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Rechtsprechung
   BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1680
BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04 (https://dejure.org/2005,1680)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 AZR 3/04 (https://dejure.org/2005,1680)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 AZR 3/04 (https://dejure.org/2005,1680)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Sozialplanabfindung; Begriff des "Arbeitsplatzes" und des "Arbeitsverhältnisses"; Auslegung von Sozialplänen; Vorliegen eines "gleichwertigen Arbeitsplatzes"

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Sozialplanabfindung bei Arbeitplatzvermittlung durch Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 831
  • DB 2005, 1472
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312, 314, zu A II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
    Zwar ist auch der Verlust des in einem Arbeitsverhältnis erworbenen Bestandsschutzes ein wirtschaftlicher Nachteil, der sich selbst dann auswirkt, wenn der Arbeitnehmer alsbald eine neue Stelle findet (vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 160 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
    Die Sozialplanleistung soll für die von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer eine Überbrückungsfunktion bis zum möglichen Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses haben (vgl. BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266, 272, zu III 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 23/96

    Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
    Es verstößt nicht gegen den § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zugrunde liegenden allgemeinen Gleichheitssatz, wenn ein Sozialplan für Arbeitnehmer, die durch Vermittlung des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz finden, keine Abfindung vorsieht (vgl. BAG 12. Juli 1995 - 10 AZR 127/95 -, zu II 2 der Gründe; 15. November 1995 - 10 AZR 224/95 -, zu II 1 der Gründe; 13. März 1996 - 10 AZR 193/95 -, zu II 2 c der Gründe; 19. Juni 1996 - 10 AZR 23/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 85, zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Köln, 10.11.2003 - 2 Sa 838/03

    Auslegung Sozialplan, Gleichheitsgebot

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. November 2003 - 2 Sa 838/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 224/95

    Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
    Es verstößt nicht gegen den § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zugrunde liegenden allgemeinen Gleichheitssatz, wenn ein Sozialplan für Arbeitnehmer, die durch Vermittlung des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz finden, keine Abfindung vorsieht (vgl. BAG 12. Juli 1995 - 10 AZR 127/95 -, zu II 2 der Gründe; 15. November 1995 - 10 AZR 224/95 -, zu II 1 der Gründe; 13. März 1996 - 10 AZR 193/95 -, zu II 2 c der Gründe; 19. Juni 1996 - 10 AZR 23/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 85, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 127/95

    Abfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz - Beendigung eines …

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
    Es verstößt nicht gegen den § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zugrunde liegenden allgemeinen Gleichheitssatz, wenn ein Sozialplan für Arbeitnehmer, die durch Vermittlung des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz finden, keine Abfindung vorsieht (vgl. BAG 12. Juli 1995 - 10 AZR 127/95 -, zu II 2 der Gründe; 15. November 1995 - 10 AZR 224/95 -, zu II 1 der Gründe; 13. März 1996 - 10 AZR 193/95 -, zu II 2 c der Gründe; 19. Juni 1996 - 10 AZR 23/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 85, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 193/95

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung bei …

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04
    Es verstößt nicht gegen den § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zugrunde liegenden allgemeinen Gleichheitssatz, wenn ein Sozialplan für Arbeitnehmer, die durch Vermittlung des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz finden, keine Abfindung vorsieht (vgl. BAG 12. Juli 1995 - 10 AZR 127/95 -, zu II 2 der Gründe; 15. November 1995 - 10 AZR 224/95 -, zu II 1 der Gründe; 13. März 1996 - 10 AZR 193/95 -, zu II 2 c der Gründe; 19. Juni 1996 - 10 AZR 23/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 85, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. BAG 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312, zu A II 1 der Gründe mwN; 22. März 2005 - 1 AZR 3/04 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 13 = NZA 2005, 831, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (vgl. 12. November 2002 - 1 AZR 632/01 - BAGE 103, 312, zu A II 1 der Gründe; 25. März 2003 - 1 AZR 335/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 5, zu I 1 der Gründe; 22. März 2005 - 1 AZR 3/04 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 13, zu 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14

    Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter - …

    Rn. 91 Anerkannt ist, dass die Zahlung von Abfindungen auf die Arbeitnehmer beschränkt werden kann, denen kein zumutbarer anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann oder die noch keine andere Beschäftigung gefunden haben (BAG, Urteil vom 6. November 2007 - 1 AZR 960/06 - AP Nr. 190 zu § 112 BetrVG 1972; Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 AZR 290/78 - AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972). Ein Sozialplan kann ebenfalls Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer ausschließen, die durch "Vermittlung" des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz erhalten (BAG, Urteil vom 22. März 2005 - 1 AZR 3/04 - NZA 2005, 831).

    Auch muss innerhalb der Gruppe der Arbeitnehmer, denen ein neuer Arbeitsplatz vermittelt wird, nicht notwendig nochmals eine Differenzierung danach vorgenommen werden, ob die bisherige Betriebszugehörigkeit im neuen Arbeitsverhältnis vollständig, teilweise oder gar nicht angerechnet wird (BAG, Urteil vom 22. März 2005 - 1 AZR 3/04 - NZA 2005, 831, 832).

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