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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11895
VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255 (https://dejure.org/2010,11895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 B 10.255 (https://dejure.org/2010,11895)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 B 10.255 (https://dejure.org/2010,11895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren;Streitwert für Klage auf Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids;Bruchteil der Bodenwertsteigerung als Bemessungsgrundlage für den Streitwert;Verletzung des rechtlichen Gehörs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 2 S. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren; Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Lagerhallen und einer Gaststätte auf mehreren Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im Berufungsverfahren; Voraussetzungen für die Erteilung eines Vorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Lagerhallen und einer Gaststätte auf mehreren Grundstücken; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05
    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Dies gilt nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der Prozessordnung (BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295).

    Eine unzumutbare Erschwernis liegt jedoch vor, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung des Gerichts nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfG vom 24.8.1993 BayVBl 1994, 47; vom 29.9.2006 a.a.O.).

    Eine Überraschungsentscheidung liegt deswegen nicht vor, wenn sich die Gesichtspunkte, auf die sich das Gericht stützt, ohne Weiteres aus dem anzuwendenden Gesetz ergeben oder sich sonst den Beteiligten hätten aufdrängen müssen (BVerfG vom 29.9.2006 BVerfGK 9, 295; BVerwG vom 18.8.2003 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 56; vom 7.5.2008 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 75; vom 29.1.2010 - 5 B 21/09 u.a. - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2009 - 3 S 2967/08

    Zur Streitwertfestsetzung für auf Erteilung eines Bauvorbescheids gerichtete …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Der Auffassung, dass in diesen Fällen die Bodenwertsteigerung mit ihrem vollen Wert anzusetzen sei (VGH BW vom 19.1.2009 NVwZ-RR 2009, 455), folgt der Senat auch deswegen nicht, weil sie das Kostenrisiko für eine in durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen lebende Klagepartei in einem im Verwaltungsprozess nicht sachgerechten Umfang erhöht (vgl. auch BVerwG vom 22.12.2003 NVwZ-RR 2004, 307; dieser Entscheidung ist allerdings wohl nur zu entnehmen, dass bei der Streitwertfestsetzung von der Bodenwertsteigerung und nicht von den Werten nach Nrn. 9.1.1 bis 9.1.8 des Streitwertkatalogs auszugehen ist; dass der volle Betrag der Bodenwertsteigerung anzusetzen sei, hat das BVerwG wohl nicht entschieden;… vgl. ferner den Überblick über die Rechtsprechung bei Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Anh § 164 RdNr. 12 m.w.N.).".

    Dem steht schon entgegen, dass ein Vorbescheid und eine Baugenehmigung (gemäß Art. 69 und Art. 71 Satz 2 BayBO) nur eine zeitlich befristete Geltungsdauer haben, sich die Wertsteigerung somit nur als eine vorübergehende erweisen kann (vgl. BVerwG vom 19.7.1985 - 1 B 123/85 - juris; a. A. VGH BW vom 19.1.2009 NVwZ-RR 2009, 455).

  • BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92

    Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Eine unzumutbare Erschwernis liegt jedoch vor, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung des Gerichts nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfG vom 24.8.1993 BayVBl 1994, 47;… vom 29.9.2006 a.a.O.).

    Diese der Praktikabilität und der Gleichheit der Rechtsanwendung dienende Pauschalierung ist sachgerecht; sie macht das Prozessrisiko für die Betroffenen kalkulierbar (vgl. BVerfG vom 24.8.1993 a.a.O.; vom 26.3.1999 NVwZ 1999, 1104;… BVerwG vom 19.7.1985 a.a.O.; vom 28.8.1992 NVwZ-RR 1993, 108).

  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.517

    Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    {ABSCHNITT:Tenor} I. Satz 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Januar 2010 (1 B 06.517) wird wie folgt gefasst:.

    Mit Urteil vom 17. Juli 2009 (1 B 06.517) wies der Senat die Berufung der Beigeladenen im Wesentlichen zurück; die Berufung des Klägers wies er im Hauptantrag ebenfalls zurück, gab ihr aber im Hilfsantrag statt.

  • BVerwG, 07.01.1986 - 1 B 123.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Dem steht schon entgegen, dass ein Vorbescheid und eine Baugenehmigung (gemäß Art. 69 und Art. 71 Satz 2 BayBO) nur eine zeitlich befristete Geltungsdauer haben, sich die Wertsteigerung somit nur als eine vorübergehende erweisen kann (vgl. BVerwG vom 19.7.1985 - 1 B 123/85 - juris; a. A. VGH BW vom 19.1.2009 NVwZ-RR 2009, 455).

    Diese der Praktikabilität und der Gleichheit der Rechtsanwendung dienende Pauschalierung ist sachgerecht; sie macht das Prozessrisiko für die Betroffenen kalkulierbar (…vgl. BVerfG vom 24.8.1993 a.a.O.; vom 26.3.1999 NVwZ 1999, 1104; BVerwG vom 19.7.1985 a.a.O.; vom 28.8.1992 NVwZ-RR 1993, 108).

