Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.2002 - 1 B 195.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Notwendiger Umfang von Berufungsentscheidungen - Erörterung der politischen Situation in Togo
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2002 - 2 L 103/99
- BVerwG, 04.07.2002 - 1 B 195.02
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.10.2004 - 6 B 51.04
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang des …
Diese Vorschrift eröffnet dem Berufungsgericht die Möglichkeit einer erleichterten Darstellung, lässt aber die Geltung der allgemeinen Grundsätze für die Abfassung des Urteilstatbestandes in § 125 Abs. 1 i.V.m. § 117 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VwGO unberührt (Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 8 B 48.97 - S. 4 des Beschlussabdrucks und vom 4. Juli 2002 - BVerwG 1 B 195.02 - S. 2 des Beschlussabdrucks).Ebenso wie § 130 b Satz 1 VwGO eröffnet auch § 130 b Satz 2 VwGO dem Berufungsgericht eine zusätzliche Möglichkeit der erleichterten Urteilsabfassung, lässt aber die allgemeinen Grundsätze für die Absetzung der Entscheidungsgründe in § 117 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 5 VwGO unberührt (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2002 - BVerwG 1 B 415.01 - S. 3 des Beschlussabdrucks; Beschluss vom 4. Juli 2002 - BVerwG 1 B 195.02 - S. 2 des Beschlussabdrucks).
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