Rechtsprechung
| BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06 (1 PKH 45.06) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes; Behauptete Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung; Erfordernisse an die substanziierte Darlegung der Verletzung rechtlichen Gehörs
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, Darlegungserfordernis, mündliche Verhandlung, Fernbleiben, Bundesamt, Berg-Karabach, Aserbaidschan, Armenier, interne Fluchtalternative - milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.02.2006 - 9 B 04.30117
- BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06 (1 PKH 45.06)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06
So beachtet die Beklagte nicht, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung begründet (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 86, 133 ; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 ; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 8 B 238.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 31). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06
So beachtet die Beklagte nicht, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung begründet (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 86, 133 ; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 ; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 8 B 238.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 31). - BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79
Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle
Auszug aus BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06
So beachtet die Beklagte nicht, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung begründet (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 86, 133 ; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 ; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 8 B 238.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 31).
- BVerwG, 20.12.2000 - 8 B 238.00
Rechtliches Gehör; Klageänderung; mündliche Verhandlung; nicht erschienener …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06
So beachtet die Beklagte nicht, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung begründet (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 86, 133 ; Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 ; Beschluss vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 8 B 238.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 31). - BVerwG, 28.01.2003 - 4 B 4.03
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für immissionsrelevante Umbaumaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06
Die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert regelmäßig die substanziierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 4 B 4.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 53; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44). - BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der …
Auszug aus BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06
Die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert regelmäßig die substanziierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 28. Januar 2003 - BVerwG 4 B 4.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 53; Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
- BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17
Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …
Für den Fall, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 ; BVerwG, Beschluss vom 17. September 2006 - 1 B 102.06 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 345 Rn. 4 m.w.N.).In diesem Fall scheidet eine den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzende Überraschungsentscheidung von vornherein aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2006 - 1 B 102.06 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 345 Rn. 4 …und vom 2. Mai 2017 - 5 B 75.15 D - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 ).
- BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose …
Rn. 16 dd) Bezüglich der in diesem Zusammenhang behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine sogenannte Überraschungsentscheidung kann offengelassen werden, ob diesbezüglich ein Rügeverlust eingetreten ist, weil in Fällen, in denen - wie hier - eine mündliche Verhandlung stattfindet, der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht der Partei auf Äußerung in dieser Verhandlung begründet (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2006 - 1 B 102.06 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 345 Rn. 4 m.w.N.) und die Klägerin dem Oberverwaltungsgericht durch das Fernbleiben ihres ordnungsgemäß geladenen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung schon keine Gelegenheit gegeben hat, den Fall insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer Kompensation und die für angemessen gehaltene Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens mit ihr zu erörtern. - VGH Bayern, 06.10.2017 - 8 ZB 15.2664
Nachweis der Bergbauberechtigung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
Die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, setzt regelmäßig voraus, dass substanziiert dargelegt wird, was der Rechtsmittelführer bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Förderung des Verfahrens beigetragen hätte (BVerwG, B.v. 17.9.2006 - 1 B 102.06 - juris Rn. 4; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 108 Rn. 25, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründung, Begründungsmangel, …
Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. September 2006 auf eine Beschwerde der Beklagten gleichen Inhalts entschieden (BVerwG 1 B 102.06 - juris). - BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. September 2006 auf eine Beschwerde der Beklagten gleichen Inhalts entschieden (BVerwG 1 B 102.06 - juris). - BVerwG, 02.09.2010 - 1 B 6.10
Ablehnung der Erteilung eines Visums zum Kindernachzug aufgrund einer fehlenden …
Unabhängig davon fehlt es auch an der erforderlichen Darlegung, inwieweit der von der Beschwerde angeführte weitere Vortrag oder die weiteren Nachweise zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. etwa Beschluss vom 17. September 2006 - BVerwG 1 B 102.06 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 345 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - 12 A 1564/08
Anforderungen an eine hinreichende Erwerbserklärung bezüglich des Erwerbs der …
Rn. 49 Zum Verlust des Rechts der Rüge, es liege eine Überraschungsentscheidung vor, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2006 - 1 B 102.06 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 345; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2000 - 8 B 238.00 -, DVBl 2001, 918: Nimmt ein Beteiligter durch Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit, sich zu ergänzendem, in der mündlichen Verhandlung geleisteten Vortrag der übrigen Beteiligten zu äußern, nicht wahr, kann er sich später nicht mehr auf den Anspruch auf rechtliches Gehör berufen; vgl. außerdem OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 12 A 1679/06 - (Verlust des Rechts, das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung durch eine bestimmte Beweiswürdigung des Gerichts zu rügen, wenn der Beteiligte in der mündlichen Verhandlung nicht auf eine Erörterung des Beweisergebnisses dringt oder die Gelegenheit zu weiterem Vortrag nutzt), und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2005 - 3 N 346.03 -, Juris (Verlust des Rechts, das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung zu rügen, wenn ein Beteiligter es trotz Anhaltspunkten dafür, dass das Gericht an einer in einem Hinweisschreiben geäußerten rechtlichen Würdigung nicht mehr festhalten wird, im Zuge der Erörterung der Streitsache unterlässt, insoweit nachzufragen). - OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 7 LA 40/19
Gehörsrüge; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler
Findet - wie hier - eine mündliche Verhandlung statt, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör vor allem das Recht auf Äußerung in dieser Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.05.2017 - 5 B 75.15 D -, juris; Beschluss vom 17.09.2006 - 1 B 102.06 -, juris m.w.N.).
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