Rechtsprechung
| BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Überprüfbarkeit des richtigen Rechtsweges vor den Arbeitsgerichten - Kein Tarifabschluss für Gewerkschaften aufgrund der Doppelstellung als Arbeitgeber und Gewerkschaft - Voraussetzungen für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung von Gewerkschaften mit ihren ...
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Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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§ 50 BetrVG
Betriebsverfassung; Geltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung auch in den neuen Bundesländern
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 1993, 31
- BB 1992, 1859
- DB 1992, 2641
Wird zitiert von ... (63) Zitiert selbst (22)
- BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87
Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt.Insbesondere im Urteil vom 26. Juli 1988 (aaO) hat der Senat im Anschluß an die Entscheidung vom 7. September 1956 ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht nicht in seiner Substanz beeinträchtigt werden dürfe.
- BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Mitbestimmungsfrei ist hingegen die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt eine freiwillige Leistung erbringen und welche Mittel er hierfür einsetzen will (vgl.Senatsbeschluß vom 21. August 1990 - 1 ABR 73/89 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).In diesem Beschluß hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Dritten, Sechsten und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß vom 21. August 1990, aaO) entschieden, daß den Betriebsvereinbarungen, die eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers regeln, keine Nachwirkung zukommt.
- BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91
Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Bei der Regelung von nicht der Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheiten ist der Gesamtbetriebsrat ohnehin zuständig, wenn der Arbeitgeber - wie hier - nur bereit ist, mit dem Gesamtbetriebsrat auf überbetrieblicher Ebene eine Vereinbarung zu treffen (BAG Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt.
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Da sich das Mitbestimmungsrecht nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht auf die Höhe der den einzelnen Vergütungsgruppen zugewiesenen Entgelte erstreckt (vgl. statt vieler Beschluß des Großen Senatsvom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Hinweisen), enthalten die Vergütungsregelungen sowohl mitbestimmungspflichtige Regelungen, wie auch solche, die nicht der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen.Soweit die Gesamtbetriebsvereinbarungen Gegenstände regeln, die der zwingenden Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO; BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) der wirksame Abschluß einer Betriebsvereinbarung über die betreffenden Vertragsinhalte nicht dadurch ausgeschlossen, daß entsprechende mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten "üblicherweise" durch Tarifvertrag im Sinne von § 77 Abs. 3 BetrVG geregelt werden.
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Die Erstreckung der Allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Vergütungsregelung auf die Beschäftigungsverhältnisse in den neuen Bundesländern seit 3. Oktober 1990 kann entgegen der Auffassung des Gesamtbetriebsrats nicht den Rechtssätzen entnommen werden, die das Bundesverfassungsgericht in derEntscheidung vom 24. April 1991 (- 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Art. 12 GG = DB 1991, 1021 ff. [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]) aufgestellt hat. - BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85
Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, kann auch auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (vgl. hierzu BAGE 46, 308, 313 f. [BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82] = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.). - BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81
Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren …
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Der Gesamtbetriebsrat hat zwar nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Aufstellung der Vergütungsgruppenordnung ein Mitbestimmungsrecht, weil es sich hierbei um die Festlegung allgemeiner kollektiver und genereller Regelungen handelt, die der betrieblichen Lohngestaltung und Lohngerechtigkeit dienen (BAGE 45, 91 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung). - BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79
Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt. - BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87
Auslegung eines Sozialplans
Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 60, 94 = AP Nr. 48 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.) sind Betriebsvereinbarungen wie Tarifverträge und diese wiederum wie Gesetze auszulegen. - BAG, 07.09.1956 - 1 AZR 646/54
Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlegung der …
- BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54
Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse - …
- BAG, 22.06.1962 - 1 AZR 344/60
Betriebsvereinbarungen - Geltung auf gewisse Dauer - Rechtsmißbräuchliche …
- BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85
Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung
- BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87
Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien
- BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90
Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen
- BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84
Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen
- BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73
Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90
Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen …
- BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der …
- BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 53.91
Rechtsweg - Überprüfungsverfahren - VwGo ÄndG
- BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81
- BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93
Streikteilnahme und Gleitzeit
Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt der vollen Überprüfung durch das Revisionsgericht (z.B. Senatsbeschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.). - BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II der Gründe; Beschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe; Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe) ist der Gesamtbetriebsrat allerdings nicht nur für solche Angelegenheiten zu ständig, deren Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist; vielmehr genügt es, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des Unternehmens und seiner Betriebe abzustellen ist. - LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24
Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Frage der Untersagung von …
Die Koalition muss über ihre eigene Organisation und ihre Willensbildung selbst entscheiden (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 1 ABR 68/91 - zu II 1 a bb der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 87).Ebenfalls reicht es nicht aus, dass sich beide Abschlusspartner eines Tarifvertrags an den gleichen gewerkschaftlichen Werten ("Harmoniekonzept") orientieren (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 1 ABR 68/91 - zu II 1 a bb der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 87 für eine Koalition, die (nur) Tarifverträge mit Gewerkschaften als Arbeitgeber abschließen wollte) oder die Mitglieder einer solchen Koalition sich ausschließlich aus Beschäftigten, die Mitglied der Gewerkschaft sind, zusammensetzen (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 1 ABR 68/91 - zu II 1 a bb der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 87).
