Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.1996 - 1 B 134.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Gründe für das Beruhen des Verfahrensmangels auf der zwingenden Abweichung - Darlegungserfordernis bei der Bezeichnung einer konkreten Frage des Waffenrechts - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1995 - 20 A 2164/91
- BVerwG, 14.02.1996 - 1 B 134.95
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Aus dem Umstand, daß das Strafverfahren eingestellt worden ist, ergibt sich kein Hindernis für eine behördliche Prüfung, welche Verfehlung der Betroffene begangen hat und ob diese die Tatbestandsmerkmale des § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG erfüllt (vgl. auch Beschluß vom 14. Februar 1996 - BVerwG 1 B 134.95 -). - OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 11 ME 135/19
Butterflymesser; gröblicher Verstoß; Perkussionsrevolver; Regelvermutung; …
Eine solche Ausnahme kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn die konkreten Umstände des Verstoßes die Verfehlung ausnahmsweise in einem derart milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 -, juris, Rn. 5 ff.; dasselbe, Beschl. v. 14.2.1996 - 1 B 134/95 -, juris, Rn. 9). - OVG Saarland, 12.01.2026 - 1 A 51/25
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit
Da § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) WaffG für die zwingende Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit weder eine rechtskräftige Verurteilung noch überhaupt ein konkretes strafrechtlich relevantes Fehlverhalten voraussetzt, hindert die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. auch nach § 170 Abs. 2 StPO die Behörden und Gerichte nicht daran, die festgestellten Tatsachen einer waffenrechtlichen Bewertung aus ordnungsrechtlicher Sicht zu unterziehen.[vgl.hierzu BVerwG, Urteil vom 26.03.1996, 1 C 12.95, juris Rn. 23 f, und Beschluss vom 14.02.1996, 1 B 134.95, juris Rn. 6 f, jeweils zu § 153a StPO; ferner BayVGH, Beschlüsse vom 09.08.2022, 24 CS 22.1575, juris Rn. 15, sowie vom 04.03.2021, 24 ZB 20.3095, juris Rn. 11; Gade, WaffG, 3. Auflage 2022, § 5 Rn. 7][vgl.hierzu BVerwG, Urteil vom 26.03.1996, 1 C 12.95, juris Rn. 23 f, und Beschluss vom 14.02.1996, 1 B 134.95, juris Rn. 6 f, jeweils zu § 153a StPO; ferner BayVGH, Beschlüsse vom 09.08.2022, 24 CS 22.1575, juris Rn. 15, sowie vom 04.03.2021, 24 ZB 20.3095, juris Rn. 11; Gade, WaffG, 3. Auflage 2022, § 5 Rn. 7] In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht ist dabei darauf hinzuweisen, dass vor dem Hintergrund des ordnungsrechtlichen Zwecks des Waffengesetzes, die Allgemeinheit vor dem Schaden zu bewahren, der aus einem Umgang mit Schusswaffen durch nicht in jeder Hinsicht hierfür vertrauenswürdige Personen droht, einer Straftat, auch wenn sie nicht als solche gerichtlich geahndet wurde, ordnungsrechtlich größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen kann.
- VG Düsseldorf, 23.04.2025 - 22 K 5508/23
Instagram-Bilder mit Waffen - Verweigerung einer Waffenbesitzkarte
Rn. 49 BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 B 134.95 -, juris. - VG Ansbach, 24.03.2017 - AN 14 K 16.00902
Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher …
Eine solche Ausnahme kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn die konkreten Umstände des Verstoßes die Verfehlung ausnahmsweise in einem derart milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24/91 -, juris; B. v. 14.2.1996 - 1 B 134/95 -, juris; BayVGH, B.v.19.8.2013 - 21 CS 13.1305 - juris; B. v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 -, juris). - VG Darmstadt, 27.08.2010 - 5 K 38/10
Wirksamkeit einer rechtswidrig erlangten waffenrechtlichen Berechtigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 971/07
Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer bei der Erteilung eines befristeten …
Rn. 92 Vgl. zur Berücksichtigung nach § 153a StPO eingestellter Strafverfahren: BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 B 134.95 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 75. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 20 A 2921/07
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Neuregelung von …
Rn. 98 Vgl. zur Berücksichtigung nach § 153a StPO eingestellter Strafverfahren: BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 B 134.95 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 75. - VG Düsseldorf, 23.07.2003 - 18 K 7801/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines angeordneten Waffenbesitzverbots; …
Rn. 42 vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12/95 - Buchholz 402.5 WaffG, Nr. 76; Beschluss vom 14. Februar 1996 - 1 B 134/95 - Buchholz 402.5 WaffG, Nr. 75. - VG München, 27.06.2016 - M 7 S 16.161
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis
Eine solche Ausnahme kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn die Umstände des Rechtsverstoßes die Verfehlung ausnahmsweise in einem derart milden Licht erscheinen lassen, dass die in der Regel hierdurch begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B. v. 14. Februar 1996 - 1 B 134/95 - juris Rn. 9;… BayVGH, B. v. 4. März 2016 - 21 CS 15.2718 - Rn. 13 m. zahlreichen w.N.). - VG Düsseldorf, 03.02.2025 - 22 L 3498/24
- VG München, 04.03.2015 - M 7 K 14.3523
Versagung des beantragten Jagdscheins; Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit; …
- VG Düsseldorf, 09.07.2025 - 22 K 1242/24
- VG Ansbach, 26.01.2024 - AN 16 K 21.00010
Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher …
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