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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 16.23, 1 B 16.23 (1 C 13.23)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23242
BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 16.23, 1 B 16.23 (1 C 13.23) (https://dejure.org/2023,23242)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2023 - 1 B 16.23, 1 B 16.23 (1 C 13.23) (https://dejure.org/2023,23242)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2023 - 1 B 16.23, 1 B 16.23 (1 C 13.23) (https://dejure.org/2023,23242)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teil-)Zulassung der Revision hinsichtlich der auf den Hilfsantrag der Klägerin ausgesprochenen Verpflichtung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 16.23
    Hierbei handelt es sich ungeachtet dessen, dass beide Vorschriften humanitäre Aufenthaltserlaubnisse nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes regeln (vgl. § 104c Abs. 3 Satz 2 AufenthG), wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen um verschiedene Streitgegenstände (…zu vergleichbaren Fallgestaltungen BVerwG, Urteile vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 - BVerwGE 138, 336 Rn. 19 f. und vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - BVerwGE 167, 211 Rn. 17).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 B 16.23
    Hierbei handelt es sich ungeachtet dessen, dass beide Vorschriften humanitäre Aufenthaltserlaubnisse nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes regeln (vgl. § 104c Abs. 3 Satz 2 AufenthG), wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen um verschiedene Streitgegenstände (zu vergleichbaren Fallgestaltungen BVerwG, Urteile vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 - BVerwGE 138, 336 Rn. 19 f. …und vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - BVerwGE 167, 211 Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024 - 8 A 10427/23

    Klage gegen eine ein (Wochenend-)Haus betreffende Abrissverfügung mit …

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Verfahren unterschiedliche Streitgegenstände zugrunde liegen, die nicht in einem der Teilzulassung entgegenstehenden Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen (BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2023 - 1 B 16.23 -, juris Rn. 4, …und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 15.23 -, juris Rn. 1) bzw. wenn der von der Beschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig vom übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch nach einer möglichen Zurückverweisung der Sache kein Widerspruch zum unanfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann (…BGH, Urteile vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 - NJW-RR 2019, 610 Rn. 14 …und vom 16. Oktober 2023 - VIa ZR 37/21 - NJW 2024, 49 Rn. 6).

    Was Streitgegenstand einer Anfechtungsklage ist und inwieweit die in einem Bescheid zusammengefassten Regelungen insoweit teilbar sind (in dem vom BVerwG in den Beschlüssen vom 29. August 2023 - 1 B 16.23 -, juris Rn. 4, …und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 15.23 -, juris Rn. 1 beschriebenen Sinne), bestimmt sich nicht allein nach dem bundesrechtlichen Prozessrecht.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2024 - 12 S 1610/23

    Vorläufiger Rechtsschutz; erstrebte Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 Satz …

    Damit umfasst der Antrag auch das Chancen-Aufenthaltsrecht aus § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG, das ein humanitäres Aufenthaltsrecht im Sinne des Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes darstellt, was sich aus § 104a Abs. 3 Satz 2 AufenthG ergibt (BVerwG, Beschluss vom 29.08.2023 - 1 B 16.23 -, juris Rn. 4).

    Rn. 23 Auch wenn die Bedeutung des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 104c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nicht höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.08.2023 - 1 B 16.23 -, juris Rn. 3; die zugelassene Revision ist anhängig unter 1 C 13.23), ist aus dem Gesetzeszusammenhang und dem Wortlaut der Norm eindeutig zu erkennen, dass ein aktives Bekenntnis zu verlangen ist.

