Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GastG § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gaststättenbetrieb - Diskothek - Gäste - Gefahr für Leib und Leben - Gefahrenabwehr - Beschränkung der Besucherzahl - Auflage
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.04.1987 - 11 VG 1708/86
- BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 404
- DÖV 1990, 571
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796
Gaststättenrechtliches Verbot so genannter "Flatrate-Partys"
2) Der Verwaltungsgerichtshof hält den angefochtenen Bescheid nach derzeitiger Erkenntnislage bei summarischer Prüfung auch für eine geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme (vgl. zu diesen Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 3 GG BVerwG vom 22.2.1990, GewArch 1990, 179). - BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.
Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch. - VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 € in Diskotheken
Die Norm setzt eine konkrete Gefahr bzw. ein konkretes Vorkommnis voraus, welches Anlass zu einer Befürchtung der Gefährdung von Leben und Gesundheit der Gäste gibt (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 404; Schröder/Führ, NVwZ 2008, 145).
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt
Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 BVerwG 1 C 4.90 BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 BVerwG 1 B 12.90 Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 BVerwG 1 B 182.94 Buchholz 451.41 GastG § 5 Nr. 6 = GewArch 1995, 34). - VG Regensburg, 28.03.2018 - RO 5 S 18.228
Komplettverbot von Live-Musik- und DJ-Veranstaltungen in Schank- und …
Die Auflagen dürfen keine unverhältnismäßig schwere Belastung darstellen (BVerwG GewA 1990, 179). - BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG
Als Auflage kommt ferner in Betracht das Verlangen an den Inhaber einer Gaststättenerlaubnis, innerhalb einer bestimmten Frist eine weitere Toilette zur Verfügung zu stellen, ein bestimmtes Hinweisschild anzubringen oder das Verbot, jeweils mehr als eine bestimmte Zahl von Besuchern in eine Diskothek einzulassen (vgl BVerwG DÖV 1990, 571). - VGH Bayern, 20.04.1995 - 22 B 93.1948
Immissionsschutzrecht: Beschränkung der Betriebszeit eines Biergartens
Diese Einschränkung des Umfangs des Gaststättenbetriebs kann durch nachträgliche Anordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG durchgesetzt werden; eines Widerrufs der Gaststättenerlaubnis bedarf es dazu nicht (BVerwG GewArch 1990, 179 ). - VGH Hessen, 08.11.1995 - 14 TG 3375/95
Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines einstweiligen …
Besteht Anlaß zur Besorgnis, daß es wegen Überfüllung des Gastraumes zu Gefahren für Leben und Gesundheit der Gäste und Beschäftigen kommt, so kann - sofern sich kein milderes Mittel der Gefahrenabwehr bietet - eine angemessene Limitierung der Besucherzahl durch Auflage in Betracht kommen (siehe BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1990 - 1 B 12.90 -, Buchholz, 451.41, § 5 Rdnr. 4), wobei von der Behörde auf die Erfahrungswerte, die in den Versammlungsstättenrichtlinien ihren Niederschlag gefunden haben, zurückgegriffen werden kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1993 - 14 UE 1155/87 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - 4 B 531/11
"Biker´s Farm" in Dülmen darf vorläufig weiter geöffnet bleiben
Rn. 18 Vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1990 - 1 B 12.90 -, GewArch 1990, 179. - VGH Bayern, 13.08.2009 - 22 CS 09.1961
Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; nachträgliche Auflage zu einer …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG in diesem Zusammenhang auch die Befugnis einräumt, die Besucherzahl durch Auflagen angemessen zu beschränken (BVerwG vom 22.2.1990 GewArch 1990, 179). - VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; Wiederholungsgefahr; …
- VG Augsburg, 28.07.2010 - Au 4 K 09.1268
Gaststättenrecht; nachträgliche Beschränkung der Besucherzahl einer …
- VG Sigmaringen, 15.02.2005 - 9 K 595/03
Beschränkung der Besucherzahl einer Diskothek durch Auflage in der …
- VG Augsburg, 07.08.2009 - Au 4 S 09.1077
(Unbegründeter) Antrag; auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer …
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