Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beseitigung einer Immissionsschutzwand aus Holz
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansehung einer 40 m langen und 2,5 m hohen Schutzwand an einer straßenseitigen Grenze eines Wohngrundstücks als untergeordnete Nebenanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung ( BauNVO ); Zulassung einer untergeordneten Nebenanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO auf der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansehung einer 40 m langen und 2,5 m hohen Schutzwand an einer straßenseitigen Grenze eines Wohngrundstücks als untergeordnete Nebenanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Zulassung einer untergeordneten Nebenanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO auf der ...
Verfahrensgang
- VG München, 16.11.2007 - M 1 K 07.4096
- VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Papierfundstellen
- ZfBR 2011, 293 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Diese Festsetzung erfasst - über den Wortlaut des § 23 Abs. 3 BauNVO hinausgehend - alle baulichen Anlagen im bauplanungsrechtlichen Sinn (BVerwG vom 7.6.2001 NVwZ 2002, 90 = ZfBR 2001, 558) und damit auch die Lärmschutzwand, deren bauplanungsrechtliche Relevanz im Sinn von § 29 Abs. 1 BauGB angesichts ihrer erheblichen Ausmaße außer Frage steht. - BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81
Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Der mehr als 40 m langen und 2, 5 m hohen geschlossenen Bretterwand fehlt aber die räumlich-gegenständliche und damit auch optische Unterordnung unter die Hauptanlage, die erforderlich ist, um von einer untergeordneten Nebenanlage sprechen zu können (BVerwG vom 18.2.1983 BVerwGE 67, 23; vom 23.6.1993 Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 8). - BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Die Mindestanforderungen hängen wesentlich von den Umständen des einzelnen Falles ab (BVerwG vom 23.9.1999 NVwZ 2000, 67 = BayVBl 2000, 540).
- BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95
Unwirksamer Babauungsplan, - Verfahrensfehler beim Bebauungsplan - …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Der Senat weist jedoch darauf hin, dass die hierfür maßgebliche Frage, ob die im Folgenden zu behandelnden, im Jahr 1998 als Satzung beschlossenen und der Errichtung des Schutzzaunes entgegenstehenden Festsetzungen bei der Entscheidung über das rückwirkende Inkraftsetzen im Jahr 2007 noch als Ergebnis einer sachgerechten Abwägung angesehen werden konnten (vgl. BVerwG vom 23.6.1992 BauR 1993, 64; vom 3.7.1995 NVwZ 1996, 374), entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht einfach als "politische Frage" abgetan werden darf. - BVerwG, 23.06.1992 - 4 NB 26.92
Bauplanungsrecht: Erneute Abwägung bei rückwirkender Inkraftsetzung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Der Senat weist jedoch darauf hin, dass die hierfür maßgebliche Frage, ob die im Folgenden zu behandelnden, im Jahr 1998 als Satzung beschlossenen und der Errichtung des Schutzzaunes entgegenstehenden Festsetzungen bei der Entscheidung über das rückwirkende Inkraftsetzen im Jahr 2007 noch als Ergebnis einer sachgerechten Abwägung angesehen werden konnten (vgl. BVerwG vom 23.6.1992 BauR 1993, 64; vom 3.7.1995 NVwZ 1996, 374), entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht einfach als "politische Frage" abgetan werden darf. - VGH Bayern, 29.09.2003 - 1 B 01.2425
Teilrücknahme der Klage, Teilbarkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilbarkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Der Beklagte hat auf die vollständige Beseitigung des Bretterzauns verzichtet, obwohl es sich ihm schon wegen der besonderen Funktion der Einfriedung als Immissionsschutzwand - unabhängig von dem auch bei einer Teilbeseitigung (im Fall der Wirksamkeit des Bebauungsplans) verbleibenden Widerspruch gegen die Gestaltungsfestsetzung für "Zäune" - nicht aufdrängen musste, nur eine Teilbeseitigung anzuordnen (vgl. BayVGH vom 29.9.2003 VGH n. F. 56, 223 = NVwZ-RR 2004, 238 = BayVBl 2004, 213). - VGH Bayern, 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2010 - 1 B 09.1603
Auch ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben fügt sich zwar (ausnahmsweise) im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein, wenn es keine bodenrechtlich beachtlichen und ausgleichsbedürftigen Spannungen hervorruft (vgl. z.B. BayVGH vom 19.12.2006 1 ZB 05.1371, RdNr. 22).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 2 D 101/18
Bauleitplanung; Baunutzungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang im …
Rn. 105 Vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9.16 -, BRS 85 Nr. 73 = juris Rn. 8, sowie [für eine 40 m lange und 2, 5 hohe Lärmschutzwand aus Holz ablehnend] Bay.VGH, Urteil vom 29. November 2010 - 1 B 09.1603 -, juris Rn. 32. - VGH Bayern, 10.02.2022 - 15 ZB 21.2428
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung …
Am Merkmal der räumlich-gegenständlichen Unterordnung fehlt es nur dann, wenn die Nebenanlage wegen ihrer Abmessungen als der Hauptanlage gleichwertig erscheint oder diese gar optisch verdrängt und damit den Eindruck einer dienenden Funktion gegenüber der Hauptanlage erst gar nicht erst aufkommen lässt (…BVerwG, U.v. 18.2.1983 a.a.O.;… B.v. 23.6.1993 - 4 B 7.93 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 8 = juris Rn. 3;… OVG NW, U.v. 25.4.2005 a.a.O. Rn. 63;… Henkel a.a.O. § 14 Rn. 23); das genehmigte Vorhaben darf das Orts- und Straßenbild im betroffenen Bereich nicht mindestens in demselben Maß wie das Wohngebäude auf dem Grundstück des Klägers bestimmen (BayVGH, U.v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - BayVBl 2011, 538 = juris Rn. 32). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 2 A 499/13
Bauaufsichtsbehördliche Abbruchverfügung betreffend eine Lattenzaunkonstruktion …
Rn. 56 Vgl. BayVGH, Urteil vom 29. November 2010- 1 B 09.1603 -, juris Rn. 40 und 41.Rn. 60 Vgl. zu diesem Aspekt auch Bay.VGH, Urteil vom 29. November 2010, - 1 B 09.1603 -, juris Rn. 41.
