Rechtsprechung
| BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische Selbstladekurzwaffe einerseits und Führen dieser Waffe im Vollrausch andererseits
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Auch in anderem Regelungszusammenhang (§§ 315c, 316 StGB) wird der (vorsätzlich oder fahrlässig verursachte) konkreten Gefährdung von Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gegenüber einer nur abstrakten Gefährdung derselben Rechtsgüter ein Gewicht beigemessen, das es nach der Rechtsprechung rechtfertigt, verschiedene Taten im prozessualen Sinne anzunehmen und das abstrakte Gefährdungsdelikt materiellrechtlich wegen Subsidiarität zurücktreten zu lassen (BGHSt 23, 141 ff.). - BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89
Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Er neigt (im Anschluß an BGHSt 36, 151, 153 f.) dazu, generell im Einsatz der Waffe ein wesentlich intensiveres kriminelles Verhalten zu sehen, das dessen Bewertung als rechtlich selbständige Tat rechtfertigt. - BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Freilich könne das Dauerdelikt nicht verschiedene andere Taten, die bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise jeweils schwerer wiegen als dieses, zur Tateinheit verklammern (NStZ 1993, 133 f.).
- BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93
Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Allerdings könnte die bisherige Rechtsprechung des Senats entgegenstehen, in der davon ausgegangen wurde, daß das unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und deren Führen nur verschiedene Arten des Besitzes sind und daher als Dauerdelikte tateinheitlich zusammentreffen (NStZ 1985, 221), und zwar auch bei vorsätzlichem Besitz und fahrlässigem Führen der Waffe (Urt. vom 19. Juli 1994 - 1 StR 362/94 = MDR 1994, 1071 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]). - BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91
Strafzumessung bei Vollrausch
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
In letzterem Falle wäre wiederum von Tateinheit auszugehen, auch wenn ein anfänglicher Entschluß nur nach der Einlassung des Angeklagten in Betracht kommt und diese nicht zu widerlegen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 = NJW 1992, 2177 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] = NStZ 1992, 276). - BGH, 27.05.1998 - 5 StR 717/97
Freiwilligkeit des Rücktritts von einem in Vollrausch begangenen Versuch des …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1998 - 5 StR 717/97 - am 18. Februar 1998 beschlossen:. - BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83
Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Auch ein dem Erwerb und Besitz nachfolgender Entschluß zum Führen der Waffe trenne diese Handlung nicht im Sinne des § 53 StGB zu einer rechtlich selbständigen Tat ab (NStZ 1984, 171 f.). - BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94
Räuberische Erpressung - Diebstahl - Versuch - Vermögensnachteil - Waffenbesitz - …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Allerdings könnte die bisherige Rechtsprechung des Senats entgegenstehen, in der davon ausgegangen wurde, daß das unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und deren Führen nur verschiedene Arten des Besitzes sind und daher als Dauerdelikte tateinheitlich zusammentreffen (NStZ 1985, 221), und zwar auch bei vorsätzlichem Besitz und fahrlässigem Führen der Waffe (Urt. vom 19. Juli 1994 - 1 StR 362/94 = MDR 1994, 1071 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]). - BGH, 14.01.1992 - 5 StR 657/91
Tateinheit zwischen Waffendelikt und räuberischer Erpressung
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
In letzterem Falle wäre wiederum von Tateinheit auszugehen, auch wenn ein anfänglicher Entschluß nur nach der Einlassung des Angeklagten in Betracht kommt und diese nicht zu widerlegen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91 = NJW 1992, 2177 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91] = NStZ 1992, 276). - BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84
Revolver in der Ausführung "double action"als halbautomatische Selbstladewaffe - …
Auszug aus BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Allerdings könnte die bisherige Rechtsprechung des Senats entgegenstehen, in der davon ausgegangen wurde, daß das unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und deren Führen nur verschiedene Arten des Besitzes sind und daher als Dauerdelikte tateinheitlich zusammentreffen (NStZ 1985, 221), und zwar auch bei vorsätzlichem Besitz und fahrlässigem Führen der Waffe (…Urt. vom 19. Juli 1994 - 1 StR 362/94 = MDR 1994, 1071 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]). - BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83
Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer …
- BGH, 29.03.1994 - 4 StR 108/94
Nötigung - Subsidiarität - Bedrohung - Unerlaubtes Führen - Schußwaffe - Tat
- BGH, 29.10.1996 - 1 StR 310/96
- BGH, 10.12.1987 - 1 StR 590/87
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe - Abänderung eines …
- BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95
Dauerstraftat - Betrug - Tateinheit - Waffe - Waffenbesitz - Führen einer Waffe
- BGH, 04.05.1993 - 1 StR 203/93
Unrechtmäßige gerichtliche Annahme einer Tatmehrheit zwischen unerlaubtem …
- BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
(a) Zwischen dem Besitz und dem Führen einer Schusswaffe (§§ 51, 52 WaffG) sowie einer unter deren Nutzung begangenen anderen Straftat besteht trotz des Charakters dieser Verstöße gegen das Waffenrecht als Dauerdelikte Tatmehrheit, wenn die andere Straftat auf einem neuen, bei Inbesitznahme der Waffe noch nicht vorliegenden Willensentschluss beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8; Beschlüsse vom 18. Februar 1998 - 1 ARs 1/98, juris Rn. 5; vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347;… vom 20. Februar 2019 - 3 StR 400/18, NStZ 2020, 358 Rn. 8). - BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98
Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe
Rn. 15 Der Umstand, daß die Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung schwerer wiegt als die Verstöße gegen das Waffengesetz, steht der Annahme von Tateinheit nicht entgegen (…BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Konkurrenzen 1); jedenfalls dann nicht, wenn der Entschluß zur Begehung anderer Straftaten (hier: der Beihilfe) schon beim Erwerb der Waffe besteht oder dies - wie hier - nicht auszuschließen ist (BGH, Beschl. vom 18. Februar 1998 - 1 ARs 1/98). - OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe: Anforderungen an ein …
Rn. 15 Der Umstand, dass die Zeugin das Gewehr - absprachegemäß - nur zum Posieren verwendete, ist für den Schuldspruch ebenfalls ohne Belang, da es sich bei § 52 WaffG um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt und es dementsprechend nicht auf den Eintritt einer konkreten Gefahr ankommt (vgl. BGH, 1 ARs 1/98 v. 18.02.1998 - juris; OLG Düsseldorf, 5 Ss 63/05 - 33/05 I v. 25.10.2005 - juris für § 60 Abs. 1 Nr. 8 LuftVG a.F.). - OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes …
Gestützt wird dies darauf, daß mit dem Führen einer Waffe eine gegenüber dem bloßen Waffenbesitz gesteigerte Gefahr für Dritte einhergehe (vgl. BGH, 5. Strafsenat, Anfragebeschluß vom 21. Januar 1998 - 5 StR 717/97 und die Antwort-Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18. Februar 1998 - 1 ARs 1/98 -, des 3. Strafsenats vom 23. Februar 1998 - 3 ARs 2/98 - und des 4. Strafsenats vom 3. März 1998 - 4 ARs 2/98 - nur für den Fall einer Rauschtat ablehnend: BGH, 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. März 1998 - 2 ARs 38/98).
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