Rechtsprechung
| BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1977 - I 1349/76
- BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -).Teilen der Ehegatte und etwaige minderjährige Kinder die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat in der Regel zuzumuten (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303];… Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 47]).
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -).Teilen der Ehegatte und etwaige minderjährige Kinder die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat in der Regel zuzumuten (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303];… Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 47]).
- BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Teilen der Ehegatte und etwaige minderjährige Kinder die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat in der Regel zuzumuten (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]; Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 47]).Im übrigen beurteilt sich die Frage, ob die Ausländerbehörde von dem Ausweisungsermessen auch unter Berücksichtigung der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 MRK ergebenden Schranken rechtsfehlerfreien Gebrauch gemacht hat, nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls und entbehrt deswegen auch im vorliegenden Falle der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -, vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 81.78 -).
- BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76
Aufenthaltsgesetz/EWG
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Bei Verurteilungen wegen Gewalttaten wie im Falle des Klägers darf sich die Behörde, wie ergänzend anzumerken ist, bei der Ermessensausübung regelmäßig auch auf die Erwägung stützen, daß eine Wiederholungsgefahr im weiteren Sinne nicht ausgeschlossen werden kann (Beschlüsse vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35], vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 314.77 - ferner Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 -). - BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -). - BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78
Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Im übrigen beurteilt sich die Frage, ob die Ausländerbehörde von dem Ausweisungsermessen auch unter Berücksichtigung der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 MRK ergebenden Schranken rechtsfehlerfreien Gebrauch gemacht hat, nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls und entbehrt deswegen auch im vorliegenden Falle der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -, vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 81.78 -). - BVerwG, 13.05.1974 - I B 87.73
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines indischen …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Bei Verurteilungen wegen Gewalttaten wie im Falle des Klägers darf sich die Behörde, wie ergänzend anzumerken ist, bei der Ermessensausübung regelmäßig auch auf die Erwägung stützen, daß eine Wiederholungsgefahr im weiteren Sinne nicht ausgeschlossen werden kann (Beschlüsse vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35], vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 314.77 - ferner Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 -). - BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -). - BVerwG, 21.12.1977 - 1 B 314.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Bei Verurteilungen wegen Gewalttaten wie im Falle des Klägers darf sich die Behörde, wie ergänzend anzumerken ist, bei der Ermessensausübung regelmäßig auch auf die Erwägung stützen, daß eine Wiederholungsgefahr im weiteren Sinne nicht ausgeschlossen werden kann (Beschlüsse vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35], vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 314.77 - ferner Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 -). - BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Im übrigen beurteilt sich die Frage, ob die Ausländerbehörde von dem Ausweisungsermessen auch unter Berücksichtigung der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 MRK ergebenden Schranken rechtsfehlerfreien Gebrauch gemacht hat, nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls und entbehrt deswegen auch im vorliegenden Falle der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -, vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 81.78 -). - BVerwG, 13.11.1978 - 1 B 417.78
Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 451.78
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - …
- BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung …
Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, üben die Ausländerbehörden im Falle strafgerichtlicher Verurteilung wegen Gewalttaten ihr Ermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel einwandfrei aus, wenn sie sich auf die Erwägung stützen, daß eine Wiederholungsgefahr (im weiteren Sinne) nicht ausgeschlossen werden kann (Beschlüsse vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35; vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 314.77 - vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 - vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 B 199.78 - vgl. ferner BVerwGE 57, 61 [68]; 68, 101 [103]). - BVerwG, 25.05.1979 - 1 CB 40.77
Auswirkung des Nichterwerbs einer Fahrerlaubnis auf die behördliche Entscheidung …
Das gilt regelmäßig sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - und vom 20. März 1979 - BVerwG 1 B 202.78 -) einschließlich des Vertrauensschutzprinzips (Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 -) als auch für die Anwendung des hinsichtlich seiner Reichweite für rein ausländische Ehen und Familien durch die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 48, 299; Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47]) geklärten Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 487.78 - und vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 -). - BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat - …
Allerdings ist dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten des Ausländers, dem der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet untersagt wird, die Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit regelmäßig zuzumuten (BVerwGE 48, 299 [303]; Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 -). - BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 199.78
Wiederholte Bestrafungen als Voraussetzung für eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 …
Danach darf bei Verurteilungen wegen Gewalttaten die Behörde sich im Rahmen ihres Ausweisungsermessens regelmäßig auf die Erwägung stützen, daß eine Wiederholungsgefahr im weiteren Sinne nicht ausgeschlossen werden kann (Beschlüsse vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 35], vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 314.77 -, vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 - Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54 = NJW 1979, 506 = DVBl. 1979, 288 = DÖV 1979, 291]).
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