Rechtsprechung
| BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 139.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnismäßigkeit der abgestuften Ausweisungsmöglichkeiten und des besonderen Ausweisungsschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.1995 - 10 A 10318/95
- BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 139.95
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.1993 - 1 B 160.93
Ausländer - Besonderer Ausweisungsschutz - Trennung - Rechtsfehler
Auszug aus BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 139.95
Wenn in den Fällen des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 48 AuslG gemäß § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG an die Stelle der Ist-Ausweisung die Regelausweisung tritt, so widerspricht dies ebenfalls nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sondern trägt ihm gerade Rechnung (Beschluß vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 S. 5). - BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 139.95
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Regelung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG, die auch der Ausweisung des Klägers zugrunde liegt, im Hinblick auf den Schutz der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3 S. 8).
- BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00
Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen; …
Da die Ausweisungsmöglichkeiten nach dem unterschiedlichen Gewicht der Ausweisungstatbestände abgestuft sind (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 139.95 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 7), kommt dem Umstand, dass kein Fall der Ist- oder Regel-Ausweisung vorliegt, auch bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG gegeben ist, Gewicht zu. - BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 123.97
Ausländerrecht - Besonderer Ausweisungsschutz aus Gründen des familiären …
Damit wird zugleich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen (vgl. Beschluß vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 139.95 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 7 S. 7). - VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153
Ausländergesetz; Ausweisung eines Asylberechtigten wegen Verurteilung n. d. BTMG; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4.10.1995 - BVerwG 1 B 139.95 Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 7) finden die abgestuften Ausweisungsmöglichkeiten nach § 47 Abs. 1 und Abs. 2 AuslG sowie im Falle des besonderen Ausweisungsschutzes gemäß § 48 Abs. 1 AuslG nach § 47 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AuslG ihre sachliche Rechtfertigung in dem unterschiedlichen Gewicht der Ausweisungstatbestände und verletzten mithin nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02
Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat- …
Mit diesem unter besonders strengen Voraussetzungen an legitime Ziele anknüpfenden Anforderungsprofil verstößt § 47 Abs. 1 AuslG nach gefestigter Rechtsprechung weder gegen die Menschenwürde oder das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Erforderlichkeit, Geeignetheit, Angemessenheit;… vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.12. und 30.12.1993 a.a.O. sowie Beschluss vom 4.10.1995 - 1 B 139.95 -, Buchholz 404.24 § 47 AuslG Nr. 7). - OVG Berlin, 30.09.2003 - 8 B 5.02
Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung der Wirkungen der Ausweisung, Regel- und …
Da die Ausweisungsmöglichkeiten nach dem unterschiedlichen Gewicht der Ausweisungstatbestände abgestuft sind (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 139.95 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 7, BVerwG…, Urteil vom 11. August 2000, a.a.O. S. 372), kommt dem Umstand, dass hier ein Fall der Ist-Ausweisung vorliegt, auch bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG gegeben ist, Gewicht zu. - BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 126.97
Voraussetzungen für eine Zulassung einer Revision im Verwaltungsrecht - …
Da die Ausweisungsmöglichkeiten nach dem unterschiedlichen Gewicht der Ausweisungstatbestände abgestuft sind (vgl. Beschluß vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 139.95 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 7), kommt dem Umstand, daß kein Fall der Ist- oder Regelausweisung vorliegt, auch bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG vorliegt, Gewicht zu.
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