Rechtsprechung
| BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 120.06 (1 PKH 52.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das Beschwerdeverfahren - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen unzureichender Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes
- Wolters Kluwer
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 11.12.2003 - 6 E 3437/01
- VGH Hessen, 18.05.2006 - 3 UE 177/04
- BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 120.06 (1 PKH 52.06)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 121.06
Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung, Divergenzrüge, …
Auszug aus BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 120.06
Rn. 3 Das hat der Senat zu entsprechenden Grundsatzrügen des Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 1 B 121.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 5 VwGO; § 15 Abs. 1 VersG; Art. 8 Abs. 1 GG
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer NPD-Demonstration; Voraussetzungen für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung einer Versammlung; Inanspruchnahme eines Nichtstörers; Voraussetzungen für die Annahme eines echten ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer NPD-Demonstration; Voraussetzungen für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung einer Versammlung; Inanspruchnahme eines Nichtstörers; Voraussetzungen für die Annahme eines echten ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Demonstrationsverbote der Stadt Göttingen für den 13.05.2006 bestätigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Demonstrationsverbote in Göttingen am 13. Mai 2006 bestätigt
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
- OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 11 ME 117/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Soweit möglich ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen; im Übrigen kommt es auf eine sorgsame Interessenabwägung an (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315, 363 f.; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1998, NVwZ 1998, 834 f.).Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlagen der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315, 353 f., 360; BVerfG…, Beschluss vom 21. April 1998, a.a.O. und vom 29. März 2002, NVwZ 2002, 983 [BVerfG 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02]).
Dabei muss die Versammlungsbehörde auch prüfen, ob ein polizeilicher Notstand durch Modifikation der Versammlungsmodalitäten entfallen kann, ohne dadurch den Versammlungszweck zu vereiteln (vgl. BVerfGE 69, 315, 355, 360 f.; BVerfG…, Beschluss vom 1. September 2000, a.a.O.).
- VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 132/06
Verbot einer angemeldeten NPD-Versammlung auf Grund vorausgegangener …
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Rn. 2 Ebenfalls am 19. Januar 2006 meldete der Antragsteller im Verfahren 1 B 132/06, Herr C, eine Demonstration an.Rn. 9 Eine entsprechende Untersagungsverfügung erließ die Antragsgegnerin auch gegenüber Herrn C. Dieser hat die ihm gegenüber erlassene Untersagungsverfügung mit seiner Klage vom 17. März 2006 (1 A 131/06) angefochten und einen Eilantrag gestellt (1 B 132/06).
Rn. 15 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 1 A 119/06, 1 A 131/06, 1 B 132/06 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin Bezug genommen.
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Soweit möglich ist die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen; im Übrigen kommt es auf eine sorgsame Interessenabwägung an (vgl. hierzu BVerfGE 69, 315, 363 f.; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1998, NVwZ 1998, 834 f.).Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlagen der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315, 353 f., 360; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1998, a.a.O. und vom 29. März 2002, NVwZ 2002, 983 [BVerfG 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02]).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsrechtliche Auflagen hergestellt werden (BVerfGE 104, 92, 111; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 -1 BvR 961/05 -). - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Das aus Art. 8 Abs. 1 GG abzuleitende Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters bezieht sich auch auf Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2001 -1 BvQ 9/01 -, DVBI. 2001, 558). - BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der …
