Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis für einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1976 - II A 87/75
- BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299]) ist folgendes geklärt: Die Ausländerbehörden haben bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung vorgenommen werden soll, im Rahmen des ihnen gemäß § 10 AuslG eröffneten Ermessens auch zu prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung beansprucht.Daran ändert nichts, daß hier anders als in dem durch Urteil des Senats vom 11. Juni 1975 (a.a.O.) entschiedenen Fall dem Ausländer der Aufenthalt im Bundesgebiet nicht aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilungen verwehrt wird.
Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 11. Juni 1975 (a.a.O.) ab.
- BVerwG, 16.12.1976 - 1 B 225.76
Öffentliches Interesse an der Ausweisung und grundgesetzlicher Schutz von Ehe und …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Wie der Senat im Beschluß vom 5. Oktober 1976 - BVerwG I B 191.76 - entschieden hat (ebenso Beschluß vom 16. Dezember 1976 - BVerwG I B 225.76 -), versteht es sich daher von selbst und bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß eine Abwägung entsprechend den vorstehend dargestellten Grundsätzen bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ebenfalls stattzufinden hat.Ob die vom Kläger geltend gemachten familiären Belange gewichtiger sind als die mit der Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis verfolgten öffentlichen Zwecke, hängt in diesem Rahmen ausschließlich von den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalls ab und hat daher keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung (Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - BVerwG I B 225.76 - vom 31. Mai 1977 - BVerwG I B 18.77 -).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299]) ist folgendes geklärt: Die Ausländerbehörden haben bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung vorgenommen werden soll, im Rahmen des ihnen gemäß § 10 AuslG eröffneten Ermessens auch zu prüfen, ob ein etwa zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers, gegen den ein Ausweisungsgrund vorliegt, Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung beansprucht.
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Hat die Ausländerbehörde gemäß § 2 Abs. 1 AuslG über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. über die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG) nach ihrem Ermessen zu entscheiden, so hat sie dabei ebenfalls die sich aus dem Verfassungsrecht ergebenden Einschränkungen des Ermessens zu beachten, also auch das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 35.72 - [BVerwGE 42, 148]). - BVerwG, 31.05.1977 - 1 B 18.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Ob die vom Kläger geltend gemachten familiären Belange gewichtiger sind als die mit der Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis verfolgten öffentlichen Zwecke, hängt in diesem Rahmen ausschließlich von den besonderen Umständen des vorliegenden Einzelfalls ab und hat daher keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung (Beschlüsse vom 16. Dezember 1976 - BVerwG I B 225.76 - vom 31. Mai 1977 - BVerwG I B 18.77 -). - BVerwG, 05.10.1976 - 1 B 191.76
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1977 - 1 B 112.76
Wie der Senat im Beschluß vom 5. Oktober 1976 - BVerwG I B 191.76 - entschieden hat (ebenso Beschluß vom 16. Dezember 1976 - BVerwG I B 225.76 -), versteht es sich daher von selbst und bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß eine Abwägung entsprechend den vorstehend dargestellten Grundsätzen bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ebenfalls stattzufinden hat.
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis
Die Ermessensfreiheit ist ferner durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung eingeschränkt, wie z.B. durch den nach Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie (BVerwGE 36, 45 [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz, a.a.O. § 2 AuslG Nr. 63). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77
Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Die Ermessensfreiheit ist ferner durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung eingeschränkt, wie z.B. durch den nach Art. 6 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 6]). - BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung …
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß sich für das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG aus vorrangigem Verfassungsrecht Grenzen ergeben (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; 42, 148 [156 f.]; Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6], vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -).
- BVerwG, 02.10.1986 - 1 B 159.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner u.a. in seinem Beschluß vom 13. Juli 1977 - (BVerwG 1 B 112.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6) klargestellt, daß die für die Ausweisung entwickelten Grundsätze des Schutzes von Ehe und Familie entsprechend bei der Entscheidung über die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen sind (vgl. für die bestehende Ehe auch BVerwGE 56, 246; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]. - BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77
Rechtsmittel
Ferner erfährt das Ermessen Schranken aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (BVerwGE 42, 148 [157]) sowie durch die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 6]). - BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 98.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Das Berufungsgericht hat sich gerade auf die in der Rechtsprechung des Senats zum Schutz rein ausländischer Ehen und Familien gemäß Art. 6 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze (BVerwGE 48, 299; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - [Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 6]) bezogen. - BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer …
Außer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird das Ermessen u.a. durch den auch für Ausländer geltenden Art. 6 Abs. 1 GG begrenzt (BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69] [48]; Beschluß vom 13. Juli 1977 - BVerwG 1 B 112.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 6).
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