Rechtsprechung
| BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.08.1985 - 4 K 3678/84
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.1986 - 1 S 2658/85
- BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Wie das Berufungsgericht tatsächlich festgestellt hat (§ 137 Abs. 2 VwGO), handelt es sich bei dieser Verwaltungspraxis um eine der Maßnahmen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland die Zuwanderung weiterer Ausländer im öffentlichen Interesse einschränkt (vgl. auch Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981, InfAuslR 1981, 306; BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).Das steht mit dem in der Rechtsprechung des beschließenden Senats wiederholt umschriebenen Zweck der Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83] mit Nachweisen) in Übereinstimmung, wie auch in den erwähnten Beschlüssen des Senats ausgesprochen worden ist.
Es darf danach nicht unverhältnismäßig oder unzumutbar sein, die ausländischen Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen und familiären Gemeinschaft in ihrem Heimatstaat zu verweisen (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83] mit Nachweisen).
Die Beklagte hat insbesondere nicht durch die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zugleich zum Ausdruck gebracht, daß sie dem Ehemann der Klägerin die Möglichkeit eröffne, seine Ehefrau nachziehen zu lassen (vgl. auch BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
Schließlich ist die Revision nicht im Hinblick auf das in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Verbot der Benachteiligung Verheirateter zuzulassen (vgl. dazu BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
- BVerwG, 15.03.1985 - 1 A 6.85
Ausländer - Ehegatte - Familiennachzug - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44). - BVerwG, 31.01.1985 - 1 A 74.84
Anforderungen an den Nachzug ausländischer Ehegatten von im Bundesgebiet lebenden …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44).
- BVerwG, 07.03.1986 - 1 B 141.85
Ausländerrrecht - Familiennachzug - Wartezeit
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Soweit die Klägerin geltend macht, das Grundrecht des Art. 6 Abs. 1 GG dürfe nur zugunsten verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter eingeschränkt werden und solche seien in Fällen der vorliegenden Art nicht betroffen, wendet sie sich gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ohne einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt aufzuzeigen (vgl. Beschluß vom 7. März 1986 - BVerwG 1 B 141.85 - NVwZ 1986, 484 = InfAuslR 1986, 133). - BVerwG, 01.11.1985 - 1 B 128.85
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ehegatten - Voraussetzungen der …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44). - BVerwG, 26.09.1985 - 1 B 110.85
Nachzug des Ehegatten zu einem im Bundesgebiet lebenden Ausländer - Zweck der …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44). - BVerwG, 17.05.1985 - 1 ER 306.85
Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine derartige Ermessensentscheidung in der Regel dem Zweck der Ermessensermächtigung entspricht und das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 31. Januar 1985 - BVerwG 1 A 74.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 65 = NJW 1985, 2099; vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - NVwZ 1985, 497; vom 17. Mai 1985 - BVerwG 1 ER 306.85 - vom 26. September 1985 - BVerwG 1 B 110.85 - vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 128.85 - NVwZ 1986, 44). - VGH Baden-Württemberg, 19.10.1981 - 1 S 2301/80
Nachzug eines pflegebedürftigen Elternteils eines ausländischen Arbeitnehmers
Auszug aus BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Wie das Berufungsgericht tatsächlich festgestellt hat (§ 137 Abs. 2 VwGO), handelt es sich bei dieser Verwaltungspraxis um eine der Maßnahmen, mit denen die Bundesrepublik Deutschland die Zuwanderung weiterer Ausländer im öffentlichen Interesse einschränkt (vgl. auch Beschluß der Bundesregierung vom 2. Dezember 1981, InfAuslR 1981, 306; BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
- BVerwG, 04.10.1988 - 1 A 93.88
Ausländer - Ehegattennachzug - Aufenthaltsdauer - Aufenthaltserlaubnis - …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Zuzug ausländischer Ehegatten zu Ausländern der sog. zweiten Generation grundsätzlich von einem achtjährigen ununterbrochenen Aufenthalt des bereits im Geltungsbereich des Ausländergesetzes lebenden Ehegatten abhängig gemacht werden darf (Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 78 m.w.N.).Vor Ablauf eines achtjährigen Aufenthalts ist es in der Regel - auch in Würdigung des verfassungsrechtlichen Ehe- und Familienschutzes (Art. 6 Abs. 1 GG) - unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und des normalerweise erreichten Maßes der Eingliederung dem Ausländer zumutbar, die eheliche und familiäre Gemeinschaft in seinem Heimatland herzustellen und sich in die dortigen Verhältnisse wieder einzuleben (BVerfGE 76, 1 ; Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - a.a.O.).
- BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89
Voraussetzung für den Zuzug ausländischer Ehegatten zu im Wege des …
Denn es ist mit der Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar, die Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft im Heimatstaat zu verweisen, wenn sich der in Deutschland lebende Ehepartner hier noch nicht längere Zeit aufhält und ihm deswegen eine Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatstaates nicht besonders schwerfallen dürfte (Beschluß vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - und vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 66 und 78; Beschluß vom 19. April 1989 - BVerwG 1 A 109.88 - ebenso BVerfGE 76, 1 ). - BVerwG, 11.05.1988 - 1 A 28.88
Ausländer - Ehegattennachzug - Volljährigkeit - Aufenthaltserlaubnis
Er verbürgt auch nicht allen Ausländern, denen ein längerer oder dauernder Aufenthalt erlaubt worden ist, sowie ihren im Ausland lebenden Ehegatten das Recht, das Bundesgebiet zum gemeinsamen Lebensmittelpunkt zu machen (Beschluß vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 78). - BVerwG, 19.04.1989 - 1 A 109.88
Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Unterbrechung des …
Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 15. März 1985 - BVerwG 1 A 6.85 - und vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - ) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 76, 1 ), daß der Zuzug ausländischer Ehegatten zu Ausländern, die selbst im Wege des Familiennachzugs in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, grundsätzlich von einem achtjährigen ununterbrochenen Aufenthalt des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abhängig gemacht werden darf. - BVerwG, 29.09.1986 - 1 B 173.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Vielmehr wirkt das Grundrecht in Fällen wie dem vorliegenden auf das behördliche Ermessen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG lenkend und begrenzend ein, beläßt aber dem Staat einen Gestaltungsspielraum, der eine angemessene Wahrung der Belange der Allgemeinheit auch in einwanderungspolitischer Hinsicht ermöglicht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. März 1986 - BVerwG 1 B 141.85 - InfAuslR 1986, 123; vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - jew. mit Nachw.).
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