Gleiches gilt für den Umstand, dass Mitglieder der C nur Mitglieder der B sein können (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 1 ABR 68/91 - zu II 1 b bb der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 87, a.A. Löwisch NZA 2023, 929, 932).
Gewerkschaften können wegen ihrer Doppelstellung grundsätzlich jedenfalls nicht als "Arbeitgeber" Haustarifverträge nach § 2 TVG mit sich selbst abschließen (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu II 1 a der Gründe, NZA 1993, 31;… Wiedemann/Oetker 9. Aufl. § 2 Rn. 191;… ErfK/Franzen 24. Aufl. § 2 TVG Rn. 23;… Peter/Rödl in Däubler TVG 5. Aufl. § 2 Rn. 107).
- LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15
Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der …
Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania.Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -).
Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania 16. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 101;… Fitting 27. Aufl. § 77 Rn. 151; Ziai-Ruttkamp in Grobys/Panzer StichwortKommentar Arbeitsrecht 2. Aufl. Betriebsvereinbarung Rn. 52).
Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -).
- BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97
Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig
Aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Betriebsvereinbarungen über die Arbeitsbedingungen von Gewerkschaftsbeschäftigten (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - n.v., zu II B I 1 b der Gründe, und vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe) ergibt sich kein solcher Satz. - BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Auch ein Tarifvertrag kann keine von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung abweichende Regelung treffen (vgl. BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 der Gründe; 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135, 146 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 16, zu B IV 5 b aa der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 3 der Gründe). - BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14
Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge
Dementsprechend ist ein unternehmensweit geltender Firmentarifvertrag, der seinerseits den BAT in Bezug nimmt, auch auf solche Betriebe anzuwenden, die nach 1990 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer zu dem Unternehmen hinzukamen, obwohl - wie das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich festgehalten hat - "beim Abschluss des [Tarifvertrags] im Jahr 1982 weder die Herstellung der Einheit Deutschlands noch die Existenz unterschiedlicher Tarifgebiete im öffentlichen Dienst absehbar waren" (BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 93, 63;… so auch Wiedemann/Wank aaO § 4 Rn. 123; ebenso für eine vergleichbare Konstellation BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu B II 2 der Gründe). - BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98
Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte
Dagegen scheidet ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Festschreibung der Vergütungstabellen aus, weil in diesen mitbestimmungsfreie Regelungen zur Lohnhöhe enthalten sind (Senatsbeschluß 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 a aa und V 4 b der Gründe).Eine solche tarifersetzende Regelung ist aber typischerweise unternehmenseinheitlich zu sehen und eröffnet daher die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, und zwar grundsätzlich auch insoweit, als mitbestimmungspflichtige Tatbestände berührt sind (siehe Senatsbeschluß 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - aaO, zu B II 1 b der Gründe).
Der Zusammenhang mit der Vergütungsgruppenregelung gebietet im Sinne des Senatsbeschlusses vom 28. April 1992 (aaO) eine unternehmenseinheitliche Regelung und eröffnet daher die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats.
- BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 44/93
Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruchs
Nach ständiger Senatsrechtsprechung erstreckt sich dieses Mitbestimmungsrecht nur auf den Strukturrahmen für die Entgeltbemessung, die innerbetriebliche Lohnordnung, nicht hingegen auf die Höhe der zugeordneten Entgelte (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972).Etwas anderes kann auch dem Senatsbeschluß vom 28. April 1992 (aaO, zu B III 2 b bb der Gründe) nicht entnommen werden.
Die Sperrwirkung tritt aber nur ein, wo räumlich, fachlich und persönlich der Abschluß von Tarifverträgen üblich ist (vgl. Senatsbeschluß vom 28. April 1992, aaO, zu B II 1 a bb der Gründe).
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 28. April 1992 (aaO) im einzelnen dargelegt, daß der bei einer Gewerkschaft gebildete Gesamtbetriebsrat für den Abschluß einer Gesamtbetriebsvereinbarung zuständig ist, in der unternehmenseinheitlich alle die Arbeitsbedingungen geregelt werden sollen, an deren einheitlicher Gestaltung ein berechtigtes Interesse besteht.
