Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.2005 - 1 B 100.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Einordnung des § 117 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als zwingendes prozessuales Recht; Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes bei Überschreitung der zwei Wochen Frist des § 117 VwGO; Verletzung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 27.11.2003 - 6 B 10.03
- BVerwG, 03.02.2005 - 1 B 100.04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der …
Auszug aus BVerwG, 03.02.2005 - 1 B 100.04
Vor Ablauf der Fünfmonatsfrist liegt ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO vielmehr nur vor, wenn infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe nicht mehr gewährleistet ist, dass die Entscheidungsgründe das Beratungsergebnis und die für die Entscheidung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO leitenden Erwägungen zuverlässig wiedergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 m.w.N.). - BVerwG, 22.08.2001 - 1 B 95.01
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 03.02.2005 - 1 B 100.04
Aus welchen Gründen das Berufungsgericht unter diesen Umständen die Beweisanträge nicht mit der von ihm angeführten Begründung ablehnen durfte, legt die Beschwerde nicht hinreichend dar (vgl. zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten der Kläger auch Beschluss vom 22. August 2001 - BVerwG 1 B 95.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 249).
- BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19
Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache
Das trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchen besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3, vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4 f., vom 3. Februar 2005 - 1 B 100.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 300 S. 135 f. …und vom 19. September 2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 3).
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