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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41837
VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18 (https://dejure.org/2018,41837)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.11.2018 - 1 B 115/18 (https://dejure.org/2018,41837)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. November 2018 - 1 B 115/18 (https://dejure.org/2018,41837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Nur wenn sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise unmöglich sind, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 -, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Juli 2014 - 13 LB 153/13 -, Rn. 46, juris).

    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14/05 -, BVerwGE 126, 192-201, Rn. 17).

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Rn. 42 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Bevollmächtigten für das Antragsverfahren ist unbegründet, weil hinreichende Erfolgsaussichten nach Vorstehendem nicht gegeben sind, § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO (vgl. zum Prüfungsmaßstab: BVerfG, Beschluss vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Hierfür spricht zudem die systematische Stellung des § 31 AufenthG in Kapitel 2 Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes und die Gesetzeshistorie (vgl. BVerwG, Urteil vom 04. September 2007 - 1 C 43/06 -, BVerwGE 129, 226-243, Rn. 18 f., juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 13 LB 153/13

    Aufenthaltserlaubnis bei unklarer Identität und schutzwürdiger Vater Kind …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Nur wenn sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise unmöglich sind, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 -, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2014 - 13 LB 153/13 -, Rn. 46, juris).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Artikel 6 Absatz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 soll nur die Fortsetzung einer Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber gewährleisten und ist daher nur anwendbar, soweit der türkische Arbeitnehmer die Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis zur Fortsetzung seiner Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber über die ursprüngliche Dauer ordnungsgemäßer Beschäftigung von einem Jahr hinaus beantragt (EuGH, Urteil vom 05. Oktober 1994 - C-355/93 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Deshalb ist in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (vgl. dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 MB 40/11 -, n.v. S. 4 der Beschlussausfertigung).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 1 B 90/17 -, Rn. 12 , juris; vgl. VGH München, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 10 CE 17.30 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2001 - 3 M 4/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abordnungsverfügung wegen des Verdachts des …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Ergibt sich danach eine offensichtliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts, ist als weiteres Kriterium auf die gesetzgeberische Wertung zurückzugreifen, die in der Entscheidung zum Ausdruck kommt, es beim Grundsatz der aufschiebenden Wirkung aus § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO zu belassen oder aber bereits von Gesetzes wegen zunächst den Sofortvollzug anzuordnen, was für den Fall des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges dessen Bestätigung zur Folge hat (OVG Schleswig Beschluss vom 19.02.2001 - 3 M 4/01 - S. 6 mwN.).
  • VG Schleswig, 10.07.2017 - 1 B 90/17

    Bestehen von inländischen Vollstreckungshindernissen, insbesondere bei …

    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 1 B 90/17 -, Rn. 12 , juris; vgl. VGH München…, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 10 CE 17.30 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 19.05.2004 - 8 S 26.01
    Auszug aus VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18
    Denn die Möglichkeit, eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen, hat der türkische Arbeitnehmer dem zweiten Gedankenstrich der Bestimmung zufolge erst nach drei Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat, unter dem Vorbehalt des Vorrangs von Gemeinschaftsinländern und wenn es sich um den gleichen Beruf handelt (Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 8 S 26.01 -, Rn. 5, juris).
  • VG Schleswig, 02.02.2021 - 11 B 105/20

    Eilrechtsschutz auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer …

    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4, m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 26.11.2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 12.07.2023 - 11 B 73/23

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis trotz vorheriger …

    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg…, Beschluss vom 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris, Rn. 4 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2018 - 1 B 115/18 -, juris, Rn. 21).
  • VG Schleswig, 27.02.2026 - 11 B 240/25

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis nach Täuschung über das Fortbestehen der …

    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 bzw. Abs. 4 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (…OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21 ).
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