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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8694
BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17 (https://dejure.org/2018,8694)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2018 - 1 B 155.17 (https://dejure.org/2018,8694)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2018 - 1 B 155.17 (https://dejure.org/2018,8694)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zurückverweisung wegen Fehlens einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung der Vorinstanz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 EURL 32/2013, Art 18 Abs 1 Buchst c EUV 604/2013, Art 3 Abs 2 S 2 EUV 604/2013, § 108 Abs 1 S 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Zurückverweisung wegen Fehlens einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung der Vorinstanz

  • Wolters Kluwer

    Beweiserhebung des Gerichts zur Bestimmung und Ermittlung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis (hier: Bulgarien); Wiederaufnahme eines eingestellten Verfahrens über die Prüfung des Asylantrages eines Dublin-Rückkehrers; Stellen eines Antrags auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserhebung des Gerichts zur Bestimmung und Ermittlung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis (hier: Bulgarien); Wiederaufnahme eines eingestellten Verfahrens über die Prüfung des Asylantrages eines Dublin-Rückkehrers; Stellen eines Antrags auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Rechtsnormen - und der Überzeugungsgrundsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2017 - 11 A 78/17

    Leiden des bulgarischen Asylverfahrens an systemischen Schwachstellen für einen …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Die Auswertung der drei in dem eingeholten Rechtsgutachten benannten Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Bulgarien vom 3. Mai 2016 - 4195/2016 -, vom 14. März 2017 - 2214/2017 - und vom 3. Mai 2017 - 8092/2017 - ergebe, dass in Bulgarien keine Rechtssicherheit bestehe, ob und in welchem Umfang ein Dublin-Rückkehrer, der dort einen Asylantrag vor dem 22. Dezember 2015 gestellt habe, das ursprüngliche Verfahren in Bulgarien wiederaufnehmen oder einen neuen Antrag stellen könne und ob eine ausreichende Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Entscheidungen der bulgarischen Behörden bestehe (OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 11 A 78/17.A - juris Rn. 58).

    Rn. 9 (2) Des Weiteren mangelt es an einer tragfähigen Grundlage für die darüber hinaus der Begründung der Annahme systemischer Schwachstellen dienende und damit entscheidungstragende Würdigung des Oberverwaltungsgerichts, es sei nicht davon auszugehen, dass ein Rückkehrer, der - wie der Kläger - vor dem 22. Dezember 2015 in Bulgarien einen Asylantrag gestellt habe, bei Rückkehr ausreichend über die ihm zustehenden Möglichkeiten und Rechte informiert werde, vielmehr unterbleibe die in jedem Stadium des Verfahrens gebotene ausführliche Information des Schutzsuchenden (OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 11 A 78/17.A - juris Rn. 60).

    Die weitere Begründung, die Dauer der Abwesenheit des Dublin-Rückkehrers könne Einfluss auf die Frage haben, ob dieser sein ursprüngliches Verfahren fortsetzen oder wiederaufnehmen könne (OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 11 A 78/17.A - juris Rn. 69), ist nicht selbständig tragend.

    Gleiches gilt für die Annahme, es sei davon auszugehen, dass etwa Einstellungen nach § 14 LAR rechtswidrig erfolgten und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden (OVG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 11 A 78/17.A - juris Rn. 73).

  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Eine Beweiserhebung zur Bestimmung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis ist erforderlich, wenn das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist (vgl. § 293 Satz 1 ZPO), etwa weil es aufgrund sprachlicher Barrieren keinen unmittelbaren Zugang dazu hat (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 10 C 2.12 - BVerwGE 143, 369 Rn. 14).

    Dies gilt nicht nur bei der Feststellung offenkundiger Tatsachen, sondern auch dann, wenn zwar nicht eine relevante Tatsache selbst, sondern die Erforderlichkeit einer weiteren Aufklärung zur Verbesserung einer unzureichenden Entscheidungsgrundlage offenkundig ist (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 10 C 2.12 - BVerwGE 143, 369 Rn. 15).

