Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.10.2009 - 1 B 139/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29254
OVG Sachsen, 08.10.2009 - 1 B 139/07 (https://dejure.org/2009,29254)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.10.2009 - 1 B 139/07 (https://dejure.org/2009,29254)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 1 B 139/07 (https://dejure.org/2009,29254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 49a, § 36 Abs. 2 Nr. 2; AnBest-P Ziffer 8.2.1
    Denkmalförderung; Rückforderung; Feststellung der Unwirksamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 13.11.2003 - 1 B 576/02

    Denkmalschutz, Ermessen, intendiertes Ermessen, Subvention, Zuwendung, Widerruf, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2009 - 1 B 139/07
    Hierbei handele es sich nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.11.2003, SächsVBl. 2004, 157) um eine auch für die Vergangenheit wirkende auflösende Bedingung.

    Zutreffend ist das Regierungspräsidium insbesondere davon ausgegangen, dass ihm auch nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.11.2003, SächsVBl. 2004,157) bei der Feststellung des Eintritts einer auflösenden Bedingung nach § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG kein Ermessen zusteht.

  • BVerwG, 28.10.2002 - 3 B 152.02

    Rückwirkende Ersetzung einer den Bürger belastenden Ermessensvorschrift durch …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.10.2009 - 1 B 139/07
    Hiernach sind - ohne dass der Behörde für den Erlass des Rückforderungsbescheides ein Ermessensspielraum zusteht (BVerwG, Beschl. v. 28.10.2002 - 3 B 152.02) - bereits erbrachte Leistungen zu erstatten, wenn ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen worden oder infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden ist.

    Dies hat das Gericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.10.2002 ( 3 B 152.02) dort ausdrücklich ausgeführt.

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10

    Verjährung des Erstattungsanspruchs

    Bei der Regelung in Nr. 2.1 ANBest-P handelt es sich um eine auflösende Bedingung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 ThürVwVfG , deren Eintritt nach § 43 Abs. 2 ThürVwVfG die (Teil-)Unwirksamkeit des Verwaltungsakts zur Folge hat (so die ganz überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zu den jeweils gleichlautenden landesrechtlichen Regelungen: OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16.11.2000 - 1 L 51/00 - juris Rdn. 25; SächsOVG, Urteil vom 08.10.2009 - 1 B 139/07 - juris Rdn. 21; OVG NRW…, Beschluss vom 28.01.2002 - 4 A 4927/99 - juris Rdn. 31; für die insoweit vergleichbare Nebenbestimmung in Nr. 2.1.1 ANBest-GK ebenso der 1. Senat des ThürOVG in seinem Urteil vom 03.06.2009 - 1 KO 686/07 - n. v.).
  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14

    Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung; …

    Der Zuwendungsbescheid ist dann infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung insoweit teilweise unwirksam geworden (…Bestätigung der Senatsrechtsprechung: Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 33;… Urt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris [Leitsatz 1];… Urt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 30; Urt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f.).

    Die Zuwendung hätte sich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (…Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, juris Rn. 33;… Urt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris [Leitsatz 1];… Urt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 30; Urt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f.) - wie das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend angenommen hat - infolge der Ermäßigung der zuwendungsfähigen Ausgaben kraft Gesetzes anteilig ermäßigt, weil der Zuwendungsbescheid insoweit teilweise unwirksam geworden wäre (§ 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfG/SächsVwVfZG).

  • VG München, 12.05.2021 - M 31 K 15.2119

    Anteilige Kürzung von Zuwendungen für kommunalen Straßenbau

    Rn. 33 2.2.1 Nach früherer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. beispielsweise BayVGH, U.v. 6.11.2013 - 4 B 13.1268 - juris; OVG LSA, U.v. 16.11.2000 - 1 L 51/00 - juris; Sächs OVG, U.v. 8.10.2009 - 1 B 139/07 - juris; OVG NRW, B.v. 28.1.2002 - 4 A 4927/99 - juris; Thür OVG, U.v. 28.7.2011 - 3 KO 1326/10 und Nieders OVG, B.v. 9.7.2013 - 8 LA 102/12 - juris) wurde in entsprechenden Konstellationen der Eintritt einer auflösenden Bedingung i.S.v. Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG i.V.m. Art. 49a Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG angenommen mit der Begründung, die in Nr. 2.1 1. Alt. ANBest-K enthaltene Regelung, dass sich die Zuwendung ermäßigt, wenn sich nach der Bewilligung die im Finanzierungsplan veranschlagten zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen (so schon die ANBest-K, Stand vom 1.9.1995), sei bei jedem Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung festgestellten Umfang und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Kosten anwendbar, auch wenn er lediglich auf einer Neubewertung durch die Bewilligungsbehörde beruhe.
  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen …

