Rechtsprechung
| BVerwG, 30.03.2001 - 1 B 114.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision - Rüge des Verfahrensverstoßes zur Grundsatz des fairen Verfahrens und des Beschleunigungsgrundsatzes - Grundlagen für die Ausübung des gerichtlichen Ermessens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerwG, 30.03.2001 - 1 B 114.01
Das Ermessen ist insbesondere unter Beachtung des aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebots eines wirkungsvollen Rechtsschutzes auszuüben (vgl. BVerfGE 55, 349 ).
- VerfGH Sachsen, 16.11.2006 - 56-IV-06 Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. April 2001 (1 B 114/01) ab.
Soweit sich die Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. April 2001 (1 B 114/01) wenden, mit dem das Verfahren gegen die Stilllegungsanordnung vor den Verwaltungsgerichten rechtskräftig abgeschlossen wurde, ist die Verfassungsbeschwerde nicht rechtzeitig erhoben worden.
- BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 175.06
Verfahrensrecht, Verfahrensdauer, Beurteilungszeitpunkt, Entscheidungszeitpunkt, …
Zum anderen verkennt sie, dass auch eine zeitnähere Entscheidung im Berufungsverfahren, wenn sie denn zugunsten der Kläger ausgefallen wäre, diesen wegen der Pflicht zum unverzüglichen Widerruf (vgl. § 73 AsylVfG) keine unentziehbare Rechtsposition verschafft hätte (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 2001 - BVerwG 1 B 114.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 246 und vom 8. Mai 2000 - BVerwG 9 B 189.00 - Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 30).
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