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Rn. 13 Das Berufungsgericht wird sich bei seiner neuerlichen, durch diesen Beschluss nicht im Ergebnis vorgeprägten Entscheidung auch mit den - wenngleich in anderem Zusammenhang ergangenen - Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 25. Januar 2018 (- C-360/16 [ECLI:EU:C:2018:35], Hasan - Rn. 30 f., 40) und des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2016 (…- 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11) zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung des Vorliegens systemischer Schwachstellen auseinanderzusetzen haben.
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an ablehnende …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Rn. 13 Das Berufungsgericht wird sich bei seiner neuerlichen, durch diesen Beschluss nicht im Ergebnis vorgeprägten Entscheidung auch mit den - wenngleich in anderem Zusammenhang ergangenen - Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 25. Januar 2018 (…- C-360/16 [ECLI:EU:C:2018:35], Hasan - Rn. 30 f., 40) und des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2016 (- 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11) zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung des Vorliegens systemischer Schwachstellen auseinanderzusetzen haben.
  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 9.16

    Tragfähige Schlüsse aus falschen Angaben in einem Förderantrag

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6…, vom 22. März 2016 - 6 B 42.15 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 109 Rn. 17 ff. und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 6 B 42.15

    Einschränkung der Straßenprostitution durch Sperrgebietsverordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6, vom 22. März 2016 - 6 B 42.15 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 109 Rn. 17 ff. …und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2014 - 2 B 55.14

    Hinwendung zum Lehrerberuf

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2014 - 2 B 55.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 1 Rn. 6…, vom 22. März 2016 - 6 B 42.15 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 109 Rn. 17 ff. …und vom 28. März 2017 - 2 B 9.16 - juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Feststellungen zum Inhalt ausländischen Rechts sind einerseits grundsätzlich irrevisibel, können aber andererseits Gegenstand von Verfahrensrügen sein (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 1974 - 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 und vom 8. Mai 1984 - 9 C 208.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148 S. 42).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2018 - 1 B 155.17
    Feststellungen zum Inhalt ausländischen Rechts sind einerseits grundsätzlich irrevisibel, können aber andererseits Gegenstand von Verfahrensrügen sein (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 1974 - 3 C 4.73 - BVerwGE 45, 357 und vom 8. Mai 1984 - 9 C 208.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 148 S. 42).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 04.09.2017 - 1 B 155/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33254
OVG Bremen, 04.09.2017 - 1 B 155/17 (https://dejure.org/2017,33254)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.09.2017 - 1 B 155/17 (https://dejure.org/2017,33254)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. September 2017 - 1 B 155/17 (https://dejure.org/2017,33254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufnahmeVO § 10 Abs 2; AufnahmeVO § 10 Abs 5
    Schulzuweisung Oberschule Am Barkhof - Geschwisterkindregelung; Härtefall; Härtefallregelung; Oberschule Am Barkhof; Regelstandard; Warteliste

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Schulzuweisungsverfahren 2017 sind abgeschlossen

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 18.08.2017 - 1 B 160/17

    Schulzuweisung Gesamtschule West - Aufnahmeverfahren; familiäre Probleme; …

    Auszug aus OVG Bremen, 04.09.2017 - 1 B 155/17
    Erforderlich ist vielmehr eine Einzelfallentscheidung (vgl. hierzu im Einzelnen Beschl. des Senats vom 18.08.2017 - 1 B 160/17 zur GSW, veröffentlicht auf http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de).
  • OVG Sachsen, 29.09.2010 - 2 B 224/10

    Abordnungen zu Tätigkeiten einer niedrigeren Laufbahn; Zulässigkeit von …

    Auszug aus OVG Bremen, 04.09.2017 - 1 B 155/17
    Nähere, für die Eltern nachvollziehbare Angaben, was dies praktisch bedeutet, enthält die Broschüre nicht (vgl. zu dieser Broschüre bereits OVG Bremen, Beschl. v. 09.11.2010 - 2 B 224/10).
  • OVG Bremen, 08.09.2015 - 1 B 173/15
    Auszug aus OVG Bremen, 04.09.2017 - 1 B 155/17
    Dieser Anspruch wird begrenzt durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule und die im Gesetz verankerten Aufnahmekriterien (Beschl. des Senats vom 08.09.2015 - 1 B 173/15, NordÖR 2015, 563 = NVwZ-RR 2016, 265).
  • OVG Bremen, 18.10.2022 - 1 B 224/22

    Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Schule - Darlegung; familiäre Probleme; …

    weiterführenden Schule beinhaltet einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Durchführung dieses Verfahrens (OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 2).

