Rechtsprechung
| BVerwG, 22.01.1986 - 1 B 15.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundrechtsschutz aus Art. 6 des Grundgesetzes (GG) für die Beziehung eines ausländischen, nicht sorgeberechtigten Elternteils zu seinem aus einer geschiedenen Ehe stammenden Kind - Berücksichtigung des Schutzes aus Art. 6 GG bei der Ermessensentscheidung über einen Antrag ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 22.01.1986 - 1 B 15.86
Steht diesem die Personensorge nicht zu und besteht auch keine familiäre Gemeinschaft, beschränken sich die Beziehungen vielmehr auf Verkehrsrechte (hier zweimal im Monat) und Unterhaltspflichten, so ist das Ermessen der Ausländerbehörde in der Regel nicht derart reduziert, daß nur noch die Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßige Ermessensausübung in Betracht käme (vgl. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; Beschlüsse vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 121.84 - und vom 20. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 155.84 -). - BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 121.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 22.01.1986 - 1 B 15.86
Steht diesem die Personensorge nicht zu und besteht auch keine familiäre Gemeinschaft, beschränken sich die Beziehungen vielmehr auf Verkehrsrechte (hier zweimal im Monat) und Unterhaltspflichten, so ist das Ermessen der Ausländerbehörde in der Regel nicht derart reduziert, daß nur noch die Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßige Ermessensausübung in Betracht käme (vgl. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; Beschlüsse vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 121.84 - und vom 20. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 155.84 -). - BVerwG, 20.12.1984 - 1 B 155.84
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.01.1986 - 1 B 15.86
Steht diesem die Personensorge nicht zu und besteht auch keine familiäre Gemeinschaft, beschränken sich die Beziehungen vielmehr auf Verkehrsrechte (hier zweimal im Monat) und Unterhaltspflichten, so ist das Ermessen der Ausländerbehörde in der Regel nicht derart reduziert, daß nur noch die Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßige Ermessensausübung in Betracht käme (vgl. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; Beschlüsse vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 121.84 - und vom 20. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 155.84 -).
- BVerwG, 02.10.1986 - 1 B 159.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Hieran anknüpfend hat der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen, daß das nach der Scheidung der Ehe die Versagung eines (weiteren) Daueraufenthalts aus einwanderungspolitischen Gründen grundsätzlich zulassende ausländerbehördliche Ermessen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42) regelmäßig nicht mit Rücksicht auf ein in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und des Art. 8 Abs. 1 MRK fallendes Recht des Ausländers zum Umgang mit seinem Kind auf Null reduziert ist (Beschlüsse vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 121.84 - vom 20. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 155.84 - vom 22. Januar 1986 - BVerwG 1 B 15.86 - vom 13. März 1986 - BVerwG 1 B 21.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 75; vom 22. Juli 1986 - BVerwG 1 B 22.86 -). - BVerwG, 22.07.1986 - 1 B 22.86
Aufenthaltsrechtliche Erheblichkeit des Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 …
Desgleichen hat sich der beschließende Senat wiederholt mit der außerdem aufgeworfenen Frage befaßt, inwieweit der Familienschutz (Art. 6 GG, Art. 8 MRK) dem ausländischen Elternteil nach Trennung der Ehegatten oder Scheidung der Ehe im Hinblick auf sein eheliches Kind ein Bleiberecht vermitteln kann, insbesondere wenn er "ein Verkehrsrecht hat" (vgl. z.B. BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]); Beschlüsse vom 22. Januar 1986 - BVerwG 1 B 15.86 - vom 13. März 1986 - BVerwG 1 B 21.86 - InfAuslR 1986, 172).
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