  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Der Gegenstand des Berufungsverfahrens entsprach damit dem eines von einer Gemeinde gegen die Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids geführten Anfechtungsprozesses; in einem solchen Prozess geht es nicht um die Frage, ob der Bauherr einen Anspruch auf die beantragte Genehmigung bzw. den Vorbescheid besitzt, sondern darum, ob der Gemeinde das geltend gemachte Abwehrrecht zusteht (BVerwG 11.8.2008 BauR 2008, 1844).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Streitgegenstand der Verpflichtungsklage ist die Rechtsbehauptung des Klägers, er habe aufgrund eines bestimmten Sachverhalts einen Anspruch auf Erlass des beantragten Verwaltungsakts (BVerwG vom 24.10.2006 NVwZ 2007, 104).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Der Wert dieses kontradiktorischen Begehrens entspricht dem nach der Bedeutung der Sache für den Kläger bemessenen Streitwert der ersten Instanz (BVerwG vom 9.11.1988 BayVBl 189, 286; vom 9.2.1989 BauR 1989, 432).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Auf die Frage der Zulässigkeit der bedingten Einlegung eines Rechtsbehelfs (vgl. BVerwG vom 30.4.1985 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 231; BGH vom 3.7.1985 VersR 1985, 1184;… BFH vom 23.7.2003 BFH/NV 2003, 1444; BAG vom 24.11.2004 NZA 2005, 362) kommt es nicht an.
  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 1 B 09.2123

    Erschließung eines landwirtschaftlichen Anwesens durch öffentlichen Feldweg

    Auszug aus VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
    Rn. 33 Die Streitsache weist zwar die Besonderheit auf, dass die Prüfungsmaßstäbe für den Klageanspruch, der Gegenstand des erstinstanziellen Verfahrens war, und für das Abwehrrecht, das Gegenstand des Berufungsverfahrens war, in materiell-rechtlicher Hinsicht identisch waren, weil der Vorbescheid (nur) die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zum Gegenstand hatte und sich eine Gemeinde gegen jede unzutreffende Bejahung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit zur Wehr setzen kann (vgl. BayVGH vom 17.2.2010 - 1 B 09.2123 - juris).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 188.92

    Streitwert - Planfeststellung - Verkehrswert als Ausgangswert

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 183.65

    Antrag auf die Erteilung der Genehmigung in der Sonderform des Berufsverkehrs - …

  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 27.91

    Flurbereinigungsrecht Wertermittlung - Reines Agrarland - Begünstigtes Agrarland …

  • BFH, 11.01.2006 - IV S 17/05

    Anhörungsrüge

  • BVerwG, 14.11.2007 - 8 B 81.07

    Rückgängigmachung von durch staatliche Stellen der DDR durchgeführten …

  • VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TE 1557/07

    Formerfordernis der Anhörungsrüge

  • BFH, 23.07.2003 - II B 25/03

    Rechtsmittel, bedingte Einlegung

  • VGH Bayern, 26.06.2008 - 1 ZB 07.1506

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Zulassungsverfahren; …

  • VGH Bayern, 12.01.1998 - 1 ZB 97.3683
  • VGH Bayern, 31.05.2007 - 1 ZB 07.570
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege; …

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Streitwertfestsetzung - Mindeststreitwert bei PKH-Ehesache nicht zwingend

  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes …

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …

  • BVerfG, 26.03.1999 - 1 BvR 1431/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

  • BVerwG, 22.12.2003 - 4 B 66.03

    Auslegung gerichtlicher Entscheidungen; Fehlende Bekanntmachung eines …

  • VGH Bayern, 19.01.2010 - 7 ZB 09.1199

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung; Abgrenzung zur Anhörungsrüge; …

  • BVerwG, 03.02.2009 - 9 PKH 8.08

    Willkürverbot - Rechtsmittel - Vorbehalt - Zulassung der Berufung - weitere …

  • VGH Bayern, 31.08.2009 - 1 ZB 08.1826

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheidsantrag für ein Wohn- und …

  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 1 N 06.3111

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

  • VGH Bayern, 21.02.2006 - 1 C 05.3148
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 6 CE 21.2766

    Vorläufiger Rechtsschutz bei abgelehnter Verlängerung einer Abordnung

    Rn. 25 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (…vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2021 - 2 VR 3.21 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.255 - juris Rn. 29).
  • OLG München, 12.01.2023 - 32 W 1678/22

    Streitwert - Duldung der Aufstockung einer Garage

    Nach anderer Meinung soll sich die Beschwer des Beklagten nach dem nach der Bedeutung der Sache für den Kläger bemessenen Streitwert der ersten Instanz richten, weil der Beklagte mit seinem Rechtsmittel vornehmlich ein dem Begehren des Klägers entgegengesetztes, kontradiktorisches Interesse verfolgt (…BVerwG Beschluss vom 26.1.2010 - 4 B 43/09, BeckRS 2010, 47275 Rn. 16, beck-online; VGH München Beschluss vom 19.5.2010 - 1 B 10.255, BeckRS 2010, 31328, Rn. 29).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 9 C 20.215

    Erfolglose Streitwertbeschwerde: Bodenwertsteigerung zu berücksichtigen bei …

    Die dortige Berücksichtigung nur eines Bruchteils entspricht vielmehr dem im Streitwertkatalog auch ansonsten weitgehend durchgehaltenen Prinzip, auf einen festen Betrag oder nur auf den Bruchteil einer maßgeblichen Berechnungsgröße abzustellen, wie sich beispielsweise anhand der Vorbemerkung zu Nr. 9 und der darin vorgesehen Berücksichtigung des Jahresnutzwertes oder den weiteren Empfehlungen unter Nr. 9.1 ersehen lässt (…vgl. OVG Hamburg, B.v. 18.6.2019 - 2 Bf 212/18.Z - juris Rn. 8 f.; vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2010 - 1 B 10.255 - juris Rn. 17).
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