    Allein, dass auf Grundlage des Vortrages der Härtefallantragsteller die Möglichkeit anzunehmen ist, dass ein Härtefall vorliegt, genügt nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 14).

    Das eine betroffene Familie die sich aus ihrer Situation ergebenden Probleme bisher gelöst hat, steht der Annahme eines Härtefalls nicht per se entgegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 10).

    Allein, dass unterschiedliche Schulen besucht werden, genügt auch bei mehreren Kindern grundsätzlich nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 13 [drei oder vier Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen]).

  • VG Bremen, 11.07.2024 - 1 V 1607/24

    Schulzuweisung Gesamtschule Bremen-Ost, Kapazität, Ermittlung des …

    Insoweit sei auf den Beschluss des OVG Bremen vom 4.9.2017, 1 B 155/17 zu verweisen.

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 4.9.2017 in einem Orbiter Dictum ausgeführt (1 B 155/17, juris Rn. 19): Losgelöst von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens gibt der Beschwerdevortrag Anlass zu folgender Anmerkung: Die Antragsteller haben anonymisierte Zeugnisse anderer Kinder vorgelegt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen sind die Belastungen, die durch die Versagung des Schulplatzes entstehen, von den Eltern in einem Härtefallantrag im Einzelnen darzulegen (vgl. bspw. OVG Bremen, B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris m.w.N.; zuletzt U.v. 23.09.2019 - 1 B 250/19, juris).

    Angesichts der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte und des Umstandes, dass die Eltern sich auf Tatsachen berufen, die aus ihrer Lebenssphäre stammen, ist es nicht Aufgabe der Schule, im Verfahren über die Anerkennung von Härtefällen Mutmaßungen anzustellen (OVG Bremen, B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 13).

  • OVG Bremen, 10.09.2019 - 1 B 218/19

    Schulaufnahme / A-Gymnasium - Härtefall; Schulaufnahme

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats sind die Belastungen, die durch die Versagung des Schulplatzes entstehen, von den Eltern in ihrem Härtefallantrag im Einzelnen darzulegen (vgl. nur: OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17 - m.w.N.).

    Erforderlich ist vielmehr eine Einzelfallentscheidung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17 - m.w.N.).

    Medizinische Tatsachen sind regelmäßig durch entsprechende ärztliche Atteste glaubhaft zu machen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17).

  • VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1478/20

    Vorläufige Schulplatzzuweisung Beschluss vom 25.08.2020 - Freihaltung von …

    Soweit der Verordnungsgeber nach § 6a Abs. 8 Satz 1 BremSchVwG die Kriterien für die Härtefälle im Einzelnen bestimme, wie in § 10 Abs. 2 Satz 2 AufnahmeVO für die Oberschulen und in § 11 Abs. 2 Satz 2 AufnahmeVO für die Gymnasien geschehen, und dabei weitere Härtegründe benenne (besondere familiäre oder soziale Belastung einerseits und behinderungsbedingte Nachteile andererseits), dürfe dieser einheitliche Rechtsrahmen nicht aus dem Blick verloren werden (…OVG Bremen, B.v. 18.08.2017 - 1 B 160/17, juris Ls. 2 und Rn. 18 ff.; B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 13 ff.).

    Angesichts der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte und des Umstandes, dass die Eltern sich auf Tatsachen berufen, die aus ihrer Lebenssphäre stammen, ist es nicht Aufgabe der Schule, im Verfahren über die Anerkennung von Härtefällen Mutmaßungen anzustellen (vgl. OVG Bremen, B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 13).

  • OVG Bremen, 23.09.2019 - 1 B 250/19

    Grundschule; Härtefall; Kapazitätsermittlung; Schulzuweisung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats sind die Belastungen, die durch die Versagung des Schulplatzes entstehen, von den Eltern in einem Härtefallantrag im Einzelnen darzulegen (vgl. nur: OVG Bremen, B. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17 - m.w.N.).

