Rechtsprechung
| BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifzuständigkeit im Bereich des Industrieverbandsprinzips - Zuständigkeit der Gewerkschaft, deren satzungsgemäßer Organisationsbereich der Tätigkeit des Unternehmens entspricht - Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Tarifzuständigkeit für gemischtes Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 18.04.1986 - 1 BV 12/85
- LAG Düsseldorf, 31.10.1986 - 4 TaBV 72/86
- BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87
Papierfundstellen
- NZA 1989, 561
- BB 1989, 851
- DB 1989, 1831
- JR 1989, 440
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (6)
- BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63
Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit - …
Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87
Die Satzung wird im Falle einer DGB-Gewerkschaft durch einen Schiedsspruch, der im Verfahren nach den §§ 15, 16 der Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes ergeht, authentisch interpretiert oder ergänzt (Bestätigung von BAG Beschluß vom 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - BAGE 22, 295 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft nach dem in ihrer Satzung festgelegten Organisationsbereich richtet (vgl. BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; BAGE 22, 295 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit sowie BAGE 50, 179, 193 [BAG 19.11.1985 - 1 ABR 37/83] = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu B IV 1 der Gründe).
Es ist also diejenige Gewerkschaft zuständig, deren satzungsgemäßer Organisationsbereich der Tätigkeit entspricht, die dem Unternehmen das Gepräge gibt (BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
- BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 15/69
Tarifzuständigkeit
Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87
Die Satzung wird im Falle einer DGB-Gewerkschaft durch einen Schiedsspruch, der im Verfahren nach den §§ 15, 16 der Satzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes ergeht, authentisch interpretiert oder ergänzt (Bestätigung von BAG Beschluß vom 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - BAGE 22, 295 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft nach dem in ihrer Satzung festgelegten Organisationsbereich richtet (vgl. BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; BAGE 22, 295 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit sowie BAGE 50, 179, 193 [BAG 19.11.1985 - 1 ABR 37/83] = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu B IV 1 der Gründe).
In dem Beschluß vom 17. Februar 1970 (BAGE 22, 295 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit) hat der Senat ausgesprochen, daß die Satzung einer DGB-Gewerkschaft durch einen Schiedsspruch, der im Verfahren nach den Vorschriften der Satzung des DGB ergeht, authentisch interpretiert oder doch ergänzt wird; der Schiedsspruch kläre die Frage der Tarifzuständigkeit hinsichtlich der DGB-Gewerkschaften auch für den tariflichen Gegenspieler.
- BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87
Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft nach dem in ihrer Satzung festgelegten Organisationsbereich richtet (vgl. BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; BAGE 22, 295 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit sowie BAGE 50, 179, 193 [BAG 19.11.1985 - 1 ABR 37/83] = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu B IV 1 der Gründe).Es steht ihr damit auch frei, den Zuständigkeitsbereich in ihrer Satzung zu ändern, wenn ihr dies zweckmäßig erscheint, z.B. wenn der Arbeitgeber die Produktion wechselt (BAGE 50, 179, 196) [BAG 19.11.1985 - 1 ABR 37/83].
- BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73
Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille - …
Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87
Der Rechtsbeschwerdeführer muß also Ausführungen darüber machen, inwiefern das Beschwerdegericht einen Fehler gemacht haben soll und wie dieser sich auf die Entscheidung ausgewirkt hat (AK-ZPO-Ankermann, § 554 Rz 8; BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO). - BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83
Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für …
Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87
Nach dem Urteil des Vierten Senats vom 5. Juni 1985 (BAGE 48, 390 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) spricht die Tatsache, daß Arbeiten mit typischen Geräten des Baugewerbes, z.B. Planierraupen, ausgeführt werden, dafür, daß es sich um Bauarbeiten handelt. - BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61
Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung
Auszug aus BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87
Der Rechtsbeschwerdeführer muß also Ausführungen darüber machen, inwiefern das Beschwerdegericht einen Fehler gemacht haben soll und wie dieser sich auf die Entscheidung ausgewirkt hat (AK-ZPO-Ankermann, § 554 Rz 8; BAG Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP Nr. 38 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO).
- BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98
Zuständigkeitsbereich der IG Metall
Zwar hat der Senat (Beschluß 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 5 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 1) der bloßen Erklärung einer für die Tarifzuständigkeit in Frage kommenden DGB-Gewerkschaft, sie sei nicht zuständig, nicht die rechtliche Wirkung beigelegt, daß damit - auch für den tariflichen Gegenspieler - die Tarifzuständigkeit geklärt ist.Die Einigung zwischen den beteiligten Gewerkschaften über die Tarifzuständigkeit in einem Vermittlungsverfahren nach § 16 der DGB-Satzung ist aber nicht der bloßen Äußerung einer Gewerkschaft, nicht tarifzuständig zu sein (BAG 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - aaO), gleichzustellen.
Im Verhältnis der Einigung im Vermittlungsverfahren zu einem Schiedsspruch nach § 16 der DGB-Satzung treffen die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 22. November 1988 (- 1 ABR 6/87 - aaO) angeführten Argumente gegen die Bindungswirkung einer Unzuständigkeitserklärung nicht zu.
- BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96
Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit
Ein solcher Schiedsspruch kläre die Frage der Tarifzuständigkeit bei DGB-Gewerkschaften auch für den tariflichen Gegenspieler (vgl. zuletzt Entscheidung vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu B II 2 der Gründe).b) Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 22. November 1988 (1 ABR 6/87 - AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit) angenommen, bei einem Firmentarifvertrag richte sich die Tarifzuständigkeit im Bereich des Industrieverbandsprinzips nach dem überwiegenden Unternehmensgegenstand des Arbeitgebers.
Die unterlegene Gewerkschaft sei aufgrund der Treueverpflichtung, die ihr dem DGB gegenüber obliege, gehindert, künftig eine Zuständigkeit für den umstrittenen Betrieb in Anspruch zu nehmen (bestätigt im Senatsbeschluß vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
- LAG Niedersachsen, 27.08.2024 - 9 BVL 1/24
Chemie; Geprägetheorie; Handel; Industriebereich; Mischbetrieb; …
Bislang wurde bei sogenannten Mischunternehmen unter anderem darauf abgestellt wurde, welche Tätigkeiten dem Unternehmen sein Gepräge durch die überwiegende Anzahl der Tätigen gegeben hat (BAG vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 Rn. 34 ).Dabei wird dann, wenn die Gewerkschaft nach ihrer Satzung betriebsbezogen operiert, auf den Zweck des einzelnen Betriebes und nicht auf das Unternehmen abgestellt (…BAG vom 25. September 1996 a. a. O.; Oetker/Wiedemann, TVG § 2 Rn. 83 ff.- anders noch BAG vom 22. November 1988 a. a. O.-).
Es erscheint nicht zwingend, hierbei stets auf die Mehrheit der einschlägig beschäftigten Facharbeiter sowie Absatz- und Umsatz- einschließlich Gewinnzahlen abzustellen (vgl. BAG vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 Rn. 34;… Oetker/Wiedemann, TVG § 2 Rn. 84.).
Die Rechtsbeschwerde ist für die Beteiligte zu 1. wegen der Entscheidung des BAG vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 (Geprägetheorie) - und den Konsequenzen für die Tarifzuständigkeiten nach Aufgabe der Rechtsprechung zur Tarifeinheit zuzulassen, §§ 92 Abs. 1 Satz, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG.