Darüber hinaus ist der Gesamtbetriebsrat für den hier allein betroffenen Bereich der nicht der Mitbestimmung unterliegenden Regelung ohnehin zuständig, wenn der Arbeitgeber - wie vorliegend - nur bereit ist, mit dem Gesamtbetriebsrat auf überbetrieblicher Ebene eine Vereinbarung zu treffen (Senatsbeschluß vom 28. April 1992, aaO, zu B II 1 b der Gründe).
- LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15
Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der …
Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania.Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -).
Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania 16. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 101;… Fitting 27. Aufl. § 77 Rn. 151; Ziai-Ruttkamp in Grobys/Panzer StichwortKommentar Arbeitsrecht 2. Aufl. Betriebsvereinbarung Rn. 52).
Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -).
- BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12
Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung
- LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15
Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der …
- BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00
Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im …
- BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der …
- LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 16/24
Streit im einstweiligen Verfügungsverfahren über die Frage der Untersagung von …
- BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1021/94
Arbeitsverhältnis: Regelungsinhalte einer nicht zwingenden kollektiven Regelung …
- BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06
Stellenpool - Versetzung
- BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen.
- BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96
Außerordentliche Kündigung eines Anerkennungstarifvertrages
- BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen
- LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22
Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische …
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06
Stellenpool - Versetzung - Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17
Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
- BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97
Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der …
- LAG Hamm, 10.01.1996 - 18 Sa 393/95
Tarifvertrag: außerordentliche Kündigung
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
- BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98
Vergütung nach Westtarif, obwohl das Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet …
- BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 705/00
Eingruppierung - Gewerkschaftssekretär
- LAG Berlin, 22.07.1997 - 3 TaBV 1/96
Streit über die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung nach deren Kündigung; …
- LAG Niedersachsen, 22.07.2014 - 15 Sa 1220/13
Verfall von Ansprüchen eines in der Freistellungsphase der Altersteilzeit …
- BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 697/95
Sozialplan: Auslegung - staatlicher Zuschuß
- LAG Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 15 Sa 136/98
Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 TaBV 1168/12
Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung - erweiterte Mitbestimmung - …
- LAG Hamm, 16.02.2007 - 13 TaBV 6/07
Zuständigkeit; Einigungsstelle; Offensichtlichkeit; Lohngestaltung; …
- LAG Hessen, 11.04.1997 - 6 Sa 1853/96
Kündigungsandrohung: Doppelmitgliedschaft von Gewerkschaftsbeschäftigten
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 590/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 588/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2005 - 5 Sa 64/05
Status eines Facharztes
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 589/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 182/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 408/95
Eingruppierung eines Verwaltungsangestellten der ÖTV
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 591/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 594/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 593/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 592/10
Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; …
- LAG Düsseldorf, 29.04.1999 - 5 (4) TaBV 2/99
Betriebsratswahl - Nichtigkeit infolge fehlerhafter Zuordnung von Betriebsteilen
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1999 - 11 Sa 968/96
Ablösende Betriebsvereinbarung zur Kürzung einer Versorgungsanwartschaft; …
- BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 224/95
Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz
- LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98
Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit - …
- BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 127/95
Abfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz - Beendigung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - L 16 AL 147/11
Arbeitslosenversicherung
- LAG Düsseldorf, 19.05.2000 - 9 TaBV 19/00
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bzgl. der Einführung …
- ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 3436/96
Rechtlicher Fortbestand gekündigter Tarifverträge und einer Vereinbarung über die …
- LAG München, 31.01.2002 - 2 TaBV 34/01
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmensweiter Neuordnung der …
- BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 267/95
Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz - Voraussetzungen für die …
- LAG Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 Sa 77/95
Notwendigkeit der Anhörung des Betriebsrates vor einer Kündigung; Wirksamkeit …
- LAG Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 3 (5) Sa 92/94
Arbeitsverhältnis: Regelungsinhalte einer nicht zwingenden kollektiven Regelung …
- LAG Hessen, 06.05.1997 - 9 TaBV 187/96
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu der beabsichtigten …
- LAG Köln, 21.01.1994 - 13 Sa 935/93
Zulage; Lehrkraft; Vergütungsgruppe; Tätigkeitsmerkmal
- LAG Köln, 14.08.1996 - 2 Sa 512/96
Arbeitszeit: Gegenstand einer Betriebsvereinbarung - Besitzstandswahrung
- ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 4347/96
Fortbestand eines Tarifvertrages; Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung; …
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