Rechtsprechung
| OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lda.brandenburg.de
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften
- fragdenstaat.de
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Konkurrierende Rechtsvorschriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterliegen der von einem Wahlvorstand angefertigten Wahlniederschriften dem BremIFG; Ausübung von funktionaler Verwaltungstätigkeit durch Wahlvorstände; Anspruch eines Dritten auf Einsicht in Wahlniederschriften; Möglichkeit des Berührens des Wahlgeheimnisses durch ...
Verfahrensgang
- VG Bremen, 22.08.2011 - 2 V 959/11
- OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
Dieses steht vielmehr - vom Wahlvorschlagsverfahren über die Wahlhandlung bis zur Ermittlung des Wahlergebnisses - unter der Herrschaft des Publizitätsprinzips (BVerfG, U. v. 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - BVerfGE 123, 39 ). - BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
Die Wahrung des Wahlgeheimnisses sichert zu einem hohen Grade die Unabhängigkeit der Wahlentscheidung und erweist sich so als wichtigster institutioneller Schutz der Wahlfreiheit (BVerfG, B. v. 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95 - BVerfGE 99, 1 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - 8 A 475/10
Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Protokolle der Deutschen …
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
Der Behördenbegriff des § 1 Abs. 1 Satz 1 BremIFG knüpft insofern an den des § 1 Abs. 4 BremVwVfG an, es gilt also der - weite - funktionale Behördenbegriff (vgl. OVG Münster, U. v. 02.11.2010 - 8 A 475/10 - [...], Rn. 45;… Schoch, IFG, 1. Aufl. 2009, § 1 Rn 78). - StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07
Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und …
Auszug aus OVG Bremen, 24.08.2011 - 1 B 198/11
Ein Wahlprüfungsverfahren, das die Antragstellerin in Erwägung zieht, kann sie nur erreichen, wenn sie innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist nach § 47 Abs. 3 BremWahlG substantiiert Wahlfehler behauptet (vgl. zur Substantiierungspflicht StGH Bremen, U. v. 22.05.2008 - St 1/07 - NordÖR 2008, 323 ).
- VG Bremen, 11.07.2019 - 4 V 1330/19
Einsicht in die Stimmzettel zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft - Einsichtnahme; …
Wahlvorstände werden deshalb als "eine Art Selbstverwaltungsorgan der Aktivbürger" bezeichnet, woraus die Schlussfolgerung gezogen wird, dass ihre Tätigkeit keine funktionale Verwaltungsqualität besitzt und mithin auch § 1 Abs. 1 BremIFG keine Anwendung findet (zweifelnd bereits: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 11; a. A. noch VG Bremen…, Beschluss vom 05. Juli 2007 - 2 V 1731/07 -, Rn. 9 ff.; offengelassen in: VG Bremen…, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 -, Rn. 13, jeweils juris).Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Anspruch des Antragstellers auf pflichtgemäße Entscheidung über seinen Antrag auf Einsicht in die Stimmzettel durch den Wahlbereichsleiter (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen…, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 B 135/15 -, Rn. 3; Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 14 ff., jeweils juris).
Der Einsicht Dritter stehen wahlrechtliche Vorschriften und Wahlgrundsätze grundsätzlich nicht entgegen (ausführlich: Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 -, Rn. 15 ff.; zweifelnd: Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen…, Urteil vom 13. September 2016 - St 2/16 -, Rn. 68, jeweils juris), weshalb der Wahlleiter über einen entsprechenden Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat.
- VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1164/15
Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremischen Bürgerschaftswahl
Dem Ersuchen ist in der Regel Rechnung zu tragen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsicht gegeben ist (vgl. für den Fall der Einsichtnahme in die Wahlniederschriften nebst Anlagen Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).Das Oberverwaltungsgericht hat für den Fall der Einsichtnahme in Wahlniederschriften entschieden, dass eine solche möglich ist, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).
- VG Bremen, 15.07.2015 - 4 V 1156/15
Einsichtnahme in Stimmzettel der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung
Dem Ersuchen ist in der Regel Rechnung zu tragen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsicht gegeben ist (vgl. für -6- den Fall der Einsichtnahme in die Wahlniederschriften nebst Anlagen Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).Das Bremische Oberverwaltungsgericht hat für den Fall der Einsichtnahme in Wahlniederschriften entschieden, dass eine solche möglich ist, wenn ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme besteht (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschl. v. 24.08.2011 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 13).
- OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 135/15
Einsicht in Wahlstimmzettel - Akteneinsicht; Stimmzettel; Wahlbereich; …
Der Anspruch ergibt sich jedenfalls aus seinem Anspruch auf pflichtgemäße Entscheidung über seinen Antrag auf Akteneinsicht durch den Wahlbereichsleiter (siehe Beschl. des Senats vom 24.08.2011 - 1 B 198/11, NordÖR 2011, 509). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2023 - 3 S 6.23
Wahl zum Abgeordnetenhaus: Neuauszählung; Einsichtnahme in Wahlunterlagen; …
Diese Argumentation stellt die Beschwerde mit ihrem allgemeinen Hinweis auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts Bremen, die in Anwendung des dortigen Landesrechts einen Anordnungsgrund für Einsicht in Wahlniederschriften bzw. Stimmzettel wegen des bevorstehenden Ablaufs der Frist zur Begründung eines Wahleinspruchs bejaht haben (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 B 198/11 - juris Rn. 29; VG Bremen…, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 V 1164/15 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 5. Juli 2007 - 2 V 1731/07 - juris Rn. 8), nicht erfolgreich in Frage. - OVG Bremen, 16.07.2015 - 1 B 136/15 Der Anspruch ergibt sich jedenfalls aus ihrem Anspruch auf pflichtgemäße Entscheidung über ihren Antrag auf Akteneinsicht durch den Wahlbereichsleiter (siehe Beschl. des Senats vom 24.08.2011 - 1 B 198/11, NordÖR 2011, 509).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 B 198/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
AEG § 18 Abs. 1, § 20 Abs. 7; BIMSchG § 41; EBO § 2 Abs. 1
Netzergänzende Maßnahme, Abschnittsbildung, Planfeststellung, Waldbahn, Betriebsanlage, Schienenweg - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11
Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben …
Jedoch kann eine Abschnittsbildung Dritte in ihren Rechten verletzen, wenn sie deren durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz faktisch unmöglich macht oder dazu führt, dass die abschnittsweise Planfeststellung dem Grundsatz umfassender Problembewältigung nicht gerecht werden kann, oder wenn ein dadurch gebildeter Streckenabschnitt der eigenen sachlichen Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung entbehrt (SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris) Diese Voraussetzungen liegen hier jedoch nicht vor (vgl. unten).den Umleitungsverkehr während der Bauphase ermöglichen sollen, findet § 41 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der BImSchV keine Anwendung, denn Interimsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau von Verkehrswegen sind grundsätzlich nicht geeignet, Ansprüche nach den in Rede stehenden Vorschriften auszulösen (SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 3. März 2011, BVerwGE 139, 150).
Umleitungsverkehr geführt wird, handelt es um eine provisorische Maßnahme, die allenfalls Schutzansprüche auslösen kann, die auf Abwehr einer die Gesundheit gefährdenden Belastung gerichtet sind (SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris m. w. N.).
Die Abwägung der Beklagten ist insoweit nicht zu beanstanden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris).
- VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12
Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden …
Rn. 107 Eine solche Abschnittsbildung und abschnittsweise Zulassung eines planfeststellungspflichtigen Vorhabens darf jedoch nicht zu einer Rechtsverletzung Dritter führen, indem sie deren durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz einschränkt oder faktisch unmöglich macht (vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 18.10.2012 - 1 B 198/11 -, in juris). - OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit, …
Rn. 81 Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist nur ein kurzer Abschnitt der Strecke 6379 (km 6, 810 - km 9, 206) sowie der Umleitungsverkehr während der Bauphase, der infolge von Streckensperrungen (Hauptstrecke) über die Strecke 6379 geführt wird und während dieser vorübergehenden Phase Ansprüche nach § 41 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der BImSchV nicht auslöst (SächsOVG, Urt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 - (rechtskräftig seit 1. September 2014), Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 3. März 2011, BVerwGE 139, 150). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 11 A 3607/20
Nachträglicher Lärmschutz an Eisenbahnstrecken; Begriff des erheblichen baulichen …
Rn. 28 u 33; Sächs. OVG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris, Rn. 58. - OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 45/19
Straßenbauvorhaben; kein Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungs- oder …
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