- LAG Düsseldorf, 01.03.1996 - 9 TaBV 78/95
Tarifzuständigkeit konkurrierender Gewerkschaften
Der überwiegende Unternehmensgegenstand des Arbeitgebers spielt dabei keine Rolle (Abweichung von BAG 22.11.1988 - 1 ABR 6/87 - ZA 1989, 561).Es entspricht ständiger Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; BAG NZA 1989, 561; BAG 24.07.1990 -1 ABR 92/89 - n.v.; BAG NZA 1991, 21 = AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit), daß ein tariffähiger Verband Tarifverträge nur im Rahmen seiner Tarifzuständigkeit wirksam abschließen kann.
Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft richtet sich daher nur nach ihrer Satzung (BAG AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit = DB 1965, 479; BAG NZA 1989, 561 = AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; BAG NZA 1991, 21 = AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
Soweit es um einen Firmentarifvertrag geht, hat der 1. Senat des BAG (22.11.1988 - 1 ABR 6/87 - NZA 1989, 561 = DB 1989, 1831 = AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit) die Tarifzuständigkeit im Bereich des Industrieverbandsprinzips nach dem überwiegenden Unternehmensgegenstand des Arbeitgebers bestimmt.
- BAG, 02.08.2006 - 10 ABR 48/05
Eingruppierung - Reiseverkehrskauffrau - Besitzstandsklausel
Der Rechtsbeschwerdeführer muss Ausführungen darüber machen, inwiefern das Beschwerdegericht einen Fehler gemacht haben soll und wie dieser sich auf die Entscheidung ausgewirkt hat (BAG 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 5 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 1). - LAG Hamm, 31.01.1991 - 16 Sa 119/91
Arbeitskampf: Untersagung eines Streiks - einstweiliger Rechtsschutz - …
BAG-Urteil vom 22.11.1988 - 1 ABR 6/87, DB 1989 S. 1831 = AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit = NZA 1989 S. 561; Nipperdey/Säcker , AR-Blattei, Tarifvertrag, II A Abschluß, A Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit, 1970, II 1; Sbresny-Uebach AR-Blattei, a.a.O., 1987.BAG-Urteil vom 19.11.1985, DB 1986 S. 1235 zu B IV 2 b; BAG-Urteil vom 22.11.1988 - 1 ABR 6/87, DB 1989 S. 1831 = NZA 1989 S. 561.
- BAG, 28.10.2025 - 1 ABR 34/24
Tarifzuständigkeit der IGBCE
Weitere Indizien können ua. der oder die verfolgte(n) arbeitstechnische(n) Zweck(e), die Zahl der beschäftigten Facharbeiter und der Anteil der jeweiligen Tätigkeiten am Umsatz und Gewinn sein (vgl. zur indiziellen Bedeutung dieser Parameter BAG 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - zu B II 3 der Gründe). - BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89
Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe
Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß sich die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung allein aus ihrer Satzung ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt BAGE 50, 179, 193 = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu B IV 1 der Gründe, und Beschluß des Senats vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, mit weiteren Nachweisen). - LAG Hamm, 09.05.2025 - 12 TaBV 6/24
Eingruppierung von als Gruppenleiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen …
Die weitere - mögliche - Frage, welche andere konkret zutreffende Eingruppierung anzunehmen ist, falls sich die von der Arbeitgeberin beabsichtigte Eingruppierung als nicht richtig erweist, ist nicht zu entscheiden (vgl. BAG vom 15.05.1990, 1 ABR 6/87, zit. nach juris; BAG vom 06.11.1990, 1 ABR 71/89, zit. nach juris; LAG Hamm vom 16.02.2016, 7 TaBV 77/15, zit. nach juris). - BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95
Tarifzuständigkeit im Bereich der Entsorgungswirtschaft
Das schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich in der Satzung zu ändern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 -, vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 -, vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - und vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 2, 4, 5, 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit). - LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
- LAG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 1 TaBV 1/99
Tarifzuständigkeit
- LAG Hessen, 13.09.1991 - 15 Sa 1589/90
Betrieblicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Anspruch einer gemeinsamen …
- LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89
Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes; …
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.1990 - 1 Sa 10/90
Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft IG Medien, Druck und Papier, Publizistik und …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".