Rechtsprechung
| BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 199.03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wiederaufgreifen des Verfahrens zum Abschiebungsschutz; Anforderungen an eine Sorgerechtsregelung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 53 Abs. 6; AuslG § 53 Abs. 4; VwGO § 132
D (A), Libanon, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche Bedeutung, Minderjährige, Kinder, Sorgerecht, Ordre public, Kindeswohl, Geschlechtsspezifische Diskriminierung, Schutz von Ehe und Familie, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 16.10.1997 - A 11 K 12304/96
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - A 2 S 711/01
- BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 199.03
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
Auszug aus BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 199.03
Insbesondere muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 199.03
Zwar folgt aus dem Recht auf rechtliches Gehör keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerfGE 84, 188, 190). - BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99
Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 199.03
Insoweit ist durch die vom Verwaltungsgerichtshof zutreffend dargestellte Rechtsprechung der Senats (Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223) bereits grundsätzlich geklärt, dass die Abschiebung eines Ausländers in einen Nicht-Vertragsstaat nicht nur unzulässig ist, wenn ihm dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht, sondern auch dann - aber auch nur dann - unzulässig sein kann, wenn im Einzelfall andere in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verbürgte, von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannte Menschenrechtsgarantien in ihrem Kern bedroht sind.
- BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04
Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr; …
Das ist allerdings nur in krassen Fällen anzunehmen, wenn nämlich die drohenden Beeinträchtigungen von ihrer Schwere her dem vergleichbar sind, was wegen menschenunwürdiger Behandlung zu einem Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK führt (vgl. Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223; ferner Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 ff. sowie Beschluss vom 8. April 2004 - BVerwG 1 B 199.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 77). - VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16
Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren
Des weiteren muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 08.04.2004 - 1 B 199.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 77, Beschl. v. 28.12.1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51).Wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188; BVerwG, Beschl. v. 08.04.2004, a.a.O., und v. 07.05.2008 - 9 B 35.07 - juris;… Guckelberger, a.a.O., § 152a Rn. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 07.09.2026 - 14 S 2415/25
Anspruch auf Bewilligung und Widerruf der Bewilligung von Corona-Hilfen
Ein Gericht muss die Beteiligten allerdings grundsätzlich nicht vorab auf die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs oder seine Rechtsauffassung hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 08.04.2004 - 1 B 199.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 77; Beschluss vom 28.12.1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51).
- VGH Bayern, 29.10.2020 - 14 B 20.30408
Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung - subsidiärer …
Vielmehr kann eine Abschiebung nach § 60 Abs. 5 AufenthG auch unzulässig sein, wenn im Einzelfall im Zielstaat die Verletzung anderer in der EMRK verbürgter, von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannter Menschenrechtsgarantien zu befürchten ist - jedoch verbietet § 60 Abs. 5 AufenthG die Abschiebung in solchen Fällen nur dann, wenn diese anderen Menschenrechtsgarantien "in ihrem Kern" bedroht sind, wobei die drohenden Beeinträchtigungen von ihrer Schwere her dem vergleichbar sein müssen, was nach der bisherigen Rechtsprechung wegen menschenunwürdiger Behandlung zu einem Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK geführt hat (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.2000 - 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223/228 f.; B.v. 8.4.2004 - 1 B 199.03 - juris Rn. 5;… B.v. 21.12.2004 - 1 B 74.04 - juris Rn. 5).Im vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall einer Libanesin, die in der damals im Libanon geltenden Sorgerechtsregelung für die Mutter und die Kinder einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK gesehen hat, wurde ein willkürlich verhängtes Verbot jeglichen Umgangs als möglicher besonderer Umstand des Einzelfalls genannt, der für eine Unterschreitung des menschenrechtlichen Mindeststandards im Hinblick auf den Schutz des Familienlebens in Art. 8 EMRK sprechen könnte (vgl. BVerwG, B.v. 8.4.2004 - 1 B 199.03 - juris Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 …
Das ist allerdings nur in krassen Fällen anzunehmen, wenn nämlich die drohenden Beeinträchtigungen von ihrer Schwere her dem vergleichbar sind, was wegen menschenunwürdiger Behandlung zu einem Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK führt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.2000 - 9 C 34/99 - BVerwGE 111, 223;… ferner Urt. v. 20.1.2004 - 1 C 9/03 - BVerwGE 120, 16 ff., sowie Beschluss vom 8.4.2004 - 1 B 199/03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 77). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2026 - 1 A 742/25
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung des Antragstellers gegen …
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2022 - 1 S 1224/22
Widerruf der Beauftragung eines Leistungserbringers wegen besonders gravierender …
Auch ist ein Gericht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet, vorab auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 08.04.2004 - 1 B 199.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 77, Beschl. v. 28.12.1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51). - VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962
Erfolglose Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung
Des Weiteren muss ein Gericht die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B. v. 08.4.2004 - 1 B 199.03 - juris). - BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 74.04
Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht und des rechtlichen Gehörs; …
Die Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, soweit sie - wie hier - im Rahmen der Anwendung des § 53 Abs. 4 AuslG von Bedeutung ist, geklärt (vgl. Beschluss vom 27. April 2000 - BVerwG 9 B 153.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 35; zu Abschiebungsverboten aus der EMRK vgl. auch Urteil vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 C 34.99 - BVerwGE 111, 223 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 34, Beschluss vom 8. April 2004 - BVerwG 1 B 199.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 77 und Urteil vom 7. Dezember 2004 - BVerwG 1 C 14.04 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2026 - 1 A 3260/25
Anforderungen an die Existenzsicherung von alleinstehenden Frauen in Angola
Rn. 12 Vgl. zur Vorgängerregelung in § 53 Abs. 4 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 8. April 2004 - 1 B 199.03 -, juris, Rn. 5; ferner Urteil vom 24. Mai 2000 - 9 C 34.99 -, NVwZ 2000, 1302 (1303). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2025 - 1 A 1724/25
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2025 - 1 A 1785/25
- VG Frankfurt/Oder, 14.12.2018 - 5 K 3677/17
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- VG Würzburg, 28.04.2021 - W 6 K 21.362
Neuerteilung der Fahrerlaubnis - erledigte Verpflichtungsklage/Anhörungsrüge
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