Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 75 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; AufenthG § 22 Satz 2; GG Art. 19 Abs. 4
Eine Gefährdungsanzeige ist kein Visumantrag
- rechtsinformationen.bund.de
Eine Gefährdungsanzeige ist kein Visumantrag; Ortskräfteverfahren Afghanistan
- rechtsprechung-im-internet.de
Eine Gefährdungsanzeige ist kein Visumantrag
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Eine Gefährdungsanzeige ist kein Visumantrag
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Afghanische Ortskräfte: Eine Gefährdungsanzeige ist kein Visumantrag
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.02.2024 - 33 K 127.22
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2025 - 6 B 4.24
- BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Papierfundstellen
- NVwZ 2026, 849
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20
Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Sie dient dem Schutz der Gerichte vor unnötiger Inanspruchnahme und stellt eine Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gewaltenteilung dar, demzufolge es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 58 …und vom 14. September 2022 - 9 C 24.21 - BVerwGE 176, 259 Rn. 28;… Beschluss vom 22. November 2021 - 6 VR 4.21 - NVwZ-RR 2022, 164 Rn. 8 m. w. N.). - BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06
Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Die vorherige Antragstellung bei der Verwaltungsbehörde steht zwar unter dem Vorbehalt, dass das einschlägige - bundesrechtlich geordnete - Verwaltungsverfahrensrecht keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 24). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Sie dient dem Schutz der Gerichte vor unnötiger Inanspruchnahme und stellt eine Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gewaltenteilung dar, demzufolge es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 58 …und vom 14. September 2022 - 9 C 24.21 - BVerwGE 176, 259 Rn. 28; Beschluss vom 22. November 2021 - 6 VR 4.21 - NVwZ-RR 2022, 164 Rn. 8 m. w. N.). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2…, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01
Festsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Nur so wird dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift, dem Kläger die ihm durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Klagemöglichkeit nicht durch Untätigbleiben der Verwaltung zu nehmen oder unangemessen zu verzögern, Genüge getan (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 S 1279/01 - BauR 2003, 1345 ; OVG Münster, Urteil vom 5. Juli 2017 - 7 A 197/15 - BauR 2018, 82 ; VGH München…, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 15 BV 15.24 41 - juris Rn. 13 ff.). - BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3). - BVerwG, 14.09.2022 - 9 C 24.21
Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klageerhebung anerkannten Umweltvereinigung
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Sie dient dem Schutz der Gerichte vor unnötiger Inanspruchnahme und stellt eine Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gewaltenteilung dar, demzufolge es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 58 und vom 14. September 2022 - 9 C 24.21 - BVerwGE 176, 259 Rn. 28;… Beschluss vom 22. November 2021 - 6 VR 4.21 - NVwZ-RR 2022, 164 Rn. 8 m. w. N.). - BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 9.23
Visumantragstellungsfrist beim Kindernachzug zum anerkannten Flüchtling
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Eine Gefährdungsanzeige ersetzt - ebenso wie eine sogenannte fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. Satz 3 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 29. August 2024 - 1 C 9.23 - NVwZ 2025, 90 Rn. 15) - keinen Visumantrag. - BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17
Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte
Auszug aus BVerwG, 02.12.2025 - 1 B 15.25
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2…, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3). - BVerwG, 13.03.2020 - 8 B 2.20
Voraussetzungen der Verwirkung eines Klagerechts
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 7 A 197/15
Bauvorbescheidbegehren für die Errichtung eines Sportfachmarktes; Formelle und …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97
Bescheinigung nach BVFG § 15 - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage
- BVerwG, 10.03.2020 - 1 B 15.20
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig …
- VG Gera, 08.06.2026 - 6 K 2298/25 Die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 1 Alt. 2 VwGO setzt u. a. voraus, dass der zuvor bei der Behörde gerichtete Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts vollständig gewesen ist (Fortführung von VG Gera, Urteil vom 9.7.2025 - 6 K 364/25 und im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 2.12.2025 - 1 B 15.25, Rn. 6).
Während dies insbesondere in der Literatur längere Zeit umstritten gewesen ist (…wie hier etwa Brenner, in: NK-VwGO, 6. Aufl. 2025, § 75 Rn. 25;… Buchheister, in: Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 75 Rn. 2;… Peters, in: BeckOK VwGO, 77. Ed. 1.4.2026, § 75 Rn. 5;… a. A. etwa Porsch, in: Schoch/Schneider, VwGO, 48. EL Juli 2025, § 75 Rn. 5a;… Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 75 Rn. 5; aus der Rspr. VG Weimar…, Beschluss vom 11.6.2024 - 1 K 135/24 = BeckRS 2024, 21886 Rn. 18 unter Hinweis auf SächsOVG, Beschluss vom 14.2.2023 - 3 E 2/23 = NVwZ-RR 2023, 428; offen gelassen von VGH BW…, Urteil vom 23.4.2024 - 4 S 1511/23 = BeckRS 2024, 12905 Rn. 13), hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung nun ebenfalls ausgeführt, dass es sich bei der Antragstellung im Verwaltungsverfahren um eine im Verwaltungsprozess nicht nachholbare Sachurteilsvoraussetzung handelt und der bei der Behörde zu stellende Antrag vollständig sein muss (BVerwG, Beschluss vom 2.12.2025 - 1 B 15.25 = NVwZ 2026, 849 Rn. 6).
