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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25576
OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20 (https://dejure.org/2020,25576)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.08.2020 - 1 B 177/20 (https://dejure.org/2020,25576)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. August 2020 - 1 B 177/20 (https://dejure.org/2020,25576)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Die ohnehin geforderte Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber gebiete auch ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität in dem relevanten Gebiet ermöglicht.[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rdnr. 185][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rdnr. 185].

    Rn. 55 Der Senat hat sich erstmals im Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befasst, wonach die Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber es gebiete, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazitäten in dem relevanten Gebiet ermöglicht,[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 185][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 185] und ist in diesem Zusammenhang der Frage nachgegangen, ob die Möglichkeit einer besseren Ausnutzung der Standortkapazitäten überhaupt ein Auswahlkriterium im Verhältnis zweier oder mehrerer in Abstandskollision betriebener Spielhallen ist und diesem Kriterium gegebenenfalls die vom Antragsgegner zuerkannte Bedeutung zukommen kann.

    Rn. 56 Ausgangspunkt der Betrachtung ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Prüfung, ob die Übergangsvorschriften des Saarländischen Spielhallengesetzes dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes gerecht werden[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 181 ff.][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 181 ff.], zunächst ausgeführt hat, dass und warum das Fehlen von Kriterien, anhand derer eine Auswahlentscheidung zwischen Bestandsspielhallen zu treffen ist, im Saarländischen Spielhallengesetz nicht gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstößt,[BVerfG, a.a.O., Rdnr. 183][BVerfG, a.a.O., Rdnr. 183] und sodann festgestellt hat, dass sich die wesentlichen Auswahlparameter dem Gesetz in hinreichendem Maße entnehmen ließen.

    Die entsprechenden Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - , Juris, Rdnr. 122 ff, 132 ff, 141 ff][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - , Juris, Rdnr. 122 ff, 132 ff, 141 ff] beanspruchen auch in Bezug auf die Beschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten uneingeschränkt Geltung.

    Daraus folgt zugleich, dass die Versagung einer Befreiung vom Abstandsgebot der Antragstellerin entgegen ihrem Vorbringen zum derzeitigen Zeitpunkt auch nicht als Auferlegung eines "gleichheitswidrigen Sonderopfers" im Sinne der Gesetzesbegründung zu § 12 Abs. 2 SSpielhG (Landtag des Saarlandes, Drs. 15/15 vom 15.5.2012) und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 - angesehen werden kann.

  • OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Auswahlverfahren …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Rn. 55 Der Senat hat sich erstmals im Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befasst, wonach die Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber es gebiete, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazitäten in dem relevanten Gebiet ermöglicht,[BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 185][BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 185] und ist in diesem Zusammenhang der Frage nachgegangen, ob die Möglichkeit einer besseren Ausnutzung der Standortkapazitäten überhaupt ein Auswahlkriterium im Verhältnis zweier oder mehrerer in Abstandskollision betriebener Spielhallen ist und diesem Kriterium gegebenenfalls die vom Antragsgegner zuerkannte Bedeutung zukommen kann.

    Rn. 66 Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat der Senat mit Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - entschieden, dass der Gesichtspunkt der besseren Kapazitätsausschöpfung kein geeignetes Kriterium ist, einem im Fall der Erlaubnisversagung wirtschaftlich stärker betroffenen und deshalb bei Berücksichtigung aller weiteren Auswahlparameter vorzugswürdigen Mitbewerber die Erlaubnis vorzuenthalten.

    Hinzu tritt, dass der Senat mit Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - dem Antragsgegner aufgegeben hat, den Fortbetrieb der Spielhalle der Antragstellerin am Standort R-Straße in T-Stadt vorläufig zu dulden, bis im Auswahlverfahren betreffend die vorgenannte Spielhalle und eine weniger als 500 Meter Luftlinie entfernte Konkurrenzspielhalle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Vielmehr wurde der Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt, der dem Betreiber erst eine Rechtsposition gewähren sollte.[BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Juris, Rdnr. 35 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -][BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Juris, Rdnr. 35 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -].
  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Ländern stehe unter dem Schutz von Art. 4 Abs. 2 EUV, nach dem die Union verpflichtet sei, die jeweilige nationale Identität der Mitgliedstaaten zu achten, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der lokalen und regionalen Selbstverwaltung zum Ausdruck komme.[EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C-156/13 -, Juris Rdnr. 33 ff.][EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C-156/13 -, Juris Rdnr. 33 ff.].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 4 B 977/18

    Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat kürzlich die Formulierung verwandt, bei der Annahme des Bundesverfassungsgerichts, die Behörden müssten sich des besagten Verteilmechanismus bedienen, gehe es nur um die Ausschöpfung der nach geltendem Recht verbliebenen Kapazität.[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.3.2020 -4 B 977/18 -, Juris, Rdnrn. 29 ff.][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.3.2020 -4 B 977/18 -, Juris, Rdnrn. 29 ff.] Auch dieser Einschätzung dürfte das Verständnis zugrunde liegen, dass dieser Aspekt die im Gesetz angelegten für die Auswahl in einem konkreten Konkurrenzverhältnis zwischen zwei Bestandsspielhallen wesentlichen Parameter nicht aushebeln kann.
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Rn. 71 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Juris, Rdnr. 23 ff; vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 - sowie vom 13.8.2020 - 1 A 189/20 -][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Juris, Rdnr. 23 ff; vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 - sowie vom 13.8.2020 - 1 A 189/20 -] unterliegen die Regelungen des Saarländischen Spielhallengesetzes einschließlich des Abstandsgebots - ungeachtet der Frage des Vorliegens eines grenzüberschreitenden Sachverhalts - keinen unionsrechtlichen Bedenken und kollidieren insbesondere nicht mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.
  • OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17

    Untersagung von Wetten auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Weiterhin dessen hat sich der Senat bereits in mehreren Verfahren mit Zwangsmaßnahmen in Bezug auf das Online-Glücksspiel befasst und im Saarland ein strukturelles Vollzugsdefizit nicht feststellen können.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2019 - 1 A 398/17 - wie vor; Beschluss vom 19.5.2017 - 1 B 164/17 -][OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2019 - 1 A 398/17 - wie vor; Beschluss vom 19.5.2017 - 1 B 164/17 -].
  • OVG Saarland, 19.05.2017 - 1 B 164/17

    Vermittlung von Sportwetten; unionsrechtsgemäße Ausgestaltung oder Praktizierung …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Weiterhin dessen hat sich der Senat bereits in mehreren Verfahren mit Zwangsmaßnahmen in Bezug auf das Online-Glücksspiel befasst und im Saarland ein strukturelles Vollzugsdefizit nicht feststellen können.[OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2019 - 1 A 398/17 - wie vor; Beschluss vom 19.5.2017 - 1 B 164/17 -][OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.3.2019 - 1 A 398/17 - wie vor; Beschluss vom 19.5.2017 - 1 B 164/17 -].
  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Rn. 71 Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats[OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Juris, Rdnr. 23 ff; vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 - sowie vom 13.8.2020 - 1 A 189/20 -][OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Juris, Rdnr. 23 ff; vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 - sowie vom 13.8.2020 - 1 A 189/20 -] unterliegen die Regelungen des Saarländischen Spielhallengesetzes einschließlich des Abstandsgebots - ungeachtet der Frage des Vorliegens eines grenzüberschreitenden Sachverhalts - keinen unionsrechtlichen Bedenken und kollidieren insbesondere nicht mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit.
  • OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20

    Rücknahme einer Spielhallenerlaubnis infolge neuer Auswahlentscheidung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20
    Vielmehr wurde der Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt, der dem Betreiber erst eine Rechtsposition gewähren sollte.[BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Juris, Rdnr. 35 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -][BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Juris, Rdnr. 35 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -].
  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ; …

  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 174/20

    Auswahlentscheidung bei einer abstandsrechtlichen Spielhallenschließung; …

  • OVG Saarland, 03.12.2019 - 1 B 313/19

    Auswahlentscheidung bei der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 416/23

    Auswahlentscheidung nach § 42 Abs. 1 GlSpielG BW; maßgeblicher Zeitpunkt; …

    Sie bezieht sich in erster Linie auf das Kriterium der bestmöglichen Kapazitätsausschöpfung und verweist auf die Berücksichtigung aller weiteren, aus dem Landesrecht abgeleiteten Auswahlparameter im konkreten Vergleich der konkurrierenden Spielhallen (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 28.08.2020 - 1 B 177/20 -, ZfWG 2020, 474 und auch Beschluss vom 28.08.2020 - 1 B 66/20 -, juris Rn. 39).
  • OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20

    Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SSpielhG (juris: SpielhG SL); Befreiung …

    Rn. 37 Der Senat hat zu dieser Problematik in seinen Beschlüssen vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -[zur Veröffentlichung in juris vorgesehen][zur Veröffentlichung in juris vorgesehen] erstmals ausführlich Stellung genommen und eine derartige Zurechenbarkeit verneint.

    Die Bildung anderer sogenannter Cluster mit weiteren konkurrierenden Spielhallenbetreibern[zu deren Problematik ausführlich: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen][zu deren Problematik ausführlich: OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.8.2020 - 1 B 174/20 und 1 B 177/20 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen] war daher nicht in Betracht zu ziehen.

  • OVG Saarland, 12.04.2023 - 1 B 209/22

    Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren; Baugenehmigung; Zuverlässigkeit; …

    Insofern kann zunächst auf die überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem angefochtenen Beschluss vom 15.9.2022 - 1 L 827/22 - Bezug genommen werden, denen zufolge es keine konkrete Rechtsposition des Antragstellers gibt, in die die Versagung der beantragten Erlaubnis im Sinne des § 28 Abs. 1 SVwVfG hätte eingreifen können, und lediglich der Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt wurde, der dem Betreiber erst eine Rechtsposition gewähren sollte.[vgl. Beschluss des Senats vom 28.8.2020 - 1 B 177/20 -, juris Rn. 69][vgl. Beschluss des Senats vom 28.8.2020 - 1 B 177/20 -, juris Rn. 69].
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