu verpflichten, an den Beteiligten zu 3) die geltend gemachten Betrage zu zahlen (so auch Beschluß vom 6 . November 1973 - 1 ABR 8/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu S 37 BetrVG 1972).

    wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Betriebsrats benötigt werden, damit die Betnebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder dem nächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können (Beschluß vom y\. Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - = AP Nr. 2 zu § 4o BetrVG 1972, Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - [demnächst] AP Mr, 4 zu & 37 BetrVG 1972, Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - [demnächst] AP Mr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, alle Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
    Da dieser Beschluß auf Widerspruch in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und in der Rechts lehre gestoßen ist, hat der Senat m seiner Entscheidung vom 29 Januar 1974 - 1 ABR 41/73 - noch einmal seine bisherige Rechtsansicht überprüft Er hat trotz der Kritik keinen Anlaß gesehen, von seiner bisherigen mit dem Beschluß vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - eingeleiteten Rechtsprechung abzugehen Der Senat ist bei seiner Auffassung verblieben, daß eine Tätigkeit eines Betriebsratsmitgliedes im Sinne des § 4o Abs. 1 BetrVG 1972 auch dann vorliegen kann, wenn ein Betriebsratsmitglied aufgrund eines Betriebsratsbeschlusses an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung teilnimat, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt.

    wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Betriebsrats benötigt werden, damit die Betnebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder dem nächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können (Beschluß vom y\. Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - = AP Nr. 2 zu § 4o BetrVG 1972, Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - [demnächst] AP Mr, 4 zu & 37 BetrVG 1972, Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - [demnächst] AP Mr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, alle Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen …

    Auszug aus BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
    Die Ausfuhrungen des Landesarbeitsgerichts stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats Der Senat hat bereits in dem Beschluß vom 6. November 1975 - 1 ABR 8/75 - einen Wochenlehrgang zur Einführung in das neue Betriebsverfassungsgesetz wegen der erheblich umfangreicheren und komplizierteren Regelung des neuen Gesetzes gegenüber dem früheren Gesetz für erforderlich angesehen Daß hier ausnahmsweise etwas anderes gelten sollte, ist nicht ersichtlich Der Sachverhalt gibt wenigstens nichts 11.
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 41/73

    Tätigkeit - Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - …

    Auszug aus BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
    Da dieser Beschluß auf Widerspruch in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und in der Rechts lehre gestoßen ist, hat der Senat m seiner Entscheidung vom 29 Januar 1974 - 1 ABR 41/73 - noch einmal seine bisherige Rechtsansicht überprüft Er hat trotz der Kritik keinen Anlaß gesehen, von seiner bisherigen mit dem Beschluß vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - eingeleiteten Rechtsprechung abzugehen Der Senat ist bei seiner Auffassung verblieben, daß eine Tätigkeit eines Betriebsratsmitgliedes im Sinne des § 4o Abs. 1 BetrVG 1972 auch dann vorliegen kann, wenn ein Betriebsratsmitglied aufgrund eines Betriebsratsbeschlusses an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung teilnimat, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt.
  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …

    Auszug aus BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
    tnebsverfassung (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - [demnächstJ AP Hr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73

    Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem …

    Auszug aus BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
    Die Verfahrensführungsbefugnis der Antragstellerin zu 1) scheidet auch aus sogenannter gewill kürter Prozeßstandschjcft aus, wie sie z.B. gegeben ware, wenn die Gewerkschaft dem Betriebsrat entstandene Unkosten vorgeschossen hatte (vgl. Besbhluß vom 2?. November 1973 - 1 ABR 11/73 -).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon ausgegangen, daß dem Arbeitgeber keine Vorhaltekosten (Generalunkosten) gewerkschaftseigener Schulungseinrichtungen auferlegt wer den können, weil es hierdurch zu einer Finanzierung des sozialen Gegenspielers kommen könne (Beschlüsse vom 16. März 1976 - 1 ABR 46/73 -,n.v.; 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe; 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe;… in der Literatur Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 40 Rz 33;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 31;… Galperin/ Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 34;… Wiese, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 40 Rz 77;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 57;… a.A. Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/ Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 62).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob an der Auffassung festzuhalten ist, daß dem Arbeitgeber über § 40 Abs. 1 BetrVG keine Vorhaltekosten (Generalunkosten) gewerkschaftlicher Schulungseinrichtungen auferlegt werden dürfen (so die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Beschluß vom 5. Februar 1974 - 1 ABR 46/73 - n.v., zu III 4 a der Gründe; Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe;… ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 40 Rz 33;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 31;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 34;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 52;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 Rz 44).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.1990 - 10 TaBV 4/90

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung von Schulungskosten - Pauschale und …

    Ist somit zu beurteilen, ob das Betriebsratsmitglied infolge Abwesenheit von zu Hause eine Haushaltsersparnis hat, so finden dabei zwar im Verhältnis zum Zahlungspflichtigen Arbeitgeber die Lohnsteuerrichtlinien keine Anwendung, doch können sie Erfahrungswerte vermitteln (BAG, Beschluß vom 29.4.1975 - 1 ABR 40/75 - = AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG 1972; BAG, Beschluß vom 5.2.1974 - 1 ABR 46/73 - = SAE 1975, 194 ff).

    Allerdings kann nur in den Fällen, in denen die tatsächlichen Auslagen für die Verpflegung über die lohnsteuerrechtlich anerkannten Sätze hinausgehen und eine Einzelabrechnung erfolgt, von den nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Aufwendungen ein Fünftel als Haushaltsersparnis abgesetzt werden (BAG, Beschluß vom 5.2.1974 a.a.O. Leitsatz 3 a.E.).

    Die Pauschbeträge berücksichtigen bereits die möglicherweise entstehende Haushaltsersparnis (BAG, Beschluß vom 5.2.1974 a.a.O. zu III 4 a der Gründe).

  • LAG Hessen, 06.10.1988 - 12 TaBV 12/88

    Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Schulungsteilnahme von …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 280/07
    Rn. 79 Vgl. BAG, Beschluss vom 5. Februar 1974 - 1 ABR 46/73 -, n.v., Leitsatz 4 und III 4a der Gründe;Beschluss vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 -,BAGE 28, 126 = AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2a der Gründe; Beschluss vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 -, AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2b der Gründe.
  • BAG, 28.05.1976 - 1 ABR 44/74

    Betriebsrat: Erstattung von Schulungskosten

    der Senat - wenn auch, dort nicht tragend geworden - bereits im (allerdings nicht veröffentlichten) Beschluß vom 5. Februar 1974- - 1 ABR 46/73 - hingewiesen (noch offengelassen im vorzitierten Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1972? a. A. Däubler, Schulung und Fortbildung von Betriebsratsmitgliedem und Jugendvertretera nach § 37 BetrVG, 2, Aufl./Seite 111, 112).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht