Rechtsprechung
| OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FreizügG/EU § 5 Abs. 2; ; RL 04/38 Art. 10; ; RL 04/38 Art. 25 Abs. 1
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123 Abs. 1; FreizügG/EU § 5 Abs. 2 S. 2; FreizügG/EU § 5 Abs. 3; FreizügG/EU § 2 Abs. 1; RL 2004/38/EG Art. 10 Abs. 2; RL 2004/83/EG Art. 25 Abs. 1; FreizügG/EU § 5 a Abs. 2
Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, Unionsbürger, Familienangehörige, Bescheinigung, Aufenthaltskarte, Pass, Passpflicht, Personalausweis, Identitätsnachweis, Unionsbürgerrichtlinie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abhängigkeit der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 2 S. 2 FreizügG/EU an den Familienangehörigen eines Unionsbürgers von der Vorlage eines gültigen Reisepasses bei Nachweis der Identität auf andere Weise (hier: durch einen türkischen Personalausweis)
- rechtsportal.de
Freizügigkeit; Unionsbürger; Familienangehöriger; Bescheinigung; Passpflicht; Aufenthaltskarte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abhängigkeit der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 2 S. 2 FreizügG/EU an den Familienangehörigen eines Unionsbürgers von der Vorlage eines gültigen Reisepasses bei Nachweis der Identität auf andere Weise (hier: durch einen türkischen Personalausweis)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 21.04.2009 - 4 V 123/09
- OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 256
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
Oulane
Auszug aus OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09
Das Erfordernis eines gültigen Nationalpasses dient in diesem Zusammenhang allein dem Nachweis seiner Identität als Familienangehöriger eines Unionsbürger; lassen sich diese auf andere Art und Weise nachweisen, bedarf es ihrer nicht (…a. a. O., Rn 61f.; Urt. v. 17.02.2005 - C-215/03 - Oulane, Slg. 2005 I-1215 = NJW 2005, 1033, Rn 26).Das Erfordernis eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ist nicht Voraussetzung des Freizügigkeitsrechts, sondern erleichtert nur dessen Feststellung (Urt. v. 17.02.2005, a. a. O., Rn 22); es stellt "eine Verwaltungsformalität dar, die nur der Feststellung eines aus der Eigenschaft des Betroffenen unmittelbar fließenden Rechts durch die nationalen Behörden dient" (…a. a. O., Rn 24).
- EuGH, 25.07.2008 - C-127/08
DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF …
Auszug aus OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09
Das Recht des Familienangehörigen auf Einreise und Aufenthalt folgt allein aus der familiären Beziehung zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger (…EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - C- 459/99 - MRAX, Slg. 2002, I-6591 = InfAuslR 2002, 417, Rn 59; vgl. auch Urt. v. 25.07.2008 - C-127/08 - Metock, NVwZ 2008, 1097, Rn 93). - EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …
Auszug aus OVG Bremen, 31.07.2009 - 1 B 169/09
Das Recht des Familienangehörigen auf Einreise und Aufenthalt folgt allein aus der familiären Beziehung zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger (EuGH, Urt. v. 25.07.2002 - C- 459/99 - MRAX, Slg. 2002, I-6591 = InfAuslR 2002, 417, Rn 59;… vgl. auch Urt. v. 25.07.2008 - C-127/08 - Metock, NVwZ 2008, 1097, Rn 93).
- OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06
Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans; …
Unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten dieses Recht beschränken dürfen, regelt Art. 27 der "Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten ..." (RL 04/38). - OVG Bremen, 04.08.2009 - 1 B 197/09
Ausweisung; Freizügigkeitrecht; Assoziationsabkommen EWG/Türkei; Zwingende Gründe …
Die Entscheidung darüber, ob ein nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigter türkischer Staatsangehöriger, der seinen Aufenthalt in den letzten zehn Jahren in Deutschland gehabt hat, wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und ähnlicher Delikte ausgewiesen werden kann, hängt nicht nur von der Vorabentscheidung der Frage, ob Art. 28 Abs. 3 RL 04/38 (Unionsbürger-Richtlinie) auf ihn Anwendung findet, sondern auch von der Vorabentscheidung der weiteren Frage durch den EuGH ab, ob zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit auch bei einer Verurteilung wegen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gegeben sein können (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 22.07.2008 - 1 B 266/08 - NordÖR 2008, 547).Es hat nämlich "Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG mit "zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit" im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU, Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, die sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (RL 04/38) gleichgesetzt.
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist gegenwärtig zweifelhaft, ob die Ausweisung des Antragstellers mit Art. 28 Abs. 3 RL 04/38 vereinbar ist.
In diesem Zusammengang stellt sich die Frage, wie der Begriff der öffentlichen Sicherheit in Art. 28 Abs. 3 RL 04/38 zu verstehen ist.
- OVG Bremen, 28.09.2010 - 1 A 116/09
Unionsbürger; Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit - …
Danach besteht, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 31.07.2009 (1 B 169/09 - NVwZ-RR 2010, 256 = InfAuslR 2009, 370) ausgeführt hat, das Recht auf Freizügigkeit unabhängig von dem Besitz eines gültigen Passes.Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 31.7.2009 (1 B 169/09 - NVwZ-RR 2010, 256 = InfAuslR 2009, 370) ausgeführt hat, enthält die Vorschrift keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Ermächtigung ("darf"), die Vorlage eines Passes oder Passersatzes zu verlangen (zum Charakter der Vorschrift als Ermessensvorschrift vgl. HK-AuslR-Geyer, 2008, Rn 2 zu § 5a FreizügG/EU; siehe ferner Ziff. 5a.2 AVwV-FreizügG/EU: "verlangen kann").
- OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 140/10
Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug; Sicherung des Lebensunterhalts - …
1050/10 -, InfAuslR 2010, 355 ; siehe auch den Beschl. des Senats vom 31.07.2009 - 1 B 169/09 - NVwZ-RR 2010, 256). - VG Augsburg, 18.05.2018 - Au 6 E 18.394
Anspruch auf Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer …
Rn. 31 Es spricht daher jedenfalls viel dafür, dass § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU richtlinienkonform dahingehend auszulegen ist, dass die Bescheinigung, die ebenfalls rein deklaratorischen Charakter hat, unverzüglich nach Einreichung des Antrags auszustellen ist (…vgl. Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 5 FreizügG/EU Rn. 18 unter Verweis auf Harms in Storr u.a., § 5 FreizügG/EU Rn. 5;… Geyer in Hofmann, Ausländerrecht, § 5 FreizügG/EU Rn. 4 unter Verweis auf Renner, AuslR, 10. Aufl., § 5 FreizügG/EU Rn. 18; a.A. OVG Bremen, B.v. 31.7.2009 - 1 B 167/09 - NVwZ-RR 2010, 256, juris Rn. 4). - VG Bremen, 13.04.2011 - 4 V 62/11
Verfahrensfiktionsbescheinigung, Anordnungsgrund, Abschiebungshindernis, …
Das Dokument ist aber notwendig und geeignet, die Antragsteller vor unberechtigten Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden etwa beim Überschreiten der Landesgrenze zu bewahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.06.2010 - 11 S 1050/10 -, InfAuslR 2010, 355 ; siehe auch OVG Bremen, Beschl. v. 31.07.2009 -1 B 169/09 - NVwZ-RR 2010, 256).
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