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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.06.1982

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 26.10.1983 - 1 B 18.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,25164
OVG Berlin, 26.10.1983 - 1 B 18.81 (https://dejure.org/1983,25164)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.10.1983 - 1 B 18.81 (https://dejure.org/1983,25164)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 1 B 18.81 (https://dejure.org/1983,25164)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7020
BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81 (https://dejure.org/1982,7020)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1982 - 1 B 18.81 (https://dejure.org/1982,7020)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - 1 B 18.81 (https://dejure.org/1982,7020)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einordnung einer vollautomatischen Selbstladewaffe als Kriegswaffe

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77

    Anforderungen an die Definition des Begriffs "Kriegswaffen" in Falle eines …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
    Der beschließende Senat hat ferner durch Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - (BVerwGE 61, 24) entschieden, daß die von der Kriegswaffenliste wirksam erfaßten Gegenstände Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sind; damit ist auch die Frage geklärt, unter welchen Voraussetzungen vollautomatische Selbstladewaffen als Kriegswaffen sogenannte Vergleichswaffen im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG sein können.
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere ausgesprochen, daß § 37 Abs. 1 WaffG ein grundsätzliches Verbot enthält, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Fällen abgewichen werden darf, in denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, daß es für die Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG unerheblich ist, ob die sogenannte Vergleichswaffe die Merkmale aufweist, die dem typischen Erscheinungsbild einer vollautomatischen Kriegswaffe entsprechen, und daß die Vorschriften des § 37 Abs. 1 und Abs. 3 WaffG mit diesem Inhalt verfassungsmäßig sind, insbesondere mit Art. 14 GG in Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 46.75 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 15; - BVerwG 1 C 34.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16; - BVerwG 1 C 56.78 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17, - BVerwG 1 C 37.77 -, DVBl. 1979, 729).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 34.77

    Repressives Verbot der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen - Ausübung …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere ausgesprochen, daß § 37 Abs. 1 WaffG ein grundsätzliches Verbot enthält, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Fällen abgewichen werden darf, in denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, daß es für die Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG unerheblich ist, ob die sogenannte Vergleichswaffe die Merkmale aufweist, die dem typischen Erscheinungsbild einer vollautomatischen Kriegswaffe entsprechen, und daß die Vorschriften des § 37 Abs. 1 und Abs. 3 WaffG mit diesem Inhalt verfassungsmäßig sind, insbesondere mit Art. 14 GG in Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 46.75 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 15; - BVerwG 1 C 34.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16; - BVerwG 1 C 56.78 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17, - BVerwG 1 C 37.77 -, DVBl. 1979, 729).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 37.77
    Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere ausgesprochen, daß § 37 Abs. 1 WaffG ein grundsätzliches Verbot enthält, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Fällen abgewichen werden darf, in denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, daß es für die Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG unerheblich ist, ob die sogenannte Vergleichswaffe die Merkmale aufweist, die dem typischen Erscheinungsbild einer vollautomatischen Kriegswaffe entsprechen, und daß die Vorschriften des § 37 Abs. 1 und Abs. 3 WaffG mit diesem Inhalt verfassungsmäßig sind, insbesondere mit Art. 14 GG in Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 46.75 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 15; - BVerwG 1 C 34.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16; - BVerwG 1 C 56.78 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17, - BVerwG 1 C 37.77 -, DVBl. 1979, 729).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 56.78

    Ausnahmegenehmigung für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über ein Gewehr - …

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere ausgesprochen, daß § 37 Abs. 1 WaffG ein grundsätzliches Verbot enthält, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Fällen abgewichen werden darf, in denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, daß es für die Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG unerheblich ist, ob die sogenannte Vergleichswaffe die Merkmale aufweist, die dem typischen Erscheinungsbild einer vollautomatischen Kriegswaffe entsprechen, und daß die Vorschriften des § 37 Abs. 1 und Abs. 3 WaffG mit diesem Inhalt verfassungsmäßig sind, insbesondere mit Art. 14 GG in Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 46.75 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 15; - BVerwG 1 C 34.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16; - BVerwG 1 C 56.78 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17, - BVerwG 1 C 37.77 -, DVBl. 1979, 729).
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