    Angesichts der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte und des Umstandes, dass die Eltern sich auf Tatsachen berufen, die aus ihrer Lebenssphäre stammen, ist es nicht Aufgabe der Schule, im Verfahren über die Anerkennung von Härtefällen Mutmaßungen anzustellen (vgl. OVG Bremen, B. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17 - m.w.N.).

  • VG Bremen, 25.08.2020 - 1 V 1379/20

    Zuweisung Carl von Ossietzky - Oberschule Beschluss vom 25.08.2020 - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen sind die Belastungen, die durch die Versagung des Schulplatzes entstehen, von den Eltern in einem Härtefallantrag im Einzelnen darzulegen (vgl. bspw. OVG Bremen, B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris m.w.N.; zuletzt U.v. 23.09.2019 - 1 B 250/19, juris).

    Angesichts der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte und des Umstandes, dass die Eltern sich auf Tatsachen berufen, die aus ihrer Lebenssphäre stammen, ist es nicht Aufgabe der Schule, im Verfahren über die Anerkennung von Härtefällen Mutmaßungen anzustellen (OVG Bremen, B.v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 13).

  • VG Bremen, 29.07.2026 - 1 V 1980/26

    Schulzuweisungsverfahren: Glaubhaftmachung von Härtefallgründen außerhalb der …

    Medizinische Tatsachen sind durch entsprechende ärztliche Atteste glaubhaft zu machen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17 -, juris Rn. 11 und OVG Bremen, Urt. v. 10.09.2019 - 1 B 218/19 -, juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 01.10.2020 - 1 B 271/20

    Übergang in die Sekundarstufe I - Gesamtschule Bremen-Ost; Geschwisterkind; …

    Im Hinblick auf Geschwisterkinder kommt hinzu, dass die Schulaufsicht Kenntnis von ihnen hat, jedenfalls soweit sie bremische Schulen besuchen (vgl. OVG, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 11).
  • VG Bremen, 06.08.2026 - 1 V 1967/26

    Schulzuweisungsverfahren; Verfahrensfehler durch Anerkennung von Zwillingskindern …

    Der Anspruch auf die Wahl der weiterführenden Schule beinhaltet einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Durchführung dieses Verfahrens (OVG Bremen, B. v. 4.9.2017 - 1 B 155/17, juris Rn. 2).
  • VG Bremen, 28.07.2026 - 1 V 2123/26

    Schulzuweisungsverfahren: Glaubhaftmachung von Härtefallgründen außerhalb der …

    Angesichts der Vielgestaltigkeit der Lebenssachverhalte und des Umstandes, dass die Eltern sich auf Tatsachen berufen, die aus ihrer Lebenssphäre stammen, ist es nicht Aufgabe der Schule, im Verfahren über die Anerkennung von Härtefallen Mutmaßungen oder von sich aus Ermittlungen anzustellen (OVG Bremen, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 B 155/17 -, juris m.w.N.).
  • OVG Bremen, 29.08.2024 - 1 B 235/24

    Gebundenheit der Entscheidung über die Zuweisung zu einer weiterführenden Schule; …

  • OVG Bremen, 19.09.2023 - 1 B 244/23

    Zuweisung zu einer Oberschule - Darlegung der Härtefallgründe; Härtefall; …

  • VG Bremen, 06.08.2020 - 1 V 1165/20

    Übergang in die Sekundarstufe I - Härtefall; Kapazität; Präklusion; …

  • VG Bremen, 07.08.2019 - 1 V 1232/19

    Zuweisung "Paula-Modersohn-Oberschule, Bremerhaven" - AVWS; Härtefall; …

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   VG Göttingen, 28.09.2017 - 1 B 155/17   

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https://dejure.org/2017,59394
VG Göttingen, 28.09.2017 - 1 B 155/17 (https://dejure.org/2017,59394)
VG Göttingen, Entscheidung vom 28.09.2017 - 1 B 155/17 (https://dejure.org/2017,59394)
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