Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 52 GKG, § 53 GKG, § 63 GKG
Streitwert bei Abbruch des Auswahlverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 15.06.2020 - 5 L 222/20
- VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 B 1160/17
Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens in der Bundesanstalt …
Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
Ob indes der Auffassung des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, nach der es allein im Organisationsermessen des Dienstherrn liegt, bei Fehlern im ursprünglichen Auswahlverfahren nur die fehlerhaften Teile zu wiederholen oder insgesamt ein neues Bewerbungsverfahren durchzuführen, oder ob ein rechtmäßiger Abbruch voraussetzt, dass das bisherige Auswahlverfahren an einem nicht behebbaren Mangel leidet (vgl. zu dieser Frage OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 22 ff.), lässt das Beschwerdegericht mangels Rüge der Antragstellerin dahinstehen.Die Streitwertfestsetzung folgt abweichend von der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen nach dem Auffangstreitwert, da der Antrag lediglich auf die Überwindung des mit der Abbruchentscheidung geschaffenen Hindernisses für die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits gegen die Vergabe der Stelle an einen ausgewählten Bewerber gerichtet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - juris Rn. 23; OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 56 ff.; Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2020 - 1 B 2677/19 - n. v. …und vom 3. Mai 2019 - 1 B 652/18 - juris Rn. 15 ).
- BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18
Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …
Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
Die Streitwertfestsetzung folgt abweichend von der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen nach dem Auffangstreitwert, da der Antrag lediglich auf die Überwindung des mit der Abbruchentscheidung geschaffenen Hindernisses für die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits gegen die Vergabe der Stelle an einen ausgewählten Bewerber gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - juris Rn. 23; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 56 ff.; Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2020 - 1 B 2677/19 - n. v. …und vom 3. Mai 2019 - 1 B 652/18 - juris Rn. 15 ). - VGH Hessen, 28.05.2018 - 1 B 27/18
Abbruch eines Besetzungsverfahrens
Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
An der gegenteiligen Auffassung des Senats im Beschluss vom 28. Mai 2018 - 1 B 27/18 - juris Rn. 33 hält das Beschwerdegericht nicht fest. - VGH Hessen, 03.05.2019 - 1 B 652/18
Abbruch eines Auswahlverfahrens
Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
Die Streitwertfestsetzung folgt abweichend von der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen nach dem Auffangstreitwert, da der Antrag lediglich auf die Überwindung des mit der Abbruchentscheidung geschaffenen Hindernisses für die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits gegen die Vergabe der Stelle an einen ausgewählten Bewerber gerichtet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - juris Rn. 23; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 56 ff.; Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2020 - 1 B 2677/19 - n. v. und vom 3. Mai 2019 - 1 B 652/18 - juris Rn. 15 ).
- VGH Hessen, 01.10.2020 - 1 B 1552/20
Abbruch eines Auswahlverfahrens
- OVG Bremen, 28.11.2022 - 2 B 176/22
Rechtswidriger Abbruch des Auswahlverfahrens für einen Beförderungsdienstposten - …
Denn für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens kommt allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht (…BVerwG, Beschl. v. 29.07.2020 - 2 VR 3/20, juris Rn. 22;… Beschl. v. 10.12.2018 - 2 VR 4/18, juris Rn. 23;… VGH BW, Beschl. v. 08.11.2021 - 4 S 1431/21, juris Rn. 44;… Bay. VGH, Beschl. v. 21.02.2022 - 3 CE 21.3087, juris Rn. 15;… OVG NW, Beschl. v. 08.11.2022 - 6 B 781/22, juris Rn. 35;… OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 15.12.2021 - OVG 4 S 48/21, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschl. v. 23.07.2020 - 1 B 1730/20, juris Rn. 6). - VG Kassel, 03.05.2023 - 1 L 1750/22
Abbruch eines Auswahlverfahrens - Frist für Eilantrag
§ 52 Abs. 6 GKG ist im vorliegenden Streitfall, in dem es um die Rechtmäßigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens geht, nicht einschlägig, so dass der Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG in Ansatz zu bringen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 1730/20 -, BeckRS 2020, 19435).
- VGH Hessen, 03.12.2024 - 1 B 1510/24
Untergang des Bewerbungsverfahrensanspruchs im einaktigen Auswahlverfahren
Es ist der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen, da der Eilantrag lediglich auf die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht die Vergabe der Stelle an den Antragsteller gerichtet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 1730/20 -, juris Rn. 6 m. w. N.). - VGH Hessen, 17.07.2024 - 1 B 923/23
Beförderung und Laufbahnzugehörigkeit
- VG Schleswig, 28.10.2020 - 12 B 76/20
Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Die Streitwertfestsetzung orientiert sich am Auffangstreitwert, weil der Antrag lediglich auf die Überwindung des mit der Abbruchentscheidung geschaffenen Hindernisses für die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits gegen die Vergabe der Stelle an einen ausgewählten Bewerber gerichtet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 VR 4/18 - juris Rn. 23; VGH Kassel, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 B 1730/20 - juris Rn.6 m.w.N.).
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