Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - Ermessensentscheidung - Einwanderungspolitik - Ehebedingte Erwerbserlaubnis - Verfestigung der Lebensverhältnisse - Verhältnismäßigkeit
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 23.03.1982 - 2 VG 2102/81
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82
Papierfundstellen
- NVwZ 1983, 228 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75
Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82
Wird die Ehe des Ausländers mit einer Deutschen im Bundesgebiet geführt, so dürfen die Aufenthaltserlaubnis und ihre Verlängerung nicht aus einwanderungspolitischen Gründen versagt werden (wie BVerwGE 60, 126 = NJW 1980, 2657).
- BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85
Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG - …
Auf sie darf deswegen u.a. dann nicht abgestellt werden, wenn der Ausländer Voraussetzungen erfüllt, unter denen in der Verwaltungspraxis ein Daueraufenthalt erlaubt wird (Art. 3 Abs. 1 GG), der Grundsatz des Vertrauensschutzes Platz greift oder die Versagung des weiteren Aufenthalts für den Ausländer und seine Familie zu Nachteilen führt, die außer Verhältnis zu den einwanderungspolitischen Zielen stehen (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42 ). - BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der …
Angesichts des Umstandes, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nach eigenen Angaben des Klägers jedenfalls im Herbst 2000 geendet hat, wäre seine am 2. Juli 2001 abgelaufene Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles nach der maßgeblichen damaligen Verwaltungspraxis nicht verlängert worden (vgl. zur damaligen Rechtslage Beschluss vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42). - VGH Hessen, 07.11.1988 - 13 UE 1656/87
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung
Einwanderungs- und arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte dürfen im Rahmen des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und nach § 7 Abs. 2 AuslG auch nach einer gescheiterten Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen im Rahmen des Ermessens berücksichtigt werden (BVerwG, Beschluß v. 11. Januar 1983, Buchholz 402.24 § 2 Nr. 42 = InfAuslR 1983, 107).Rn. 32 Art. 6 Abs. 1 GG entfaltet zugunsten des Klägers keinen aufenthaltsrechtlichen Schutz mehr, da eine Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen nicht mehr besteht, aus den Ehen des Klägers keine Kinder hervorgegangen sind und allein deswegen, weil ein Ausländer mit einer Deutschen verheiratet war, ihm der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet nicht ermöglicht werden muß (BVerwG, Beschluß v. 11. Januar 1983 a.a.O.).
In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß selbst bei einer dreijährigen Ehezeit regelmäßig eine Aufenthaltsbeendigung zumutbar ist (vgl. BVerwG, Beschluß v. 11. Januar 1983, a.a.O.; BVerwG, Beschluß v. 10. März 1986 -- 1 B 37.86 -- sowie ferner BVerfG -- Vorprüfungsausschuß --, Beschluß v. 15. August 1984 -- 2 BvR 967.84 --), da ein Ausländer bei einer derart kurzen Ehezeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einer Weise verwurzelt ist, die eine Rückkehr in seine Heimat als unverhältnismäßig erscheinen läßt.
- BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine …
Der beschließende Senat hat sich übrigens bereits rechtsgrundsätzlich dazu geäußert, welche Bedeutung einem Aufenthalt als Asylbewerber und als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen bei der ausländerbehördlichen Entscheidung über einen weiteren Aufenthalt des Ausländers nach erfolglosem Abschluß des Asylverfahrens (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34) bzw. nach der Ehescheidung (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 42) zukommt. - BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung - …
In den weiteren in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 23. September 1981 - BVerwG 1 B 90.81 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 12; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42) wird betont, daß im Rahmen des ausländerbehördlichen Ermessens einwanderungspolitische Ziele verfolgt werden dürfen und daß unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Falles das private Interesse des Ausländers an einem weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet mit dem öffentlichen Interesse, seine Einwanderung zu verhindern oder zu beenden, angemessen abgewogen werden muß (vgl. auch BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86).Der genannte Erlaß trägt im übrigen dem auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Aufenthaltsbeendigung zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 -) Rechnung.
- BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Möglichkeit zur Geltendmachung im …
Damit übereinstimmend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen, daß das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts bezweckt, die eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft zu gewährleisten, indem den Ehegatten ein dem Wesen der Ehe entsprechendes Zusammenleben ermöglicht wird, und daß dieser Schutzzweck entfällt, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben oder die Ehe geschieden ist (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; 65, 188 [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]; Beschlüsse vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6; vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; vom 25. Juni 1984 - BVerwG 1 B 41.84 - InfAuslR 1984, 267; vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 175.88 -). - VGH Hessen, 10.10.1988 - 13 UE 2443/87
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis
Derartige Gesichtspunkte dürfen sowohl im Rahmen des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG als *auch im Rahmen des § 7 Abs. 4 AuslG berücksichtigt werden (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil v. 27. Oktober 1987, NVwZ 1988, 251 m.w.N.), insbesondere auch nach einer gescheiterten Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen (vgl. BVerwG, Buchholz § 2 Nr. 42 = InfAuslR 1983, 107; BVerwG, Beschluß v. 10. März 1986 - 1 B 37.86 - sowie ferner BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß v. 15. August 1984 - 2 BvR 965.84 -).Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß dies bei einer nur dreijährigen Ehezeit mit einem deutschen Staatsangehörigen regelmäßig nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Buchholz § 2 Nr. 42 = InfAuslR 1983, 107; BVerwG, Beschluß v. 10. März 1986 - 1 B 37.86 - sowie ferner BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß v. 15. August 1984 - 2 BvR 965.84 -), wobei auch insoweit nach Ansicht des Senats nicht auf den formalen Bestand der Ehe, sondern auf das tatsächliche Bestehen einer schätzenswerten ehelichen Lebensgemeinschaft abzustellen ist.
- VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87
Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit …
Unabhängig von der Frage, in welchem Zeitraum zwischen dem Kläger und seiner früheren Ehefrau tatsächlich eine dem Schutz des Art. 6 GG unterfallende eheliche Lebensgemeinschaft bestanden hat (vgl. hierzu: BVerfG --Richterausschuß--, 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83 -, NVwZ 1984, 301), ist selbst unter Berücksichtigung einer dreijährigen Ehezeit regelmäßig eine Aufenthaltsbeendigung zumutbar, da ein Ausländer bei einer derart kurzen Ehezeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einer Weise verwurzelt ist, die eine Rückkehr in seine Heimat als unverhältnismäßig erscheinen läßt (vgl. BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82 -, EZAR 105 Nr. 10 = InfAuslR 1983, 107; Hess. VGH, 07.11.1988 - 13 UE 1656/87 -). - BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 22.85
Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen einer …
der Grundsatz des Vertrauensschutzes Platz greift oder die Versagung des weiteren Aufenthalts für den Ausländer zu Nachteilen führt, die außer Verhältnis zu den einwanderungspolitischen Zielen stehen (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42 ). - VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt; …
Hieraus ergibt sich indessen grundsätzlich kein von den erlaubten Aufenthaltszwecken unabhängiges Aufenthalts- und Bleiberecht (…vgl. hinsichtlich der Ausbildung aus entwicklungspolitischen Gründen: Kanein/Renner, a.a.O., § 2 AuslG, Rdnr. 80, u. Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl. 1989, Rdnr. 162; hinsichtlich der Führung der Ehe: BVerwG, 11.01.1983 -- 1 B 143.82 --, EZAR 105 Nr. 10 = DÖV 1983, 422, u. 03.03.1989 -- 1 B 21.89 --, EZAR 103 Nr. 12 = NVwZ 1989, 759 = InfAuslR 1989, 155), wenngleich in Einzelfällen eine derartige Verfestigung der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eintreten kann, daß eine Aufenthaltsbeendigung unverhältnismäßig ist. - BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87
Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz - …
- VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UE 1461/90
Nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen …
- VGH Hessen, 12.11.1986 - 7 UE 1085/85
- BVerwG, 02.10.1986 - 1 B 159.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Hessen, 26.02.1992 - 10 TH 1443/91
Zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis; Verstoß gegen Rechtsvorschriften als …
- VGH Hessen, 16.10.1989 - 12 TH 1182/88
Keine Aufenthaltserlaubnis aus Vertrauensschutzgründen bei nur kurzfristig …
- BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
Bestimmung des aufenthaltsrechtlichen Schutzes eines Verlöbnisses mit einem …
- BVerwG, 22.07.1986 - 1 B 22.86
Aufenthaltsrechtliche Erheblichkeit des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 …
- BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 121.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
- BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 175.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Scheidung der Ehe eines Ausländers und einer Deutschen als Grund für die …
- BVerwG, 30.06.1983 - 1 B 88.83
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - …
- BVerwG, 31.10.1984 - 1 B 128.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 161.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
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