Rechtsprechung
| OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BauGB § 31 Abs 2; BauNVO § 23 Abs 3
Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer Baugrenze; Nachbarschutz - Befreiung; Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Baugrenze; Gebot der Rücksichtnahme; - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung eines vorhandenen Wohnhauses; Anforderungen an die planungsrechtliche Zulässigkeit von Garagen auf nicht überbaubarer Fläche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befreiung von Festsetzungen: Baugrenze nachbarschützend?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung eines vorhandenen Wohnhauses; Anforderungen an die planungsrechtliche Zulässigkeit von Garagen auf nicht überbaubarer Fläche
Verfahrensgang
- VG Bremen, 06.05.2011 - 1 V 278/11
- OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender …
Auszug aus OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11
Das ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. vom 08.07.1998 - 4 B 64.98, NVwZ-RR 1999, 8 = BRS 60 Nr. 183; OEufach0000000041, Beschl. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 - , NordÖR 2006, 494 = BRS 70 Nr. 162; jeweils m.w.Nwn.) nur dann der Fall, wenn entweder von Festsetzungen befreit worden ist, die nachbarschützenden Charakter haben oder aber gegen das in § 31 Abs. 2 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot verstoßen wird.Die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans und damit an einer Verhinderung von Beeinträchtigungen und Nachteilen sowie die Intensität der Beeinträchtigung sind mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (…BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - 4 C 13.94 -, BVerwGE 101, 364 = NVwZ 1997, 384 = BRS 58 Nr. 159; OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a.a.O; jeweils m.w.Nwn.).
Über die Beachtung von nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans und die Würdigung seiner Interessen bei der Abweichung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus hat der Nachbar keinen Anspruch auf die Einhaltung der planerischen Festsetzungen (…BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a.a.O. und Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).
- BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11
Das ist nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. vom 08.07.1998 - 4 B 64.98, NVwZ-RR 1999, 8 = BRS 60 Nr. 183; OEufach0000000041, Beschl. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 - , NordÖR 2006, 494 = BRS 70 Nr. 162; jeweils m.w.Nwn.) nur dann der Fall, wenn entweder von Festsetzungen befreit worden ist, die nachbarschützenden Charakter haben oder aber gegen das in § 31 Abs. 2 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot verstoßen wird.Über die Beachtung von nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans und die Würdigung seiner Interessen bei der Abweichung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus hat der Nachbar keinen Anspruch auf die Einhaltung der planerischen Festsetzungen (BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998, a.a.O.;… OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a.a.O. und Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).
- OVG Bremen, 20.02.1996 - 1 BA 53/95
Reihenhauszeile; Hintere Baugrenze; Nachbarschutz; Befreiung vom Bebauungsplan; …
Auszug aus OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11
Ob eine Baugrenze nachbarschützend ist, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger (BVerwG, Beschl. v 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, NVwZ 1996, 888 = BRS 57 Nr. 219 m.w.Nwn.) bzw. von ihrer konkreten objektiven Funktion ab (OVG Bremen, Urt. v. 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, NVwZ-RR 1997 = BRS 58 Nr. 173).Dabei ist eine nachbarschützende Funktion umso eher anzunehmen, je größer die Wohndichte und je näher der Bezug zur Wohnqualität im Plangebiet ist (OVG Bremen, Beschl. v. 20.02.1996, a.a.O.).
- BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94
Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …
Auszug aus OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11
Die Schutzwürdigkeit des betroffenen Nachbarn, sein Interesse an der Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans und damit an einer Verhinderung von Beeinträchtigungen und Nachteilen sowie die Intensität der Beeinträchtigung sind mit den Interessen des Bauherrn abzuwägen (BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - 4 C 13.94 -, BVerwGE 101, 364 = NVwZ 1997, 384 = BRS 58 Nr. 159;… OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a.a.O; jeweils m.w.Nwn.). - BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …
Auszug aus OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11
Ob eine Baugrenze nachbarschützend ist, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger (BVerwG, Beschl. v 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, NVwZ 1996, 888 = BRS 57 Nr. 219 m.w.Nwn.) bzw. von ihrer konkreten objektiven Funktion ab (…OVG Bremen, Urt. v. 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, NVwZ-RR 1997 = BRS 58 Nr. 173). - BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision
Auszug aus OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11
Über die Beachtung von nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans und die Würdigung seiner Interessen bei der Abweichung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus hat der Nachbar keinen Anspruch auf die Einhaltung der planerischen Festsetzungen (…BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998, a.a.O.;… OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a.a.O. und Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635
Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans - …
Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (…vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 - juris Rn. 15;… B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.;… B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16;… B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4;… B.v. 10.4 2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4; OVG Bremen, B.v. 19.7.2011 - 1 B 128/11 - juris Rn. 7). - BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16
Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in …
Davon gehen die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe übereinstimmend aus (ausdrücklich VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 1994 - Bs II 18/94 - BRS 56 Nr. 155; in der Sache ebenso OVG Bremen, Urteil vom 20. Februar 1996 - 1 BA 53/95 - NVwZ-RR 1997, 276 und Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 B 128/11 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 1 M 2011/00 - BRS 63 Nr. 188; VGH München…, Beschluss vom 27. November 2001 - 25 ZS 01.22 99 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615
Vorläufiger Rechtsschutz
Die durch die Ausweisung der Bauräume im Plangebiet zugelassene "Wohndichte" ist im vorliegenden Fall jedenfalls nicht so groß, dass wegen der besonderen Nähe nachbarlicher Grundstücke - wie etwa bei kleinräumigen Reihenhausgrundstücken (vgl. dazu OVG Bremen, U.v. 20.2.1996 - 1 BA 53/95 - NVwZ-RR 1997, 276 = juris Rn 25 f.; B.v. 19.7.2011 - 1 B 128/11 - juris Rn. 7) - ein nachbarliches gegenseitiges Austauschverhältnis in dem genannten Sinn angenommen werden könnte.
