Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.2012 - 1 B 11.12, 1 B 11.12 (1 C 17.12) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzungen für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden; Revisionszulassung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 AufenthG 2004, § 25a Abs 1 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Voraussetzungen für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden; Revisionszulassung - Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision zur Klärung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung einer Revision zur Klärung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden; Revisionszulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 18.08.2011 - 4 A 484/11
- OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11
- BVerwG, 25.07.2012 - 1 B 11.12, 1 B 11.12 (1 C 17.12)
- BVerwG, 19.09.2012 - 1 PKH 13.12
- BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 4 LA 102/20
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausstellung eines Ausweisersatzes
Abgesehen davon, dass diese Behauptung nicht zutrifft (vgl. dazu die Entscheidungen des BVerwG vom 25.07.2012 - 1 B 11.12 - und vom 14.03.2013 - 1 C 17.12 -, beide in juris), bleibt offen, von welchem Rechtssatz das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll und ob das angegriffene Urteil auf der Abweichung auch beruht.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 1 B 11.12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Einsichtnahme in einen Verwaltungsvorgang, um Kenntnis von der Identität eines Alarmgebers zu erlangen zwecks Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche (hier: anlässlich eines Feuerwehreinsatzes)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 45 Abs 1 Nr 4 SOG BE
- rechtsportal.de
ASOG § 45 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 823 Abs. 1
Anspruch auf Akteneinsicht bei fehlerhaft alarmierter Feuerwehr - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Akteneinsicht bei fehlerhaft alarmierter Feuerwehr
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.11.2011 - 1 K 200.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 1 B 11.12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10
Schadensersatzanspruch des Hauseigentümers wegen der Erneuerung einer durch einen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 1 B 11.12
Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs sei auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 - 49 S 106/10 -, GE 2011, 614 zu verweisen, wonach ein Zurechnungszusammenhang zwischen der alarmierenden Person und dem Feuerwehreinsatz gegeben sein könne, wenn die alarmierende Person die Feuerwehr bewusst falsch alarmiere.Denn wie das Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 zur Frage des Schadensersatzes gegen den Alarmgeber aus Anlass eines Feuerwehreinsatzes (- 49 S 106/10 -, Juris) deutlich macht, kann über die insoweit inmitten stehenden Fragen insbesondere der Schadenszurechnung durchaus gestritten werden.
Dies erhellt vor allem der Hinweis der Kläger auf die vorstehend schon genannte Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 26. Januar 2011 (- 49 S 106/10 -, Juris), in welchem diese sich insbesondere auf die Feststellung des Landgerichts (…a.a.O., Rdn. 20) beziehen, es könne offen bleiben, ob der Zurechnungszusammenhang dann nicht unterbrochen werde, wenn jemand bewusst die Feuerwehr falsch alarmiere.
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2013 - 1 B 11.12
Die Behörde kann aber ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts nach § 114 Satz 2 VwGO auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen, was hier in zulässiger Weise geschehen ist, denn die Kläger sind hierdurch weder in ihrer Rechtsverteidigung beeinträchtigt worden noch ist der Versagungsbescheid dadurch in seinem Wesen geändert worden (vgl. zu diesen Grenzen von § 114 Satz 2 VwGO: BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55, 59).
- OVG Sachsen, 10.11.2016 - 3 A 318/16
Datenübermittlung; rechtliches Interesse; Vertretung; Antrag ; …
Dass dies bei hier nicht ausgesprochener Ablehnung eines entsprechenden Auskunftsersuchens anders zu beurteilen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 6. November 2013 - OVG 1 B 11.12 -, juris;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 35 Rn. 90 m. w. N.), ändert hieran nichts, denn in diesem Fall wird dem Antragsteller gegenüber verbindlich entschieden, dass ein Anspruch auf die begehrte Handlung - hier die Datenübermittlung - nicht besteht. - VG Gelsenkirchen, 23.03.2020 - 17 K 3482/16
Antrag, Datenweitergabe, Dritte, Feststellungsinteresse, Fußballfan, …
Rn. 54 Tegtmeyer-Vahle, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 12. Aufl. 2018, § 29, RdNr. 7 u. 8; BeckOK PolR NRW/Ogorek, 11. Edition, Stand 1.11.2018, PolG NRW § 29, RdNr. 20; Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 A 318/16 -, juris, RdNr. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2013 - OVG 1 B 11.12 -, juris, letztere jeweils zu den vergleichbaren landesrechtlichen Normen. - VG Gelsenkirchen, 23.03.2020 - 17 K 3465/16
Antrag, Datenweitergabe, Dritte, Feststellungsinteresse, Fußballfan, …
Rn. 54 Tegtmeyer-Vahle, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 12. Aufl. 2018, § 29, RdNr. 7 u. 8; BeckOK PolR NRW/Ogorek, 11. Edition, Stand 1.11.2018, PolG NRW § 29, RdNr. 20; Sächs. OVG, Urteil vom 10. November 2016 - 3 B 318/16 -, juris, RdNr. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2013 - OVG 1 B 11.12 -, juris, letztere jeweils zu den vergleichbaren landesrechtlichen Normen.
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