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Rechtsprechung
   BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1379
BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90 (https://dejure.org/1991,1379)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1991 - 1 ABR 60/90 (https://dejure.org/1991,1379)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 60/90 (https://dejure.org/1991,1379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 309
  • NZA 1991, 903
  • BB 1991, 1860
  • BB 1991, 2164
  • DB 1991, 1860
  • DB 1991, 2140
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber, …

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
    Sein Antrag ist deshalb dahingehend auszulegen, daß er die Verpflichtung des Arbeitgebers begehrt, die im einzelnen bezeichneten geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen gemäß den Tarifverträgen für den Einzelhandel in Hamburg und Schleswig-Holstein einzugruppieren, die Zustimmung des Betriebsrats zu diesen Eingruppierungen zu beantragen und im Verweigerungsfalle das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (vgl. BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972).

    Findet im Betrieb eine bestimmte Gehalts- oder Lohngruppenordnung Anwendung und hat der Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht in diese eingruppiert, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber nach § 101 Satz 1 BetrVG die Vornahme der unterlassenen Eingruppierung unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verlangen (Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1988, BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 17/90

    Eingruppierung von Heimarbeiterinnen

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
    Denn dann kann der Betriebsrat nicht die "Aufhebung der Eingruppierung", wohl aber die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung zu diesen Eingruppierungen und bei Verweigerung der Zustimmung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens verlangen (BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluß vom 20. September 1990 - 1 ABR 17/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m. w. N.).

    Hat der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats eine Eingruppierung vorgenommen, kann im Mitbestimmungssicherungsverfahren nach § 101 Satz 1 BetrVG nur die nachträgliche Einholung der Zustimmung des Betriebsrats und bei deren Verweigerung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Ersetzungsverfahrens verlangt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluß vom 20. September 1990, aaO).

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
    Erst aufgrund dieser sich individualrechtlich wegen der sogenannten Tarifautomatik von selbst vollziehenden Eingruppierung (vgl. zur Tarifautomatik bei Eingruppierung BAG Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - AP Nr. 31 zu § 75 BPersVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) kann im Wege des Günstigkeitsvergleichs ermittelt werden, ob für den Arbeitnehmer der tarifliche Bruttolohn oder ein vertraglich vereinbarter Nettolohn günstiger ist.
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers, …

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
    Das hat der Senat in seinem Beschluß vom 18. Juni 1991 (- 1 ABR 53/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen begründet.
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
    Denn dann kann der Betriebsrat nicht die "Aufhebung der Eingruppierung", wohl aber die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung zu diesen Eingruppierungen und bei Verweigerung der Zustimmung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens verlangen (BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluß vom 20. September 1990 - 1 ABR 17/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m. w. N.).
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86

    Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
    0b der Arbeitgeber durch die Pauschalierung der Lohnsteuer geringfügig Beschäftigter nach § 40 a Abs. 2 EStG gegenüber dem Finanzamt zum Schuldner der pauschalierten Lohnsteuer wird, § 40 Abs. 3 EStG, und diese auch im Innenverhältnis zu tragen hat (vgl. dazu BAGE 56, 14 = AP Nr. 2 zu § 40 a EStG), folgt aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.08.1990 - 5 TaBV 16/90

    Vergütungsgruppe; Lohntarifvertrag; Einstellung; Nettopauschalkraft; …

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitsgebers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schlewig-Holstein vom 29. August 1990 -5 TaBV 16/90- wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 13.03.1990 - 4 TaBV 133/89

    Arbeitsentgelt: Eingruppierung in Vergütungsgruppensystem auch bei geringfügiger …

    Auszug aus BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
    Eine Nettolohnvereinbarung kann daher der Eingruppierung in eine nach Tätigkeitsmerkmalen differenzierende Vergütungsordnung nicht entgegenstehen (ebenso LAG Frankfurt am Main Beschluß vom 13. März 1990 - 4 Ta BV 133/89 - BB 1990, 2339).
  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung - …

    Anders als bei der Verurteilung zu einem Ordnungsgeld nach § 23 Abs. 3 Satz 2 und 3 BetrVG und§ 890 ZP0 ist in § 101 Satz 2 BetrVG die Androhung eines Zwangsgeldes weder vorgeschrieben noch erforderlich (BAG, Beschluss vom 18. Juni 1991- 1 ABR 60/90 -, Rn. 35 - 38, juris;… Fitting, 30. Aufl. 2020, § 101 BetrVG, Rn. 10;… Richardi/Thüsing, 16. Aufl. 2018, § 101 BetrVG, Rn. 28).

    Auch ohne die Androhung könnte das Arbeitsgericht unmittelbar nach Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung ein Zwangsgeld festsetzen, wenn die Arbeitgeberin der ihr auferlegten Verpflichtung nicht nachkommen sollte (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 60/90 -,Rn. 35 - 38, juris;… Fitting, 30. Aufl. 2020, § 101 BetrVG, Rn. 10).

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (Beschlüsse vom 20. September 1990 - 1 ABR 17/90 - BAGE 66, 48, 51 f. = AP Nr. 83 zu § 99 BetrVG 1972, zu I der Gründe, m.w.N., und vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 60/90 - AP Nr. 15 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), daß bei einer Eingruppierung dieser Akt der Rechtsanwendung zu unterscheiden ist von der dem Betriebsrat eingeräumten Mitbeurteilung, wobei dieser im Mitbestimmungssicherungsverfahren nur die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung und bei deren Verweigerung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Ersetzungsverfahrens verlangen kann.
  • LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 14/22

    Beschlussverfahren Zustimmungsverweigerung Betriebsrat - personelle …

    Da der Betriebsrat insoweit kein Mitgestaltungs- sondern ein Mitbeurteilungsrecht hat, kann er die"Aufhebung der Eingruppierung" nicht verlangen (BAG, Beschl.18.06.91, 1 ABR 60/90, NZA 91, 903-905).