Dies verstieße nicht nur gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, sondern stünde insbesondere dem gesetzgeberischen Regelungsanliegen der §§ 75, 161 Abs. 3 VwGO entgegen (vgl. im Ergebnis auch BVerwG, Beschluss vom 2.12.2025 - 1 B 15.25 = NVwZ 2026, 849 Rn. 6; ferner bereits VG Gera…, Urteil vom 9.7.2025 - 6 K 364/25 Ge = NVwZ-RR 2026, 329 Rn. 25 und Beschluss vom 6.1.2026 - 6 K 1608/25 Ge - n.v.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 3 S 276/21
Unionsrechtliche und nationale Voraussetzungen für das Einleiten von bei der …
Offen bleiben kann hier, ob das Fehlen des vorangegangenen Antrags an den Beklagten wegen dessen Charakters als nicht nachholbare Klagevoraussetzung (BVerwG, Beschl. v. 02.12.2025 - 1 B 15.25 -, juris Rn. 6;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.04.2000 - 5 S 1136/98 -, NVwZ 2001, 101, 102 m.w.N.) zur Unzulässigkeit der Hilfsanträge führt oder der Unzulässigkeit die Rechtsschutzfunktion der Umweltverbandsklage oder die mangelnde Rüge der Unzulässigkeit seitens des Beklagten entgegensteht (…vgl. zu Letzterem BVerwG, Urt. v. 25.01.2023 - 6 A 1.22 - BVerwGE 177, 327 ;… Happ/Käß, in: Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 42 Rn. 37; jeweils m.w.N.). - VG Köln, 23.07.2026 - 13 K 5693/24 Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - 6 B 54.19 -, juris Rn. 23; vom 2. Dezember 2025 - 1 B 15.25 -, juris Rn. 4 ff.
- VG Berlin, 16.01.2026 - 33 L 585.25
Anspruch auf Erteilung eines Visums an afghanische örtliche Hilfskräfte und ihren …
Rn. 15 Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation wesentlich von dem Fall der erstmaligen Abgabe einer Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 AufenthG, bei welcher dem BMI ein weiter politischer Entscheidungsspielraum für die autonome Ausübung staatlicher Souveränität (…vgl. BT-Drs. 15/420, S. 77) zusteht, der lediglich dadurch begrenzt wird, dass die Aufnahmeerklärung "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ergehen muss und nicht aus anderen Gründen erfolgen darf (zur fehlenden gerichtlichen Überprüfbarkeit: OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. Juni 2025 - OVG 6 B 4/24 - juris Rn. 32 ; VG Bremen…, Urteil vom 20. November 2020 - 2 K 3165/17 - juris Rn. 35; OVG Bremen…, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268.17 - juris Rn. 17 m.w.N.; für eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfung in Bezug auf das sog. Ortskräfteverfahren: u.a. VG Berlin, Urteil der Kammer vom 26. Februar 2024 - VG 33 K 127/22 V - BeckRS 2024, 47013 Rn. 36 m.w.N. [Vorinstanz zu OVG 6 B 4/24 und BVerwG 1 B 15.25]). - VG Berlin, 28.01.2026 - 18 K 305.24
Afghanistan; Aufnahmeerklärung; Erlöschen durch eine "Gegenerklärung" des …
Mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu auf Erklärungen der Bundesregierung verwiesen, erst nach einer positiven politischen Aufnahmeentscheidung werde es dem Ausländer in einem zweiten Schritt ermöglicht, einen Visumantrag an die zuständige Auslandsvertretung zu richten, ein formeller Bescheid über die Gefährdungsanzeige bzw. Aufnahmezusage werde nicht erteilt, sondern erst im Rahmen der Visumbeantragung zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2025 - 1 B 15.25 - juris Rn. 12). - VG Berlin, 18.02.2026 - 17 K 139.24 Rn. 58 Insofern unterscheidet sich die Abkehr von einer erklärten Aufnahme wesentlich von dem Fall der erstmaligen Abgabe einer Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 AufenthG, bei welcher dem BMI ein weiter politischer Entscheidungsspielraum für die autonome Ausübung staatlicher Souveränität (…vgl. BT-Drs. 15/420, S. 77) zusteht, der lediglich dadurch begrenzt wird, dass die Aufnahmeerklärung "zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ergehen muss und nicht aus anderen Gründen erfolgen darf (zur fehlenden gerichtlichen Überprüfbarkeit: OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. Juni 2025 - OVG 6 B 4/24 - juris Rn. 32 ; VG Bremen…, Urteil vom 20. November 2020 - 2 K 3165/17 - juris Rn. 35; OVG Bremen…, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268.17 - juris Rn. 17 m.w.N.; für eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfung in Bezug auf das sog. Ortskräfteverfahren: u.a. VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2024 - VG 33 K 127/22 V - BeckRS 2024, 47013 Rn. 36 m.w.N. [Vorinstanz zu OVG 6 B 4/24 und BVerwG 1 B 15.25]).
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