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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 174/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25577
OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 174/20 (https://dejure.org/2020,25577)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.08.2020 - 1 B 174/20 (https://dejure.org/2020,25577)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. August 2020 - 1 B 174/20 (https://dejure.org/2020,25577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewerberechtliche Konsequenzen aus privaten Rechtsverstößen eines Geschäftsführers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2020, 1153
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 174/20
    Die ohnehin geforderte Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber gebiete auch ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität in dem relevanten Gebiet ermöglicht.[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rdnr. 185][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rdnr. 185].

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen, wie bereits höchstrichterlich entschieden ist[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O.][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O.], nicht.

  • OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19

    Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 174/20
    Rn. 59 Soweit die Antragstellerin in ihrer Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf Bescheinigungen ihrer Wirtschaftsprüfergesellschaft vom 16.6.2015 und vom 11.7.2016 bekräftigt, dass die Investitionen der Konzernmutter in den Standort erst im März 2023 abgeschrieben sein werden und der auf den - ursprünglich drei Spielhallen umfassenden - Standort rechnerisch entfallende Anteil der Gesamtverbindlichkeiten der Konzernmutter auf 1.772.000 Euro beziffert worden sei, und unter anderem auch ihre fortbestehenden Mietverbindlichkeiten anführt, hat der Senat sich im Übrigen bereits im Verfahren 1 B 315/19[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris] mit parallel gelagertem Sachvortrag befasst.
  • OVG Saarland, 03.12.2019 - 1 B 313/19

    Auswahlentscheidung bei der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 174/20
    Dabei habe der Antragsgegner indes nicht in den Blick genommen, dass der Geschäftsführer der ausgewählten Konkurrentin zugleich (Mit-) Geschäftsführer einer anderen Spielhallenbetreiberin, der N., sei, hinsichtlich der in einem Hauptsacheverfahren betreffend eine Konkurrenzsituation mit anderen Betreibern zu klären sei, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Geschäftsführer und damit dieser Gesellschaft ein gewichtiger Verstoß gegen § 3 Abs. 2 SpielV (Aufstellung von 12 statt 11 Geldspielgeräten) vorzuhalten sei, weshalb in jenem Auswahlverfahren einer unterlegenen Mitbewerberin durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8.10.2019 - 1 L 982/19 -, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 3.12.2019 - 1 B 313/19 -, vorläufiger Rechtsschutz gewährt worden sei.
  • OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20

    Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SSpielhG (juris: SpielhG SL); Befreiung …

    Rn. 37 Der Senat hat zu dieser Problematik in seinen Beschlüssen vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -[zur Veröffentlichung in juris vorgesehen][zur Veröffentlichung in juris vorgesehen] erstmals ausführlich Stellung genommen und eine derartige Zurechenbarkeit verneint.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem Beschluss vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 -, der ebenfalls ein Beschwerdeverfahren der Antragstellerin betrifft, beiden Beteiligten demnach bekannt ist, wird Bezug genommen.

    Die Bildung anderer sogenannter Cluster mit weiteren konkurrierenden Spielhallenbetreibern[zu deren Problematik ausführlich: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen][zu deren Problematik ausführlich: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen] war daher nicht in Betracht zu ziehen.

    Ein solches Gesetzesverständnis ist indes in § 12 SSpielhG nicht angelegt und würde dem erklärten Willen des Gesetzgebers diametral entgegenlaufen.[betreffend eine andere Spielhalle der Antragstellerin: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen.][betreffend eine andere Spielhalle der Antragstellerin: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen.].

  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20

    (Keine) Zurechnung fehlerhaften Verhaltens eines Geschäftsführers einer …

    Rn. 48 Auf Nachfrage des Senats im dasselbe Cluster betreffenden Verfahren 1 B 174/20 vom 10.7.2020 zu den Gründen der Clusterbildung hat der Antragsgegner in seinem Schriftsatz vom 16.7.2020 dargelegt, im Vorfeld der "Aufteilung" des Innenstadtbereichs sei ermittelt worden, wie viele Erlaubnisse innerhalb des gesamten Bereichs unter Berücksichtigung des Mindestabstandsgebots maximal erteilt werden können.
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