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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22850
VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20 (https://dejure.org/2020,22850)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.07.2020 - 1 B 1730/20 (https://dejure.org/2020,22850)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 1 B 1730/20 (https://dejure.org/2020,22850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 1 B 1160/17

    Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens in der Bundesanstalt …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
    Ob indes der Auffassung des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, nach der es allein im Organisationsermessen des Dienstherrn liegt, bei Fehlern im ursprünglichen Auswahlverfahren nur die fehlerhaften Teile zu wiederholen oder insgesamt ein neues Bewerbungsverfahren durchzuführen, oder ob ein rechtmäßiger Abbruch voraussetzt, dass das bisherige Auswahlverfahren an einem nicht behebbaren Mangel leidet (vgl. zu dieser Frage OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 22 ff.), lässt das Beschwerdegericht mangels Rüge der Antragstellerin dahinstehen.

    Die Streitwertfestsetzung folgt abweichend von der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen nach dem Auffangstreitwert, da der Antrag lediglich auf die Überwindung des mit der Abbruchentscheidung geschaffenen Hindernisses für die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits gegen die Vergabe der Stelle an einen ausgewählten Bewerber gerichtet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - juris Rn. 23; OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 56 ff.; Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2020 - 1 B 2677/19 - n. v. …und vom 3. Mai 2019 - 1 B 652/18 - juris Rn. 15 ).

  • BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18

    Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
    Die Streitwertfestsetzung folgt abweichend von der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen nach dem Auffangstreitwert, da der Antrag lediglich auf die Überwindung des mit der Abbruchentscheidung geschaffenen Hindernisses für die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits gegen die Vergabe der Stelle an einen ausgewählten Bewerber gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - juris Rn. 23; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 56 ff.; Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2020 - 1 B 2677/19 - n. v. …und vom 3. Mai 2019 - 1 B 652/18 - juris Rn. 15 ).
  • VGH Hessen, 28.05.2018 - 1 B 27/18

    Abbruch eines Besetzungsverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
    An der gegenteiligen Auffassung des Senats im Beschluss vom 28. Mai 2018 - 1 B 27/18 - juris Rn. 33 hält das Beschwerdegericht nicht fest.
  • VGH Hessen, 03.05.2019 - 1 B 652/18

    Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2020 - 1 B 1730/20
    Die Streitwertfestsetzung folgt abweichend von der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen nach dem Auffangstreitwert, da der Antrag lediglich auf die Überwindung des mit der Abbruchentscheidung geschaffenen Hindernisses für die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits gegen die Vergabe der Stelle an einen ausgewählten Bewerber gerichtet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 - juris Rn. 23; OVG NRW…, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 B 1160/17 - juris Rn. 56 ff.; Senatsbeschlüsse vom 5. Mai 2020 - 1 B 2677/19 - n. v. und vom 3. Mai 2019 - 1 B 652/18 - juris Rn. 15 ).
  • VGH Hessen, 01.10.2020 - 1 B 1552/20

    Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG (vgl. zum Streitwert bei Abbruch von Auswahlverfahren Senatsbeschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 1730/20 -, juris Rn. 6 ).
  • OVG Bremen, 28.11.2022 - 2 B 176/22

    Rechtswidriger Abbruch des Auswahlverfahrens für einen Beförderungsdienstposten - …

    Denn für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens kommt allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht (…BVerwG, Beschl. v. 29.07.2020 - 2 VR 3/20, juris Rn. 22;… Beschl. v. 10.12.2018 - 2 VR 4/18, juris Rn. 23;… VGH BW, Beschl. v. 08.11.2021 - 4 S 1431/21, juris Rn. 44;… Bay. VGH, Beschl. v. 21.02.2022 - 3 CE 21.3087, juris Rn. 15;… OVG NW, Beschl. v. 08.11.2022 - 6 B 781/22, juris Rn. 35;… OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 15.12.2021 - OVG 4 S 48/21, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschl. v. 23.07.2020 - 1 B 1730/20, juris Rn. 6).
  • VG Kassel, 03.05.2023 - 1 L 1750/22

    Abbruch eines Auswahlverfahrens - Frist für Eilantrag

    § 52 Abs. 6 GKG ist im vorliegenden Streitfall, in dem es um die Rechtmäßigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens geht, nicht einschlägig, so dass der Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG in Ansatz zu bringen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 1730/20 -, BeckRS 2020, 19435).
  • VGH Hessen, 03.12.2024 - 1 B 1510/24

    Untergang des Bewerbungsverfahrensanspruchs im einaktigen Auswahlverfahren

    Es ist der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zugrunde zu legen, da der Eilantrag lediglich auf die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht die Vergabe der Stelle an den Antragsteller gerichtet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 1730/20 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 17.07.2024 - 1 B 923/23

    Beförderung und Laufbahnzugehörigkeit

    Rn. 36 4. Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG (vgl. zum Streitwert bei Abbruch von Auswahlverfahren Senatsbeschluss vom 23. Juli 2020 - 1 B 1730/20 -, juris Rn. 6 ).
  • VG Schleswig, 28.10.2020 - 12 B 76/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die Streitwertfestsetzung orientiert sich am Auffangstreitwert, weil der Antrag lediglich auf die Überwindung des mit der Abbruchentscheidung geschaffenen Hindernisses für die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits gegen die Vergabe der Stelle an einen ausgewählten Bewerber gerichtet ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10.12.2018 - 2 VR 4/18 - juris Rn. 23; VGH Kassel, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 B 1730/20 - juris Rn.6 m.w.N.).
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