    Mit ihm wird nur auf die zwangsvollstreckungsrechtlichen Folgen für den Fall hingewiesen, dass der Arbeitgeber seiner ihm durch das Gericht rechtskräftig auferlegten Verpflichtung zur Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nicht nachkommen würde (BAG, Beschl. 18.06.91, 1 ABR 60/90, a.a.O.) Hierauf hat das Arbeitsgericht in seinem Beschluss vom 13.05.2022 bereits hingewiesen.

  • LAG Sachsen, 17.05.2023 - 5 TaBV 6/22

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei personeller Einzelmaßnahme

    Da der Betriebsrat insoweit kein Mitgestaltungs- sondern ein Mitbeurteilungsrecht hat, kann er die"Aufhebung der Eingruppierung" nicht verlangen (BAG, Beschl.18.06.91, 1 ABR 60/90, NZA 91, 903-905).

    Mit ihm wird nur auf die zwangsvollstreckungsrechtlichen Folgen für den Fall hingewiesen, dass der Arbeitgeber seiner ihm durch das Gericht rechtskräftig auferlegten Verpflichtung zur Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nicht nachkommen würde (BAG, Beschl. 18.06.91, 1 ABR 60/90, a.a.O.) Hierauf hat das Arbeitsgericht in seinem Beschluss vom 14.01.2022 bereits hingewiesen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2008 - 2 TaBV 42/07

    Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassungsgerät, Arbeitgeber, Unterlassung, Verstoß, …

    Im Gegenteil folgt aus dem Wortlaut des Gesetzes "entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung", dass die Anordnung rechtskräftig geworden sein muss (BAG Beschluss vom 18.6.1991 - 1 ABR 60/90 - EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 101).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 TaBV 2/03

    Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Eingruppierung; …

    Die Arbeitgeberin ist daher verpflichtet, auch die geringfügig Beschäftigten einer der in Betracht kommenden Vergütungsgruppenordnungen zuzuordnen (BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 15).
  • LAG Sachsen, 28.02.2025 - 2 TaBV 27/22
    Nach der von der Beteiligten zu 2. zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 18.06.1991 (Az. 1 ABR 60/90, juris) hat in der vorliegenden Konstellation die Androhung von Zwangsgeld keine rechtliche Bedeutung, stellt vielmehr einen überflüssigen aber unschädlichen Hinweis auf die zwangsvollstreckungsrechtlichen Folgen dar, für den Fall, dass der Arbeitgeber der ihm auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2025 - 7 TaBV 8/24

    Einzelfallentscheidung zum Mitbestimmungsrecht bei Vorgesetztenwechsel in …

    Mit diesem Antrag begehrt der Betriebsrat die Festsetzung eines Zwangsgeldes von jeweils 250, 00 EUR für jeden Tag der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus Ziffer 1 oder Ziffer 2 gegen die Beteiligte zu 2 nach einer rechtskräftigen Entscheidung in Ziffer 1 oder Ziffer 2. Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 888 ZPO - "entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung" - ergibt, kann der Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes erst gestellt werden, wenn die Aufhebungsentscheidung nach § 101 Satz 1 BetrVG rechtskräftig ist (BAG 18.06.1991 - 1 ABR 60/90 - Rn. 37 mwN., juris;… ErfK/Kania, 25. Aufl. 2025, BetrVG § 101 Rn. 6;…Fitting/Trebinger/Linsenmaier/Schelz/Schmidt, 32. Aufl. 2024, BetrVG § 101 Rn. 10;… Richardi BetrVG/Thüsing, 17. Aufl. 2022, BetrVG § 101 Rn. 25).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 473/92

    Anspruch auf vollständige Auszahlung einer Treuezulage - Abrechnung von Steuern …

    Es ist möglich und zulässig, daß Partner eines Einzel- aber auch eines Kollektivvertrages vereinbaren, daß dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Entgelt ohne Abzüge zufließen soll und der Arbeitgeber die an sich auf den Arbeitnehmer entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge übernimmt und aus eigenen zusätzlichen Mitteln zugunsten des Arbeitnehmers abführt (BAGE 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 21. März 1990 - 5 AZR 227/89 -, n.v.; BAG Beschluß vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 60/90 - NZA 1991, 903).
  • LAG Köln, 23.03.2018 - 9 TaBV 62/17

    Beginn der Wochenfrist für die Zustimmung des Betriebsrats zu einer …

    Auch ohne Androhung könnte das Arbeitsgericht unmittelbar nach Rechtskraft der Entscheidung ein Zwangsgeld festsetzen, wenn der Arbeitgeber der ihm auferlegten Verpflichtung nicht nachkommen sollte (BAG, Beschluss vom 18. Juni 1991 - 1 ABR 60/90 -, Rn. 38, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2024 - 3 TaBV 2/24

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Zustimmungserfordernis - Einstellung - …

  • LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Aufstockung der Arbeitszeit von halbtags auf …

  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 10 Sa 897/12

    Betriebsbedingte Änderungskündigung unter Herabgruppierung - Auslegung des …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2025 - 3 TaBV 17/24

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Zustimmungserfordernis - Versetzung - …

  • ArbG Siegburg, 11.10.2018 - 1 BV 7/18
  • KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Augsburg, 01.07.2009 - 7 MV 09

    Eingruppierung; Beteiligungsrecht der MAV

  • KAG Freiburg, 04.08.2006 - 3/06

    Zustimmung zur Eingruppierung; Erledigung der Hauptsache

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