Rechtsprechung
| KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01, 1 AR 960/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 1 Ws 886/95
Auszug aus KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01
Soweit die Strafkammervorsitzende auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung die Prüfung der Raum- und Personalkapazität in der Justizvollzugsanstalt unterlassen hat, hat der Senat, die Sache nicht zurückverwiesen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 323, 324), sondern die erforderliche Auskunft der Haftanstalt eingeholt und auf dieser Grundlage in der Sache selbst entschieden (§ 309 Abs. 2 StPO).KG, Beschl. v. 14.12.1998 - 4 Ws 277 - 279/98; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.1995 - 1 Ws 886/95 -, StV 1996, 323 f.; Thüring.OLG, Beschl. v. 13.09.1994, NStZ 1995, 256.
- BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der …
Auszug aus KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur NSTZ 1994, 52) und des Senats (vgl. nur Beschlüsse vom 14. Dezember 1998 - 4 Ws 277 - 279/98 - und 27. September 1993 - 4 Ws 232/93 -)ist diese Vorschrift wie alle grundrechtseinschränkenden Bestimmunqen an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung muß dem Umstand Rechnung tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht bzw. noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb nur unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf.BVerfG, Beschl. v. 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93 -, StV 1993, 592; BVerfG, Beschl.v. 25.07.1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, 1478, 1479;.
- BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …
Auszug aus KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 - (NJW 1995, 1478, 1479) ausgeführt: "Zwar ist unvermeidliche Folge der Untersuchungshaft, daß der Untersuchungsgefangene Besuch von außerhalb der Anstalt nur in begrenztem Umfang erhalten kann.BVerfG, Beschl. v. 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93 -, StV 1993, 592; BVerfG, Beschl.v. 25.07.1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, 1478, 1479;.
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
Auszug aus KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01
Daraus folgt, daß die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um im angemessenen Umfang Besuche von Ehegatten von Untersuchungsgefangenen zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 95, 100, lO1 f). - OLG Jena, 13.09.1994 - 1 Ws 49/94
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum versuchten Mord
Auszug aus KG, 12.02.2001 - 4 Ws 23/01
KG, Beschl. v. 14.12.1998 - 4 Ws 277 - 279/98; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.1995 - 1 Ws 886/95 -, StV 1996, 323 f.; Thüring.OLG, Beschl. v. 13.09.1994, NStZ 1995, 256.
- KG, 26.09.2005 - 4 Ws 133/05
Untersuchungshaft: Gesprächsüberwachung von Untersuchungsgefangenen und deren …
Der Umstand, dass ein möglicher Missbrauch des akustisch nicht überwachten Gesprächs nicht völlig auszuschließen ist, reicht für seine inhaltliche Kontrolle nicht aus (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; std. Rspr. des KG, vgl. etwa Beschlüsse vom 28. November 2002 - 4 Ws 184/02 - und vom 12. Februar 2001 - 4 Ws 23-24/01 -).
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Rechtsprechung
| KG, 20.04.2001 - 4 Ws 63/01, 1 AR 960/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 322/01
Verfahrensfehlerhafte Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung; …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung - die der Strafvollstreckungskammer hinlänglich bekannt sein dürfte - entschieden, dass die für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung erforderliche mündliche Anhörung des Untergebrachten nach §§ 463 Abs. 3 Satz 1, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO im Regelfall durch die Strafvollstreckungskammer in ihrer Gesamtheit durchzuführen ist (vgl. z.B. Senat v. 01. Juni 1999 - 4 Ws 128-129/99 - v. 24. Juli 2000 - 4 Ws 302/00 und vom 16. Februar 2001 - 4 Ws 63/01). - OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 2 Ws 66/01
Unterbringung in der Psychiatrie; Aussetzung zur Bewährung; Vorbereitung; …
Der Senat bejaht diese Frage jedenfalls für den hier vorliegenden, nicht durch besondere Ausnahmekonstellationen geprägten Fall der Unterbringung gemäß § 63 StGB und vermag sich der insoweit abweichenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats des OLG Düsseldorf (vgl. Beschlüsse vom 1. Juni 1999 - 4 Ws 128+129/99 -, vom 24. Juli 2000 - 4 Ws 302/00 und 4 Ws 331-333/00 -, vom 9. November 2000 - 4 Ws 545/00 -, vom 14. Februar 2001 - 4 Ws 666-667/00 - und vom 16. Februar 2001 - 4 Ws 63/01) aus den nachfolgend näher, dargelegten Gründen nicht anzuschließen.
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