- OVG Bremen, 13.02.2015 - 1 B 355/14
Beschwerde von Bewohnerinnen des Beginenhofs vom OVG zurückgewiesen - Befreiung; …
Sie sind dies nur dann, wenn sich ihr nachbarschützender Charakter im Einzelfall aus dem Bebauungsplan, d. h. etwa seiner Begründung, ergibt (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - NVwZ 1996, 888;… OVG Bremen, Urt. v. 20.2.1996 - 1 BA 53/95 - NVwZ-RR 1997, 276; B. v. 19.7.2011 - 1 B 128/11 - juris). - VG Augsburg, 06.05.2015 - Au 4 K 14.120
Keine drittschützende Wirkung von Baugrenzen, insbesondere an der vom Nachbarn …
Nichts anderes ergibt sich grundsätzlich aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des OVG Bremen (B.v. 19.7.2011 - 1 B 128/11) und des 26. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 10.3.2004 - 26 B 99.3582), zumal in beiden Entscheidungen ein drittschützender Charakter der dort zu beurteilenden Baugrenze verneint wurde.Mit der gegenteiligen, auf eine Entscheidung des OVG Bremen (B.v. 19.7.2011 - 1 B 128/11) gestützten Auffassung des Klägers haben sich ebenfalls bereits die Kammer und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auseinander gesetzt (…BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 26;… VG Augsburg, B.v. 3.3.2014 - Au 4 S 14.167 - Rn. 31).
- VG Mainz, 24.02.2021 - 3 K 248/20
Hangrutschgefahr muss nicht schon mit Erteilung der Baugenehmigung geklärt sein
Im Einzelfall können ihnen aber drittschützende Wirkung zukommen, wenn die Gemeinde als Planungsträger dies in den Festsetzungen des Bebauungsplans ausdrücklich vorsieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 B 128/11). - OVG Bremen, 17.08.2021 - 1 B 93/21
Baurechtliche Zulässigkeit einer Spielhalle - Verstoß gegen das Gebot der …
Voraussetzung des nachbarlichen Abwehrrechts ist somit, dass das Bauvorhaben gerade gegen solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften verstößt, die zumindest auch seinem Schutz zu dienen bestimmt, also drittschützend sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64.98, juris …sowie Urt. v. 06.10.1989 - 4 C 14.87, juris Rn. 9; OVG Bremen, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 B 128/11, juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 15.06.2021 - 9 CS 21.817, juris Rn. 16). - OVG Bremen, 05.10.2021 - 1 B 310/21
Nachbarschutz gegen eine Befreiung von der Festsetzung einer Verkehrsfläche mit …
§ 31 Abs. 2 BauGB nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nur dann der Fall, wenn entweder von Festsetzungen befreit worden ist, die nachbarschützenden Charakter haben, und die Befreiungsvoraussetzungen tatsächlich nicht vorgelegen haben, oder aber gegen das in § 31 Abs. 2 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot verstoßen wurde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 B 128/11, juris Rn. 5 m.w.N.). - OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13
Weiterbildungs- und Beratungszentrum im Mischgebiet - Mischgebiet; …
Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung sind nur dann nachbarschützend, wenn sich hierfür aus dem Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung konkrete Anhaltspunkte ergeben (st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt B. v. 19.07.2011 - 1 B 128/11 - juris). - VG Bremen, 07.12.2022 - 1 K 2345/19
Bauplanungs- Bauordnungs- u. Städtebaubeförderungsrecht, Urteil vom 07.12.2022 - …
Man wird in dieser Hinsicht umso eher eine nachbarschützende Funktion annehmen können, je größer die Wohndichte und je näher der Bezug zur Wohnqualität im Plangebiet ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 B 128/11 -, Rn. 7, juris;… Urteil vom 20. Februar 1996 - 1 BA 53/95 -, Rn. 25, juris zu einer Wohn-Reihenhauszeile mit einer Grundstücksbreite von 4, 5 m).
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