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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,732
BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97 (https://dejure.org/1997,732)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1997 - 1 B 144.97 (https://dejure.org/1997,732)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1997 - 1 B 144.97 (https://dejure.org/1997,732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision, Klärungsbedürftigkeit von Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 784
 
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Wird zitiert von ... (98)

  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren; …

    Rn. 48 Die hierauf bezogene Rüge der Antragsteller hätte allerdings nur Gegenstand einer - mangels entsprechenden Beweisantrags und fehlender sachlicher Anhaltspunkte wiederum erfolglosen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1997 - 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784) - Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO sein können.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife; …

    Die nunmehr gestellte Aufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
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