Rechtsprechung
| BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwaltungsstreitverfahren - Untersagungsverfügung - Handwerkskammer - Beiladung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 09.08.1988 - 1 OS VG A 251/87
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.08.1989 - 8 A 60/88
- BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 242
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74
Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89
Das ist der Fall, wenn die erstrebte Entscheidung nicht getroffen werden kann, ohne daß sie unmittelbar und zwangsläufig in die Rechtsposition des Dritten eingreift und deswegen aus Rechtsgründen gegenüber den Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 14 S 1258/87
Beiladung der Handwerkskammer in einem Anfechtungsprozeß wegen …
Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 1 B 145.89
Ob eine einfache Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) in Betracht gekommen wäre, bedarf keiner Erörterung (vgl. dazu VGH Mannheim, GewArch 1989, 193 ), weil das Unterlassen einer solchen Beiladung keinen Verfahrensmangel begründet, auf dem die Berufungsentscheidung beruhen kann (…BVerwGE a.a.O. §. 12).
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92
Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …
Das ist der Fall, wenn die erstrebte Entscheidung nicht getroffen werden kann, ohne daß sie unmittelbar und zwangsläufig in die Rechtsposition des Dritten eingreift und deswegen aus Rechtsgründen gegenüber den Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwGE 55, 8 (11 f.); Beschluß vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 S. 1).Das Unterlassen einer einfachen Beiladung stellt keinen relevanten Verfahrensmangel dar (…vgl. etwa Urteil vom 25. Oktober 1977 - a.a.O. S. 12; Beschluß vom 6. Oktober 1989, a.a.O. S. 2).
- BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07
Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung; …
Auch unter der Prämisse, dass mit der Antragstellerin konkurrierende Unternehmen gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sind, Klage mit dem Ziel einer Entgeltregulierung zu erheben, ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit ihrer Beiladung in der hier vorliegenden (umgekehrten) Konstellation, in der die Antragstellerin eine Regulierungsverfügung angreift, die ausschließlich an sie gerichtet ist (i.E. ebenso Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 für den dort entschiedenen Fall). - BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 14.07
Regulierungsverfügung, Zugang, Zugangsentgelt, Entgeltgenehmigungspflicht, …
Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5;… vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ).
- BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 16.07
Zwangsläufige Gestaltung, Bestätigung, Feststellung, Veränderung oder Aufhebung …
Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5;… vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ). - BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 2.07
Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt
Auch unter der Prämisse, dass mit der Antragstellerin konkurrierende Unternehmen gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sind, Klage mit dem Ziel einer Entgeltregulierung zu erheben, ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit ihrer Beiladung in der hier vorliegenden (umgekehrten) Konstellation, in der die Antragstellerin eine Regulierungsverfügung angreift, die ausschließlich an sie gerichtet ist (i.E. ebenso Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 für den dort entschiedenen Fall). - BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 15.07
Anrufzustellung; Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum; Bundesnetzagentur; …
Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5;… vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ). - BVerwG, 31.03.2008 - 6 C 17.07
Bundesnetzagentur darf Mobilfunkpreise senken
Denn nur dann würde über ihre Rechte unmittelbar mitentschieden, falls das Gericht der Anfechtungsklage stattgibt (s. Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 8 unter Hinweis auf Beschluss vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 145.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5;… vgl. auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 65 Rn. 127 ff.;… Bier, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, VwGO, § 65 Rn. 20; Konrad, BayVBl 1982, 481 ). - BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07
Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt
Auch unter der Prämisse, dass mit der Antragstellerin konkurrierende Unternehmen gemäß § 42 Abs. 2 VwGO befugt sind, Klage mit dem Ziel einer Entgeltregulierung zu erheben, ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit ihrer Beiladung in der hier vorliegenden (umgekehrten) Konstellation, in der die Antragstellerin eine Regulierungsverfügung angreift, die ausschließlich an sie gerichtet ist (i.E. ebenso Beschluss vom 6. Oktober 1989 BVerwG 1 B 145.89 Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 5 für den dort entschiedenen Fall). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 4 A 5645/99
Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer; Darlegungslast und Beweislast des …
Diese Voraussetzungen liegen nach der Rechtsprechung des BVerwG, der der Senat folgt, nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte eines Dritten eingegriffen wird, d. h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 23.8.1995 1 B 46.95 , NJW 1996, 1423, v. 2.11.1994 1 B 70.94 , NVwZ-RR 1995, 196 und v. 6.10.1989 1 B 145.89 , NVwZ-RR 1990, 242, jeweils m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01
Löschung aus der Handwerksrolle - keine notwendige Beiladung der IHK
Gegenteiliges ergibt sich weder aus dem der Industrie- und Handelskammer in § 13 Abs. 2 HwO eingeräumten Antrags- und Klagerecht (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 06.10.1989 - 1 B 145.89 -, Buchholz 451.45, § 16 HwO Nr. 5) noch aus den vom Kläger vorgetragenen beitragsrechtlichen Auswirkungen einer Doppelmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer einerseits und der Handwerkskammer andererseits. - BVerwG, 27.09.2007 - 6 VR 2.07
- BVerwG, 30.10.2007 - 6 C 2.07
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