- VG München, 21.09.2016 - M 9 K 16.165
Keine Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans zur Einfriedungshöhe für 3 …
Diese Festsetzung von Baugrenzen erfasst über den Wortlaut des § 23 Abs. 3 BauNVO hinausgehend alle baulichen Anlagen im bauplanungsrechtlichen Sinn (BVerwG, U. v. 07.06.2001 - 4 C 1/01 - juris; BayVGH, U. v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - juris Rn. 31).Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Anlage als Nebenanlage i. S. v. § 14 BauNVO angesehen werden kann und damit nach § 23 Abs. 5 BauNVO grundsätzlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden könnte oder eine Hauptanlage darstellt (so für eine Lärmschutzwand: BayVGH, U. v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - juris Rn. 32).
- VGH Bayern, 02.03.2015 - 1 ZB 13.1336
Einfriedung aus 35 m langen und 2 m hohen Gabionen
Dabei kann offenbleiben, ob die Gabionen, die sich im Anschluss an die Garage des Klägers nahezu die gesamte südwestliche Grundstücksgrenze entlangziehen, angesichts ihrer Länge und Höhe noch als untergeordnete Nebenanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO einzustufen sind (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - BayVBl 2011, 538). - VG München, 17.10.2011 - M 8 K 10.5297
Baugrenze; Stellplatz; isolierte Zulassung; isolierte Befreiung
11 ff. - juris; BayVGH, Urteil vom 29.11.2010, Az. 1 B 09.1603, RdNr. 31 - juris). - VG München, 02.05.2013 - M 11 K 12.5226
Baueinstellung; Gabioneneinfriedung als unzulässige Nebenanlage; Einfügen nach …
Weiter ruft das Vorhaben bodenrechtlich beachtliche und ausgleichsbedürftige Spannungen hervor (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - juris). - VGH Bayern, 15.09.2021 - 9 ZB 21.468
Erfolglose Klage auf eine Baugenehmigung für die Errichtung einer grenzständigen …
Dies ist nicht ernstlich zweifelhaft (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - juris Rn. 32 f.;… B.v. 22.5.2012 - 9 ZB 08.2160 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 27.04.2015 - 1 ZB 15.314
Lager- und Stellplätze eines Bauunternehmens; Gebietsverträglichkeit; …
Rn. 4 Der Kläger hat nicht ansatzweise aufgezeigt' dass bei den im Freien ausgeführten' teilweise sehr lärmintensiven Arbeiten durch Lärmschutzauflagen eine wesentliche Lärmminderung sichergestellt werden könnte' zumal hohe und lange Lärmschutzwände keine untergeordneten Nebenanlagen im Sinn von § 14 Abs. 1 BauNVO sind' sondern bauliche Anlagen' die außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig sind (vgl. BayVGH' U.v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - BayVBl 2011' 538). - VGH Bayern, 03.04.2013 - 1 ZB 12.2589
Lagerflächen für Bauunternehmen; Nutzungsuntersagung; Anspruch eines Nachbarn auf …
Ob sich eine 3 m hohe Schallschutzmauer an der Grundstückseinfahrt, deren Errichtung vom Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamts in Erwägung gezogen wurde, nach der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2010 - 1 B 09.1603 - BayVBl 2011, 538), wird das Landratsamt zu prüfen haben. - VGH Bayern, 06.09.2011 - 1 ZB 10.978
Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Bebauungszusammenhang; …
- VG Würzburg, 06.12.2021 - W 4 K 20.472
Erfolglose Verpflichtungsklage auf Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen …
- VG Ansbach, 06.02.2024 - AN 3 K 21.01201
Erfolglose Klage gegen eine Beseitigungsanordnung für eine Stützmauer
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