    Hierin ist eine auflösende Bedingung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu sehen (vgl. Senatsurt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris [Leitsatz 1];… Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 30; Senatsurt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f.).
  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 346/09

    Vorliegen einer auflösenden Bedingung i.S.v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG bei Nr. 2.1 …

    Bei Nr. 2.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) handelt es sich um eine auflösende Bedingung i. S. v. § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG (wie Senatsurteile vom 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, vom 28. Februar 2013 - 1 A 414/11 - , und ThürOVG, Urt. v. 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, LKV 2011, 520).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2011 - 12 A 1729/10

    Verpflichtung eines Förderungsempfängers zur Offenlegung der gesamten …

    Rn. 7 - 1 B 139/07 -, juris.

    Rn. 17 Eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen Abweichungen kommtabgesehen davon, dass der Kläger entgegen dem Darlegungserfordernis nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO keine anderslautenden Obersätze des angefochtenen Urteils aufzeigt - schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei den in Bezug genommenen Urteilen des Niedersächsischen OVG vom 20. August 2002 - 11 B 19/02 - und des Sächsischen OVG vom 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 - von vornherein nicht um divergenzfähige Entscheidungen handelt.

  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 A 511/12

    Anwendung der Verjährungsvorschriften des BGB in der jeweils geltenden Fassung …

    Hierin ist eine auflösende Bedingung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu sehen (vgl. Senatsurt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f., zu einer nahezu gleichlautenden Vorschrift in Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung - ANBest-P), die mit der Vorlage des prüffähigen Verwendungsnachweises, aus dem sich die Ermäßigung der in Ziffer 4 des Zuwendungsbescheides veranschlagten zuwendungsfähigen Ausgaben zweifelsfrei ergab, am 16. Juli 1996 auch eingetreten ist.
  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 414/11

    Zuwendung, Rückforderung, auflösende Bedingung, ANBest-P Nr 2.1

    Den als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung konnte ferner unmissverständlich entnommen werden, dass die Anteilsfinanzierung unter der in Nr. 2.1.1 ANBest-P i. V. m. Nr. 8.2.1 ANBest-P genannten auflösenden Bedingung stand (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21).
  • VG Würzburg, 23.02.2011 - W 6 K 10.287

    Zuwendungsfähigkeit von Aktienoptionen als abrechenbare Personalkosten

    Diese sehen einen unmittelbaren Erstattungsanspruch vor, insbesondere wenn eine auflösende Bedingung eingetreten ist (vgl. OVG Sachsen, U.v. 08.10.2009, Az. 1 B 139/07 zu einer vergleichbaren Nebenbestimmung).
  • OVG Sachsen, 14.03.2014 - 1 A 755/13

    Zuwendung, auflösende Bedingung, Erstattungsbescheid, Arbeitsleistungen von …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Nr. 2.1 ANBest-P eine auflösende Bedingung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu sehen (…Senatsurt. v. 17. Dezember 2013 - 1 A 106/13 -, UA Rn. 26; Senatsurt. v. 28. Februar 2013 - 1 A 346/09 -, juris [Leitsatz 1];… Senatsurt. v. 18. Oktober 2012 - 1 A 511/12 -, juris Rn. 30; Senatsurt. v. 8. Oktober 2009 - 1 B 139/07 -, juris Rn. 21 f.; jeweils m. w. N.), die mit der Vorlage eines prüffähigen Verwendungsnachweises eintritt.
  • OVG Sachsen, 06.11.2012 - 1 A 548/10

    Zuwendung, Wiederherstellungskosten, Eigenleistungen, Arbeitsleistungen, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht