Rechtsprechung
| BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung als Ressortleiterin einer Zeitung - Beteiligungsrecht in Form des Mitbeurteilungsrechts des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung - Einordnung der Ein- und Umgruppierung eines Unternehmens als Akt de Rechtsanwendung - Einschränkung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 11.10.1990 - 2 BV 56/90
- LAG Düsseldorf, 14.06.1991 - 2 TaBV 118/90
- BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Papierfundstellen
- afp 1992, 198
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Das Landesarbeitsgericht ist mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. statt vieler BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972, m.w.N.) weiter davon ausgegangen, daß das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung nach § 99 BetrVG ein Mitbeurteilungsrecht ist.Sein Mitbestimmungsrecht dient sowohl der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit als auch dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers vor einer unzutreffenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber (BAGE 54, 147 ; 60, 330; 64, 254 = AP Nr. 42, 62 und 79 zu § 99 BetrVG 1972).
- BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 101/88
Mitbestimmung bei Arbeitszeit von Redakteuren
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats aber nur dann entgegen, wenn die Maßnahme Arbeitnehmer betrifft, für deren Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind, die sogenannten Tendenzträger (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAGE 40, 296 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969; 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschlüsse vom 18. April und 13. Juni 1989 - 1 ABR 2/88 und 1 ABR 15/88 - AP Nr. 34 und 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972).Es muß sich jeweils um eine tendenzbezogene Maßnahme handeln (vgl. die zahlreichen Nachweise in BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972), bei der die Ausübung des Beteiligungsrechts des Betriebsrats die Verwirklichung der geistig-ideellen Zielsetzung ernstlich beeinträchtigen würde.
- BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber, …
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Sein Mitbestimmungsrecht dient sowohl der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit als auch dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers vor einer unzutreffenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber (BAGE 54, 147 ; 60, 330; 64, 254 = AP Nr. 42, 62 und 79 zu § 99 BetrVG 1972).
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88
Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative …
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats aber nur dann entgegen, wenn die Maßnahme Arbeitnehmer betrifft, für deren Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind, die sogenannten Tendenzträger (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAGE 40, 296 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969; 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschlüsse vom 18. April und 13. Juni 1989 - 1 ABR 2/88 und 1 ABR 15/88 - AP Nr. 34 und 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85
Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats aber nur dann entgegen, wenn die Maßnahme Arbeitnehmer betrifft, für deren Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind, die sogenannten Tendenzträger (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAGE 40, 296 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969; 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschlüsse vom 18. April und 13. Juni 1989 - 1 ABR 2/88 und 1 ABR 15/88 - AP Nr. 34 und 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80
Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Die Beteiligung des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung steht der Eigenart eines Tendenzunternehmens niemals entgegen (BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 15/88
Mitbestimmung bei Mehrarbeit von Lehrern in Privatschule
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats aber nur dann entgegen, wenn die Maßnahme Arbeitnehmer betrifft, für deren Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind, die sogenannten Tendenzträger (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAGE 40, 296 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969; 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschlüsse vom 18. April und 13. Juni 1989 - 1 ABR 2/88 und 1 ABR 15/88 - AP Nr. 34 und 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 20.03.1990 - 1 ABR 20/89
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Sein Mitbestimmungsrecht dient sowohl der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit als auch dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers vor einer unzutreffenden Eingruppierung durch den Arbeitgeber (BAGE 54, 147 ; 60, 330; 64, 254 = AP Nr. 42, 62 und 79 zu § 99 BetrVG 1972). - BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81
Kündigung - Tendenzunternehmen
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats aber nur dann entgegen, wenn die Maßnahme Arbeitnehmer betrifft, für deren Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind, die sogenannten Tendenzträger (ständige Rechtsprechung: zuletzt BAGE 40, 296 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969; 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschlüsse vom 18. April und 13. Juni 1989 - 1 ABR 2/88 und 1 ABR 15/88 - AP Nr. 34 und 36 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit sowie BAGE 64, 103 = AP Nr. 44 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86
Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die …
Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91
Unternehmen, die Zeitungen oder Zeitschriften herausgeben, dienen der Berichterstattung und Meinungsäußerung (BAGE 56, 71; 56, 81 = AP Nr. 10 und 11 zu § 101 BetrVG 1972) und sind damit Tendenzunternehmen. - BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren - …
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 118/09
NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend …
Da es sich hierbei um einen Akt der Rechtsanwendung handelt und dem Betriebsrat vom Gesetz nur ein Mitbeurteilungsrecht eingeräumt worden ist, wird die tendenzbezogene Handlungs- und Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers durch das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nicht beeinträchtigt (BAG 10. März 1992 - 1 ABR 57/91 - zu B I 3 der Gründe mwN; 12. Juni 2003 - 8 ABR 14/02 - zu B II 3 a der Gründe, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 10). - BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93
Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung
Dem vom Betriebsrat erwähnten Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1992 (- 1 ABR 57/91 - n.v.) läßt sich nicht entnehmen, daß Ressortleiter generell keine leitenden Angestellten sind. - BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 33/93 Dem vom Betriebsrat erwähnten Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1992 (1 ABR 57/91 -;, n.v.) läßt sich nicht entnehmen, daß Ressortleiter generell keine leitenden Angestellten sind.
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