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsrechtliche Auflagen hergestellt werden (BVerfGE 104, 92, 111; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2005 -1 BvR 961/05 -). - BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02
Einstweilige Anordnung gegen das Verbot des Mitführens von schwarzen Trauerfahnen …
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlagen der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315, 353 f., 360; BVerfG…, Beschluss vom 21. April 1998, a.a.O. und vom 29. März 2002, NVwZ 2002, 983 [BVerfG 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02]). - VG Braunschweig, 29.06.2004 - 5 A 528/03
Auflage; Aufzug; gewaltbereite Gegendemonstranten; Nichtstörer; Ortsverlegung; …
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Der so genannte unechte polizeiliche Notstand liegt vor, wenn die Polizei mit den verfügbaren Kräften zwar in der Lage ist, die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte durchzusetzen, hierzu aber Mittel einsetzen müsste, wie z.B. Wasserwerfer, Sonderwagen und Reizstoffe, die auch im Hinblick auf das zu schützende Versammlungsrecht außer Verhältnis stünden und dabei Maßnahmen gegen Störer ergreifen müsste, die zu wesentlich größeren Schäden für Unbeteiligte führen würden, d.h. die Schäden für die öffentliche Sicherheit bei einem Einschreiten gegen die Störer in einem extremen Missverhältnis zu den Nachteilen stehen würden, die im Vergleich dazu durch ein Vorgehen gegen die friedliche Versammlung eintreten (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 29. Juni 2004 -5 A 528/03 m.w.N., www.dbovg.niedersachsen.de). - VG Göttingen, 17.10.2005 - 1 B 234/05
Auflagen zur Demonstrationsroute der NPD in Göttingen weitgehend bestätigt
Auszug aus VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 120/06
Rn. 29 Schließlich ist ohne entscheidungserhebliche Relevanz, dass der Antragsteller den geplanten Streckenverlauf auch angesichts der Örtlichkeiten und der noch andauernden einseitigen Straßensperrung des Friedländer Weges aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht würde nutzen können und auch eine Ersatzstrecke für die Verbindung vom Hiroshimaplatz bis zur Herzberger Landstraße aus straßenverkehrstechnischen Gründen und darüber hinaus auch wegen einer nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung der in der Breslauer Straße stationierten Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Antragsgegnerin (Rettungsdienstleitstelle) dort derzeit nicht zur Verfügung steht (vgl. hierzu Beschluss der Kammer vom 17. Oktober 2005 - 1 B 234/05).
- VG Göttingen, 30.03.2006 - 1 B 132/06
Verbot einer angemeldeten NPD-Versammlung auf Grund vorausgegangener …
Rn. 2 Ebenfalls am 19. Januar 2006 meldete Herr C. (Antragsteller im Verfahren 1 B 120/06) eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel mit Umzug (Demonstration) auch unter dem Thema "Sozialabbau, Rentenklau, Korruption - Nicht mit uns!" und für Sonnabend, den 13. Mai 2006 von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Göttingen an.Dieser hat die ihm gegenüber erlassene Untersagungsverfügung mit seiner Klage vom 9. März 2006 (1 A 119/06) angefochten und einen Eilantrag gestellt (1 B 120/06).
Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 1 A 131/06, 1 A 119/06, 1 B 120/06 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin Bezug genommen.
- OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 11 ME 279/10
Auslösung der Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) …
Aber selbst wenn man der hiervon abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 19.04.2010 - 18 B 195/10 -, juris; Beschl. v. 23.03.2006 - 1 B 120/06 -, InfAuslR 2006, 448) folgen würde, dass auch ein verspätet gestellter Verlängerungsantrag dann die Fortgeltungsfiktion auslösen könne, wenn ein innerer Zusammenhang und dabei insbesondere eine zeitliche Nähe mit dem Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels bestehe, müsste die Beschwerde erfolglos bleiben. - OVG Niedersachsen, 04.08.2010 - 1 ME 279/10
Vorläufiger Rechtsschutz, Beschwerdeverfahren, Umdeutung, Aufenthaltserlaubnis, …
Aber selbst wenn man der hiervon abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 19.04.2010 - 18 B 195/10 -, juris; Beschl. v. 23.03.2006 - 1 B 120/06 -, InfAuslR 2006, 448) folgen würde, dass auch ein verspätet gestellter Verlängerungsantrag dann die Fortgeltungsfiktion auslösen könne, wenn ein innerer Zusammenhang und dabei insbesondere eine zeitliche Nähe mit dem Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels bestehe, müsste die Beschwerde erfolglos bleiben.
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