  • VG Düsseldorf, 25.04.2025 - 8 L 1143/24

    Duldung, Duldungsanspruch, Duldung aus tatsächlichen Gründen

    20/3717, S. 2, 17; BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 16.23 -, juris, Rn. 4; VG München, Urteil vom 28. September 2023 - M 12 K 23.2015 -, juris, Rn. 26.
  • BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 15.23

    Teilweise unzulässige Beschränkung der Revisionszulassung durch das …

    Dies ist gegeben, wenn dem Verfahren unterschiedliche Streitgegenstände zugrunde liegen, die nicht in einem der Teilzulassung entgegenstehenden Abhängigkeitsverhältnis zueinanderstehen (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 16.23 - juris Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 28.03.2024 - 22 L 495/24

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Chancen-Aufenthaltserlaubnis, Identitätstäuschung, …

    20/3717, S. 2, 17; BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 B 16.23 -, juris, Rn. 4; VG München, Urteil vom 28. September 2023 - M 12 K 23.2015 -, juris, Rn. 26.
  • VGH Bayern, 14.05.2024 - 19 CE 24.398

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Erfordernis des "Geduldetseins" iSd § 104c …

    Der Gesetzeszweck des § 104c Abs. 1 AufenthG, der darin besteht, den begünstigten Ausländern die Gelegenheit zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu geben (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 B 16.23 - juris Rn. 4), spricht weder dafür noch dagegen, den maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorhandensein eines "geduldeten Ausländers" auf die Antragstellung vorzuverlagern, weil infolge der Änderung der §§ 25a und 25b AufenthG vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I, S. 2847) neben geduldeten Ausländern auch solche mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG in den Genuss dieser Bleiberechtsregelungen kommen können.

    Im gegenteiligen Falle, dass eine im Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Duldung vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG wegen (ersatzlosen) Wegfalls des materiellen Duldungsgrundes nicht verlängert oder widerrufen wird, erfordert es der Gesetzeszweck, geduldeten Ausländern die Gelegenheit zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu geben (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 B 16.23 - juris Rn. 4), nicht (mehr), den betroffenen Ausländer in den Genuss der Regelung des § 104c Abs. 1 AufenthG kommen zu lassen.

  • BVerwG, 21.03.2024 - 2 B 43.23

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit; Beschränkung der …

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Verfahren unterschiedliche Streitgegenstände zugrunde liegen, die nicht in einem der Teilzulassung entgegenstehenden Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen (BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2023 - 1 B 16.23 - juris Rn. 4 …und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 15.23 - juris Rn. 1) bzw. wenn der von der Beschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig vom übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch nach einer möglichen Zurückverweisung der Sache kein Widerspruch zum unanfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann (…BGH, Urteile vom 31. Oktober 2018 - I ZR 73/17 - NJW-RR 2019, 610 Rn. 14 …und vom 16. Oktober 2023 - VIa ZR 37/21 - NJW 2024, 49 Rn. 6).
  • VG München, 28.09.2023 - M 12 K 23.2015

    Kein Chancen-Aufenthaltsrecht für Kind

    Das befristete sog. Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG soll den berechtigten Ausländern die Gelegenheit zum Übergang in ein Bleiberecht auf rechtssicherer Grundlage ermöglichen, indem während des Erteilungszeitraums von 18 Monaten die Möglichkeit zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG gegeben wird (BT-Drs. 20/3717 S. 2, 17; BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 B 16/23 - juris Rn. 4).
  • VG München, 09.07.2024 - M 27 E 24.3882

    Ausländerrecht, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Antrag auf …

    Das befristete sog. Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG soll den berechtigten Ausländern die Gelegenheit zum Übergang in ein Bleiberecht auf rechtssicherer Grundlage ermöglichen, indem während des Erteilungszeitraums von 18 Monaten die Möglichkeit zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG gegeben wird (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 B 16.23 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 10.09.2024 - W 7 K 23.1478

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, …

    Das befristete Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG soll den berechtigten Ausländern die Gelegenheit zum Übergang in ein Bleiberecht auf rechtssicherer Grundlage ermöglichen, indem während des Erteilungszeitraums von 18 Monaten die Möglichkeit zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG gegeben wird (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 B 16.23 - juris Rn. 4;… VG München, B.v. 9.7.2024 - M 27 E 24.3882 - juris Rn. 30).
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