Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.06.2011 - 1 AR 37/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Beratungshilfeangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Beratungshilfeangelegenheiten; Bindungswirkung der Verweisung einer Beratungshilfeangelegenheit an das vermeintlich wohnsitznähere Amtsgericht des Antragstellers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 AR 84/03
Erfüllungsort für anwaltliche Honorarforderungen; Bindungswirkung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2011 - 1 AR 37/11
Sowohl das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als auch das Amtsgericht Burg haben sich im Sinne dieser Vorschrift rechtskräftig für örtlich unzuständig erklärt, und zwar ersteres durch den nach §§ 5 BerHG, 3 Abs. 3 Satz 1 FamFG unanfechtbaren Verweisungsbeschluss vom 14.04.2011 und letzteres durch den seine Zuständigkeit abschließend verneinenden Beschluss vom 07.06.2011, der den an das Merkmal "rechtskräftig" zu stellenden Anforderungen genügt, weil es dafür allein darauf ankommt, dass eine den Verfahrensbeteiligten bekanntgemachte beiderseitige Kompetenzleugnung vorliegt (vgl. statt vieler: Senat NJW 2004, 780).Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (statt vieler: Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; MDR 2006, 1184; eingehend ferner: Tombrink NJW 2003, 2364 f.; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06
Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2011 - 1 AR 37/11
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (statt vieler: Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; MDR 2006, 1184; eingehend ferner: Tombrink NJW 2003, 2364 f.; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - OLG Brandenburg, 06.04.2006 - 1 AR 12/06
Verweisung im selbstständigen Beweisverfahren; objektive Willkür
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2011 - 1 AR 37/11
Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (statt vieler: Senat JMBl. 2007, 65, 66; NJW 2006, 3444, 3445; 2004, 780; MDR 2006, 1184; eingehend ferner: Tombrink NJW 2003, 2364 f.; jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 41/16
Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beratungshilfe
Die Bekanntgabe der kompetenzleugnenden Entscheidung bildet jedoch regelmäßig eine unerlässliche Voraussetzung für die Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FamFG (…vgl. Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 5 Rn. 25; OLG Brandenburg vom 30.6.2011, 1 AR 37/11, juris Rn. 5; zu § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO: BGH FamRZ 1988, 1256/1257; NJW 1995, 641; BayObLGZ 1991, 387/388; OLG Brandenburg NJW 2004, 780;… Zöller/Vollkommer ZPO 31. Aufl. § 36 Rn. 25). - OLG Naumburg, 04.08.2014 - 8 AR 1/14
Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Voraussetzungen für den Wegfall …
Hinzu treten muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder sonst grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. zum Ganzen OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.06.2011 - 1 AR 37/11 - zitiert nach "juris" mwN).
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