Rechtsprechung
| OVG Berlin, 26.10.1983 - 1 B 18.81 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.11.1980 - 14 A 421.79
- OVG Berlin, 26.10.1983 - 1 B 18.81
- BVerwG, 18.06.1984 - 3 B 17.84
- BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
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Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einordnung einer vollautomatischen Selbstladewaffe als Kriegswaffe
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1980 - 17 A 120/76
- BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77
Anforderungen an die Definition des Begriffs "Kriegswaffen" in Falle eines …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
Der beschließende Senat hat ferner durch Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 1.77 - (BVerwGE 61, 24) entschieden, daß die von der Kriegswaffenliste wirksam erfaßten Gegenstände Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sind; damit ist auch die Frage geklärt, unter welchen Voraussetzungen vollautomatische Selbstladewaffen als Kriegswaffen sogenannte Vergleichswaffen im Sinne von § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG sein können. - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75
Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere ausgesprochen, daß § 37 Abs. 1 WaffG ein grundsätzliches Verbot enthält, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Fällen abgewichen werden darf, in denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, daß es für die Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG unerheblich ist, ob die sogenannte Vergleichswaffe die Merkmale aufweist, die dem typischen Erscheinungsbild einer vollautomatischen Kriegswaffe entsprechen, und daß die Vorschriften des § 37 Abs. 1 und Abs. 3 WaffG mit diesem Inhalt verfassungsmäßig sind, insbesondere mit Art. 14 GG in Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 46.75 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 15; - BVerwG 1 C 34.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16; - BVerwG 1 C 56.78 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17, - BVerwG 1 C 37.77 -, DVBl. 1979, 729). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 34.77
Repressives Verbot der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen - Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere ausgesprochen, daß § 37 Abs. 1 WaffG ein grundsätzliches Verbot enthält, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Fällen abgewichen werden darf, in denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, daß es für die Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG unerheblich ist, ob die sogenannte Vergleichswaffe die Merkmale aufweist, die dem typischen Erscheinungsbild einer vollautomatischen Kriegswaffe entsprechen, und daß die Vorschriften des § 37 Abs. 1 und Abs. 3 WaffG mit diesem Inhalt verfassungsmäßig sind, insbesondere mit Art. 14 GG in Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 46.75 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 15; - BVerwG 1 C 34.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16; - BVerwG 1 C 56.78 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17, - BVerwG 1 C 37.77 -, DVBl. 1979, 729). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 37.77
Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere ausgesprochen, daß § 37 Abs. 1 WaffG ein grundsätzliches Verbot enthält, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Fällen abgewichen werden darf, in denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, daß es für die Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG unerheblich ist, ob die sogenannte Vergleichswaffe die Merkmale aufweist, die dem typischen Erscheinungsbild einer vollautomatischen Kriegswaffe entsprechen, und daß die Vorschriften des § 37 Abs. 1 und Abs. 3 WaffG mit diesem Inhalt verfassungsmäßig sind, insbesondere mit Art. 14 GG in Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 46.75 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 15; - BVerwG 1 C 34.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16; - BVerwG 1 C 56.78 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17, - BVerwG 1 C 37.77 -, DVBl. 1979, 729). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 56.78
Ausnahmegenehmigung für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über ein Gewehr - …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1982 - 1 B 18.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere ausgesprochen, daß § 37 Abs. 1 WaffG ein grundsätzliches Verbot enthält, von dem nach § 37 Abs. 3 WaffG nur in atypischen Fällen abgewichen werden darf, in denen ausnahmsweise dem Waffenbesitz öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, daß es für die Anwendung des § 37 Abs. 1 Nr. 1 e WaffG unerheblich ist, ob die sogenannte Vergleichswaffe die Merkmale aufweist, die dem typischen Erscheinungsbild einer vollautomatischen Kriegswaffe entsprechen, und daß die Vorschriften des § 37 Abs. 1 und Abs. 3 WaffG mit diesem Inhalt verfassungsmäßig sind, insbesondere mit Art. 14 GG in Einklang stehen (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 46.75 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 15; - BVerwG 1 C 34.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16; - BVerwG 1 C 56.78 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 17, - BVerwG 1 C 37.77 -, DVBl. 1979, 729).
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